Unter dem Titel „Besser Essen in Bayern“ soll im Rahmen der 3. Bayerischen Verzehrsstudie das aktuelle Ernährungsverhalten der bayerischen Bevölkerung erhoben werden.
Die Erhebung findet an einer repräsentativen Stichprobenauswahl statt (Gesamtstichprobengröße N = 1500).
Ziel der Ausschreibung ist die Beauftragung einer externen Marktforschungsagentur, welche in die Marktstudie eingebunden wird und unter anderem folgende Leistungen zu erbringen hat:
— Vorbereitung Feldphase,
— Stichprobenziehung, Rekrutierung von ProbandInnen,
— Durchführung Feldphase,
— Durchführung des Qualitätsmanagements,
— Erstellung von Zwischen- und Endberichten,
— Übergabe der Studiendaten nach Abschluss der Feldphase an das Projektteam.
Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 3. Bayerische Verzehrstudie
2019G9000004
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Unter dem Titel „Besser Essen in Bayern“ soll im Rahmen der 3. Bayerischen Verzehrsstudie das aktuelle Ernährungsverhalten der bayerischen Bevölkerung...”
Kurze Beschreibung
Unter dem Titel „Besser Essen in Bayern“ soll im Rahmen der 3. Bayerischen Verzehrsstudie das aktuelle Ernährungsverhalten der bayerischen Bevölkerung erhoben werden.
Die Erhebung findet an einer repräsentativen Stichprobenauswahl statt (Gesamtstichprobengröße N = 1500).
Ziel der Ausschreibung ist die Beauftragung einer externen Marktforschungsagentur, welche in die Marktstudie eingebunden wird und unter anderem folgende Leistungen zu erbringen hat:
— Vorbereitung Feldphase,
— Stichprobenziehung, Rekrutierung von ProbandInnen,
— Durchführung Feldphase,
— Durchführung des Qualitätsmanagements,
— Erstellung von Zwischen- und Endberichten,
— Übergabe der Studiendaten nach Abschluss der Feldphase an das Projektteam.
Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Forschungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Test und Bewertung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Marktforschung📦
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayern
Beschreibung der Beschaffung:
“Unter dem Titel „Besser Essen in Bayern“ soll im Rahmen der 3. Bayerischen Verzehrsstudie das aktuelle Ernährungsverhalten der bayerischen Bevölkerung...”
Beschreibung der Beschaffung
Unter dem Titel „Besser Essen in Bayern“ soll im Rahmen der 3. Bayerischen Verzehrsstudie das aktuelle Ernährungsverhalten der bayerischen Bevölkerung erhoben werden.
Die Erhebung findet an einer repräsentativen Stichprobenauswahl statt (Gesamtstichprobengröße N = 1500).
Ziel der Ausschreibung ist die Beauftragung einer externen Marktforschungsagentur, welche in die Marktstudie eingebunden wird und unter anderem folgende Leistungen zu erbringen hat:
— Vorbereitung Feldphase,
— Stichprobenziehung, Rekrutierung von ProbandInnen,
— Durchführung Feldphase,
— Durchführung des Qualitätsmanagements,
— Erstellung von Zwischen- und Endberichten,
— Übergabe der Studiendaten nach Abschluss der Feldphase an das Projektteam.
Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters pro Jahr, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Nettogesamtumsatz muss pro Jahr...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters pro Jahr, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Nettogesamtumsatz muss pro Jahr mindestens 500 000 EUR betragen (Mindestumsatz)! Für Bietergemeinschaften sind die Gesamtumsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht für 3 abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null anzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht in dem geforderten Umfang vorliegen.
2) Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ein, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
Hinweis: Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben dies in einer gesonderten Anlage anzugeben, zu begründen und andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft).
“Siehe 1): „Der Nettogesamtumsatz muss pro Jahr mindestens 500 000 EUR betragen (Mindestumsatz)!“” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Referenzen, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Referenzen, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, anzugeben.
Wichtig: Die Referenzen sind jeweils geeignet, wenn es sich bei dem jeweils genannten Referenzprojekt um die Durchführung einer bevölkerungsrepräsentativen Ernährungsstudie mit mindestens 500 ProbandInnen handelt. Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
2) Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben. Falls zumutbar ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Siehe 1): „Wichtig: Die Referenzen sind jeweils geeignet, wenn es sich bei dem jeweils genannten Referenzprojekt um die Durchführung einer...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Siehe 1): „Wichtig: Die Referenzen sind jeweils geeignet, wenn es sich bei dem jeweils genannten Referenzprojekt um die Durchführung einer bevölkerungsrepräsentativen Ernährungsstudie mit mindestens 500 ProbandInnen handelt.“
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-02
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-02
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
“1) Im Kriterienkatalog sind ein Planungs- und Durchführungskonzept, ein Kommunikationskonzept, ein Konzept zum Qualitätsmanagement und eine Beschreibung der...”
