Die GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH plant die Sanierung und den Umbau des ehemaligen Fassfabrikgebäudes in Schwäbisch Hall – Hessental an der Karl-Kurz-Straße 44 (sogenanntes „Kurz-Areal"). Neben Gewerbe- und Gastronomieflächen soll ein Großteil des Gebäudes vom Landkreis Schwäbisch Hall für wesentliche Teile der Verwaltung übernommen werden. Die Einhaltung höchster energetischer Standards ist ein wesentliches Ziel des Bauprojekts. Mit diesem Vergabeverfahren werden die Systemtrennwände ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall GmbH
Postanschrift: Marktstr. 4
Postort: Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Gerald Gareiss
E-Mail: gerald.gareiss@gwg-sha.de📧
Region: Schwäbisch Hall🏙️
URL: www.gwg-sha.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E89164714🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: Kraft + Kraft Architekten
Postanschrift: Schillerstr. 40
Postort: Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Kraft + Kraft Architekten
E-Mail: ausschreibung@kraft-sha.de📧
Region: Schwäbisch Hall🏙️
URL: www.kraft-sha.de🌏 Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E89164714🌏 Kommunikation (Beteiligung)
Name: Kraft + Kraft Architekten
Postanschrift: Schillerstr. 40
Postort: Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Kraft + Kraft Architekten
E-Mail: ausschreibung@kraft-sha.de📧
Region: Schwäbisch Hall🏙️
URL: www.kraft-sha.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Kommunales Wohnungsbauunternehmen
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau Gebäude 44, Karl-Kurz-Areal in Schwäbisch Hall
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Trennwänden📦
Kurze Beschreibung:
“Die GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH plant die Sanierung und den Umbau des ehemaligen Fassfabrikgebäudes in Schwäbisch Hall...”
Kurze Beschreibung
Die GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH plant die Sanierung und den Umbau des ehemaligen Fassfabrikgebäudes in Schwäbisch Hall – Hessental an der Karl-Kurz-Straße 44 (sogenanntes „Kurz-Areal"). Neben Gewerbe- und Gastronomieflächen soll ein Großteil des Gebäudes vom Landkreis Schwäbisch Hall für wesentliche Teile der Verwaltung übernommen werden. Die Einhaltung höchster energetischer Standards ist ein wesentliches Ziel des Bauprojekts. Mit diesem Vergabeverfahren werden die Systemtrennwände ausgeschrieben.
1️⃣
Ort der Leistung: Schwäbisch Hall🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schwäbisch Hall
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen sämtliche Leistungen, die zur Erstellung der betriebsfähigen Anlage und zur Erfüllung der behördlichen Auflagen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen sämtliche Leistungen, die zur Erstellung der betriebsfähigen Anlage und zur Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind mit Ausnahme der bauseitigen Leistungen.
Die Systemtrennwände sind frei Baustelle einschließlich Verpackung, allen Materialien entsprechend den Bauzeichnungen und Beschreibungen, Aufstellung und Inbetriebsetzung durch Fachmonteure anzubieten. Kosten für Unterkunft, Auslösung sowie Wege- und Fahrgelder sind in die Angebotspreise einzurechnen. Zu den Einzelheiten wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Kurzbeschreibung: Trennwandanlagen aus Glaswänden einschließlich Türelemente
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-12-10 📅
Datum des Endes: 2019-03-08 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes gemäß §6aNr. 1 EU-VOB/A,
— Erklärung, dass der Bieter weder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes gemäß §6aNr. 1 EU-VOB/A,
— Erklärung, dass der Bieter weder zahlungsunfähig ist, noch ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeiteingestellt hat gemäß § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU-VOB/A,
— Erklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, durch die die Integrität infrage gestellt worden ist gemäß § 6e Abs. 6 Nr. 3 EU-VOB/A,
— Erklärung über die Zahlung von Steuer‚ Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäߧ6e Abs. 4 EU-VOB/A,
— Erklärung zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft,
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Leistungen gemäß § 6a Nr. 2 lit. c) EU-VOB/A,
— Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, mit Vorlage einer Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis für die wichtigsten Bauleistungen gemäß § 6a Nr. 3 lit. a) EU-VOB/A,
— Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal gemäß § 6a Nr. 3 lit. g) EU-VOB/A,
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über jeweils mindestens 5 000 000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und 3 000 000 EUR für Vermögensschäden gemäß § 6a Nr. 2 lit. a)EU-VOB/A. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot nachzuweisen.
Die Möglichkeit der Eignungsleihe gilt auch bei Bietergemeinschaften gemäß § 6d EU-VOB/A.
Sie können die Eignungsnachweise in Form von Eignungserklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbringen. Die GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann die GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Die GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Ziffer III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Ziffer III.1.1)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt, ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt, ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-25
13:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-25
13:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kraft + Kraft Architekten, Schillerstr. 40, 74523 Schwäbisch Hall
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Beantwortung von Bieteranfragen, Änderungen oder jegliche Mitteilung an die Bieter im laufenden Vergabeverfahren erfolgen anonymisiert und neutral an...”
Die Beantwortung von Bieteranfragen, Änderungen oder jegliche Mitteilung an die Bieter im laufenden Vergabeverfahren erfolgen anonymisiert und neutral an alle Bieter. Sämtliche Angaben werden entsprechend den Erfordernissen der e-Vergabe mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel transparent den Bietern mitgeteilt und auf der Plattform, über die die Bieter die Vergabeunterlagen heruntergeladen haben, eingestellt. Die Bieter haben sich regelmäßig über diese Plattform, letztmalig sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist darüber zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind. Falls die Bieter der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH nach dem Download der Vergabeunterlagen einen Hinweis per E-Mail an die unter Ziffer I.3) genannte Kontaktadresse geben, werden sie automatisch über jede neu eingestellte Datei informiert.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabe vorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabe vorschriften, die erst in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 181-409310 (2018-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH plant die Sanierung und den Umbau des ehemaligen Fassfabrikgebäudes in Schwäbisch Hall...”
Kurze Beschreibung
Die GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH plant die Sanierung und den Umbau des ehemaligen Fassfabrikgebäudes in Schwäbisch Hall – Hessental an der Karl-Kurz-Straße 44 (sogenanntes „Kurz-Areal“). Neben Gewerbe- und Gastronomieflächen soll ein Großteil des Gebäudes vom Landkreis Schwäbisch Hall für wesentliche Teile der Verwaltung übernommen werden. Die Einhaltung höchster energetischer Standards ist ein wesentliches Ziel des Bauprojekts. Mit diesem Vergabeverfahren werden die Systemtrennwände ausgeschrieben.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 158 911 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 181-409310
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 10.02
Titel: Systemtrennwände
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: feco-federle GmbH
Postanschrift: Am Storrenacker 22
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76139
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 72162890📞
E-Mail: mail@feco.de📧
Fax: +49 7216289190 📠
Region: Karlsruhe🏙️
URL: www.feco-feederle.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 158 911 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 239-545270 (2018-12-09)