Entwicklung eines Ortsdosis- bzw. Ortsdosisleistungsmessgeräts zur Messung der gesetzlichen Messgrößen Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) sowie Richtungs-Äquivalentdosis H'(0,07) für gepulste Photonenfelder im Energiebereich 15 keV – 1,3 MeV.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-04.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“3619S22371 – Entwicklung eines Ortsdosis- bzw. Ortsdosisleistungsmessgeräts
Z4/AG-R-08313/3619S22371”
Produkte/Dienstleistungen: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung📦
Kurze Beschreibung:
“Entwicklung eines Ortsdosis- bzw. Ortsdosisleistungsmessgeräts zur Messung der gesetzlichen Messgrößen Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) sowie...”
Kurze Beschreibung
Entwicklung eines Ortsdosis- bzw. Ortsdosisleistungsmessgeräts zur Messung der gesetzlichen Messgrößen Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) sowie Richtungs-Äquivalentdosis H'(0,07) für gepulste Photonenfelder im Energiebereich 15 keV – 1,3 MeV.
1️⃣
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neuherberg – DE21H
Beschreibung der Beschaffung:
“Gesetzliche Messgrößen für die Ortsdosis bzw. Ortsdosisleistung sind laut Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Anlage 18 Teil A Punkt 2 die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gesetzliche Messgrößen für die Ortsdosis bzw. Ortsdosisleistung sind laut Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Anlage 18 Teil A Punkt 2 die Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) sowie die Richtungs-Äquivalentdosis H'(0,07). Da für diese Messgrößen, insbesondere für Messungen in gepulsten Photonenfeldern, momentan auf dem Markt keine handhabbaren und konformitätsbewerteten direkt ablesbaren Messgeräte zur Verfügung stehen, die die Anforderungen des „Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG)“ erfüllen, sind im Rahmen des Forschungsvorhabens ein entsprechendes Konzept, unter Berücksichtigung der in einem Konformitätsbewertungsverfahren zu prüfenden Parameter, zu entwickeln, mehrere Prototypen zu fertigen und alle notwendigen Unterlagen für ein Konformitätsbewertungsverfahren an der PTB vorzubereiten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Praktische Erfahrung in der Entwicklung von direkt ablesbaren Ortsdosis- und Ortsdosisleistungsmessgeräten auf Basis der Messgrößen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Praktische Erfahrung in der Entwicklung von direkt ablesbaren Ortsdosis- und Ortsdosisleistungsmessgeräten auf Basis der Messgrößen Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) und Richtungs-Äquivalentdosis H‘(0,07) gemäß den Anforderungen der physikalisch-technischen Bundesanstalt (PTB). Zudem sind fundierte Kenntnisse zum Ablauf bzw. der Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren für direkt ablesbare Dosis- und Dosisleistungsmessgeräte notwendig. Weiterhin sind ausreichende Labor- und Fertigungskapazitäten für die Entwicklung der Prototypen vorzuhalten.
Die Eignung ist wie folgt nachzuweisen:
Durch eine Dokumentation der bisher veröffentlichten Arbeiten im Bereich der Entwicklung von Ortsdosis- und Ortsdosisleistungsmessgeräten oder den Nachweis über bereits entwickelte Geräte.
Durch eine Dokumentation über bereits durchlaufene oder laufende Konformitätsbewertungsverfahren, bereits erfolgte Antragstellungen auf Konformitätsbewertung oder über Vorlage eines Konzepts zur Erfüllung der im Konformitätsbewertungsverfahren geforderten Anforderungen.
Durch eine Dokumentation der eigenen Laborkapazitäten und Fertigungskapazitäten:
Eigene Räume mit Bestrahlungseinrichtungen oder Zugang zu Bestrahlungsanlagen für Funktionsprüfungen. Eigene Werkstätten oder Zugang zu Werkstätten zur Fertigung von Dosimeterprototypen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
— die Rechnungsstellung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
— die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen,
— der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt,
— die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters Grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-21
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-21
15:01 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
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Quelle: OJS 2019/S 172-420039 (2019-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Entwicklung eines Ortsdosis- bzw. Ortsdosisleistungsmessgeräts zur Messung der gesetzlichen Messgrößen Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) sowie...”
Kurze Beschreibung
Entwicklung eines Ortsdosis- bzw. Ortsdosisleistungsmessgeräts zur Messung der gesetzlichen Messgrößen Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) sowie Richtungs-Äquivalentdosis H'(0,07) für gepulste Photonenfelder im Energiebereich 15 keV-1,3 MeV.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 172-420039
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: 3619S22371 – Entwicklung eines Ortsdosis- bzw. Ortsdosisleistungsmessgeräts
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt –Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt –Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
Gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
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Quelle: OJS 2019/S 243-598051 (2019-12-13)