1) Im Kriterienkatalog sind ein Planungs- und Durchführungskonzept, ein Kommunikationskonzept, ein Konzept zum Qualitätsmanagement und eine Beschreibung der einschlägigen Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter anzugeben. Die Angaben sind zwingend zu machen und werden durch den Auftraggeber mit 0 Punkten (ungenügend) bis 5 Punkte (sehr gut) bewertet. Eine Nachforderung dieser Angaben erfolgt nicht. Werden keine Angaben gemacht, wird das jeweilige Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
2) Die Vergabestelle weist weiterhin darauf hin, dass Bieter sich zeitnah nach Download mit den Vergabeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen unverzüglich zu stellen sind (siehe auch die Anlage „Bewerbungsbedingungen“ zu den Vergabeunterlagen). Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.
3) Die Frist für Bieterfragen läuft am 22.11.2019, um 23:59 Uhr ab. Fragen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt wurden, gelten als nicht rechtzeitig gestellt im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV und werden nicht mehr beantwortet.
4) Angebote die per E-Mail zugesandt werden, beinhalten keinen Zugriffsschutz. Ein solches Angebot ist im Sinne des Vergaberechts nicht „verschlossen“ und wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
5) Es wird jedem Bieter dringend geraten, die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung beim Abruf der Vergabeunterlagen zu nutzen. Nur so erhält der Bieter alle Informationen z. B. über Änderungen an den Vergabeunterlagen, etwaige Bieterfragen oder Bieterinformationen. Bei Unterlassen einer freiwilligen Registrierung liegt das Risiko, ein unvollständiges oder fehlerhaftes Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, alleine bei dem betreffenden Bieter.
6) Die Wertung erfolgt anhand der HVA-Bewertungsmethode. Der Zuschlag wird auf das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden der Angebotspreis mit 30 %, die Leistungskriterien mit 70 % gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist jenes, mit der höchsten Kennzahl Z.
Die Berechnung von Z erfolgt gemäß:
Z= Leistungspunkte x Gewichtung der Leistungspunkte + Preispunkte x Gewichtung der Preispunkte
Die Aufteilung der Leistungspunkte ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Es können maximal 100 Leistungspunkte erzielt werden. Zur Ermittlung der Preispunkte auf Basis des Angebotspreises, erfolgt eine lineare Abstufung in Relation zum günstigsten Angebotspreis. D. h.: der günstigste Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl (100 Preispunkte). Ein Angebot, das zweimal so teuer ist, wie der günstigste Angebotspreis erhält 0 Punkte. Alle Angebote dazwischen erhalten die Preispunkte wie nachfolgend dargestellt.
Beispiel:
— Angebot A: Wertungspreis = 1 000 EUR,
— Angebot B: Wertungspreis = 1 500 EUR,
— Angebot C: Wertungspreis = 2 000 EUR.
Umgerechnet in Preispunkte ergibt sich:
— Angebot A = 100 Punkte (maximale Punktzahl, da günstigster Angebotspreis,
— Angebot B = 50 Punkte (da 50 % teurer, 50 % weniger Punkte),
— Angebot C = 0 Punkte (da Angebotspreis doppelt so teuer, wie günstigster Angebotspreis).
Siehe auch Leistungskriterien.
7) Da gem. des vorstehenden Beispiels Bieter B sich bei Mitteilung seiner Preispunkte und in Kenntnis seines eigenen Angebotspreises, den Angebotspreis des Bieters A (Bestbieter) errechnen könnte und somit der Geheimwettbewerb nicht mehr gewährleistet wäre, werden den unterlegenen Bietern im Informationsschreiben gem. § 134 GWB nicht die erreichten Preispunkte mitgeteilt. Den unterlegenen Bietern werden im Informationsschreiben gem. § 134 GWB die eigenen erreichten Leistungspunkte mitgeteilt, es werden ihnen jedoch nicht die eigene Kennzahl Z und die erreichten genauen Leistungspunkte und die genaue Kennzahl Z des Bestbieters mitgeteilt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 210-513323 (2019-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagenaufgeführt”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 210-513323
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: 3. Bayerische Verzehrstudie
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kantar GmbH
Postanschrift: Landsberger Straße 284
Postort: München
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“1) Im Kriterienkatalog sind ein Planungs- und Durchführungskonzept, ein Kommunikationskonzept, ein Konzept zum Qualitätsmanagement und eine Beschreibung der...”
