Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Schulzentrum Nord – Neubau und Sanierung IGS – Elektroarbeiten (2 Bauabschnitte)
Verg. Nr.: 17/2017”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektroanlagen📦
Kurze Beschreibung: Installation von Elektroanlagen
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 011-019987
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Laufzeit des Vertrags, Beginn:
Alter Wert
Datum: 2018-04-02 📅
Neuer Wert
Datum: 2018-04-23 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-02-20 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2018-03-06 📅
Zeit: 13:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2018-03-23 📅
Neuer Wert
Datum: 2018-04-13 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-02-20 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2018-03-06 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2018/S 037-080099 (2018-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle, Rathausplatz 1, 31785 Hameln
Telefon: +49 5151202-1417📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Schulzentrum Nord – Neubau und Sanierung IGS – Elektroarbeiten (2 Bauabschnitte)
58/2018”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1641293.79 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Hameln-Pyrmont🏙️
Beschreibung der Beschaffung: 31787 Hameln, Basbergstraße 112
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Efre-ser
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 074-163584
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 58/2018
Titel:
“Schulzentrum Nord – Neubau und Sanierung IGS – Elektroarbeiten (2 Bauabschnitte)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EKS Elektroanlagen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Werftstraße 20
Postort: Hameln
Postleitzahl: 31789
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hameln-Pyrmont🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1641293.79 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 413115-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen / GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Quelle: OJS 2018/S 129-293378 (2018-07-06)