Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“020.2.Neubau Schulzentrum Deggendorf – BA 2 – Neubau Berufsschule I – Teil 1 Gewerk 4040-076 Gebäudeleittechnik”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Schaltanlagen📦
Kurze Beschreibung: Gewerk 4040-076 Gebäudeleittechnik.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tragbare Computer📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Laserdrucker📦
Ort der Leistung: Deggendorf🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 94469 Deggendorf
Beschreibung der Beschaffung:
“— 1 St. Notebook als Bedienstation,
— 2 St. Softwarepacket Gebäudeleittechnik,
— 1 St. Desktop PC mit LCD Flachbildschirm 24“, Farblaserdrucker,
— ca. 22...”
Beschreibung der Beschaffung
— 1 St. Notebook als Bedienstation,
— 2 St. Softwarepacket Gebäudeleittechnik,
— 1 St. Desktop PC mit LCD Flachbildschirm 24“, Farblaserdrucker,
— ca. 22 200 Managementfunktionen programmieren,
— ca. 2 000 Bedienfunktionen programmieren,
— Ca. 350 Anlagengraphiken erstellen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-07 📅
Datum des Endes: 2020-10-02 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=175393” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=175393” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=175393” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=175393”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-24
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-24
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
“Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol.html elektronisch einzureichen.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Deggendorf
Postanschrift: Herrenstraße 18
Postort: Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 9913100452📞
E-Mail: neubau-schulzentrum@lra-deg.bayern.de📧
Fax: +49 991310041387 📠
URL: https://www.landkreis-deggendorf.de/🌏
Quelle: OJS 2019/S 184-446907 (2019-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 92984.54 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— 1 St. Notebook als Bedienstation,
— 2 St. Softwarepacket Gebäudeleittechnik,
— 1 St. Desktop PC mit LCD Flachbildschirm 24“, Farblaserdrucker,
— ca. 22...”
Beschreibung der Beschaffung
— 1 St. Notebook als Bedienstation,
— 2 St. Softwarepacket Gebäudeleittechnik,
— 1 St. Desktop PC mit LCD Flachbildschirm 24“, Farblaserdrucker,
— ca. 22 200 Managementfunktionen programmieren,
— ca. 2 000 Bedienfunktionen programmieren,
— ca. 350 Anlagengraphiken erstellen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 184-446907
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“020.2.Neubau Schulzentrum Deggendorf – BA 2 – Neubau Berufsschule I – Teil 1 Gewerk 4040-076”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: NAT Neuberger Anlagen-Technik AG
Postort: Dingolfing
Postleitzahl: 84130
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dingolfing-Landau🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 92984.54 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benanntenFrist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 991310041387📞
Fax: +49 9913100452 📠
Quelle: OJS 2020/S 014-027508 (2020-01-17)