1) Im Kriterienkatalog sind ein Planungs- und Durchführungskonzept, ein Kommunikationskonzept, ein Konzept zum Qualitätsmanagement und eine Beschreibung der einschlägigen Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter anzugeben. Die Angaben sind zwingend zu machen und werden durch den Auftraggeber mit 0 Punkten (ungenügend) bis 5 Punkte (sehr gut) bewertet. Eine Nachforderung dieser Angaben erfolgt nicht. Werden keine Angaben gemacht, wird das jeweilige Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen;
2) Die Vergabestelle weist weiterhin darauf hin, dass Bieter sich zeitnah nach Download mit den Vergabeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen unverzüglich zu stellen sind (siehe auch die Anlage „Bewerbungsbedingungen“ zu den Vergabeunterlagen). Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet;
3) Die Frist für Bieterfragen läuft am 22.11.2019, um 23:59 Uhr ab. Fragen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt wurden, gelten als nicht rechtzeitig gestellt im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV und werden nicht mehr beantwortet;
4) Angebote die per E-Mail zugesandt werden, beinhalten keinen Zugriffsschutz. Ein solches Angebot ist im Sinne des Vergaberechts nicht „verschlossen“ und wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen;
5) Es wird jedem Bieter dringend geraten, die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung beim Abruf der Vergabeunterlagen zu nutzen. Nur so erhält der Bieter alle Informationen z. B. über Änderungen an den Vergabeunterlagen, etwaige Bieterfragen oder Bieterinformationen. Bei Unterlassen einer freiwilligen Registrierung liegt das Risiko, ein unvollständiges oder fehlerhaftes Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, alleine bei dem betreffenden Bieter;
6) Die Wertung erfolgt anhand der HVA-Bewertungsmethode. Der Zuschlag wird auf das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden der Angebotspreis mit 30 %, die Leistungskriterien mit 70 % gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist jenes, mit der höchsten Kennzahl Z.
Die Berechnung von Z erfolgt gemäß:
Z= Leistungspunkte x Gewichtung der Leistungspunkte + Preispunkte x Gewichtung der Preispunkte
Die Aufteilung der Leistungspunkte ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Es können maximal 100 Leistungspunkte erzielt werden. Zur Ermittlung der Preispunkte auf Basis des Angebotspreises, erfolgt eine lineare Abstufung in Relation zum günstigsten Angebotspreis. D. h.: der günstigste Angebotspreis erhält die maximale Punktzahl (100 Preispunkte). Ein Angebot, das zweimal so teuer ist, wie der günstigste Angebotspreis erhält 0 Punkte. Alle Angebote dazwischen erhalten die Preispunkte wie nachfolgend dargestellt.
Beispiel:
Angebot A: Wertungspreis = 1 000 EUR
Angebot B: Wertungspreis = 1 500 EUR
Angebot C: Wertungspreis = 2 000 EUR
Umgerechnet in Preispunkte ergibt sich:
Angebot A = 100 Punkte (maximale Punktzahl, da günstigster Angebotspreis
Angebot B = 50 Punkte (da 50 % teurer, 50 % weniger Punkte)
Angebot C = 0 Punkte (da Angebotspreis doppelt so teuer, wie günstigster Angebotspreis)
Siehe auch Leistungskriterien.
7) Da gem. des vorstehenden Beispiels Bieter B sich bei Mitteilung seiner Preispunkte und in Kenntnis seines eigenen Angebotspreises, den Angebotspreis des Bieters A (Bestbieter) errechnen könnte und somit der Geheimwettbewerb nicht mehr gewährleistet wäre, werden den unterlegenen Bietern im Informationsschreiben gem. § 134 GWB nicht die erreichten Preispunkte mitgeteilt. Den unterlegenen Bietern werden im Informationsschreiben gem. § 134 GWB die eigenen erreichten Leistungspunkte mitgeteilt, es werden ihnen jedoch nicht die eigene Kennzahl Z und die erreichten genauen Leistungspunkte und die genaue Kennzahl Z des Bestbieters mitgeteilt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 009-017684 (2020-01-13)