Beschreibung der Beschaffung
Die Maßnahme richtet sich an (Neu-) Antragsteller und Antragstellerinnen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) mit dem Ziel, der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, die der persönlichen Arbeitsmarktverfügbarkeit entspricht. Die Maßnahme soll als gemeinsames Vermittlungszentrum (im Folgenden VZ) vom Auftragnehmer und dem Fallmanagement des Auftraggebers (FM-AVS) eingerichtet und durchgeführt werden.
2. Zielgruppe
Zielgruppe sind (Neu-) Antragsteller und Antragstellerinnen nach dem SGB II, die nach Prüfung der Verfügbarkeit dem Arbeitsmarkt aktuell zur Verfügung stehen bzw. eine zeitliche Restverfügbarkeit haben (z. B. geringfügig und/oder in Teilzeit Beschäftigte).
Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Sie beginnt am 5.10.2019 und endet am 4.10.2021. Es besteht eine Option zur Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate (bis 4.10.2022), diese steht nur dem Auftraggeber zu.
Für die Maßnahme sind keine urlaubsfreien Tage vorgesehen. Der Auftragnehmer bietet di Maßnahme durchgehend an.
3.2 Anzahl der Teilnehmerplätze
Für die Maßnahme sind 80 Plätze vorgesehen. Für die Beauftragung können Auftraggeber und Auftragnehmer im gegenseitigen Einvernehmen zur Vermeidung von Wartezeiten bei Nachfragespitzen eine temporäre Erhöhung um bis zu 25 % der vorgegebenen Anzahl von 80 Teilnehmerplätzen vereinbaren. Eine temporäre Erhöhung ist pro Laufzeitjahr bis zu 6 Monaten möglich. Die entsprechende personelle, räumliche, sächliche und technische Ausstattung ist der Platzanzahl anzupassen.
3.3 Zuweisungsdauer/Platzbelegung
Die Zuweisungsdauer für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beträgt grundsätzlich/regulär 32 Termine verteilt auf 8 Wochen. Nicht wahrgenommene Termine verlängern die Dauer der Maßnahme für die Teilnehmenden.
Der Einstieg in die Maßnahme ist wöchentlich montags möglich. Der Auftraggeber strebt die Nachbesetzung freigewordener Teilnehmerplätze an.
Beträgt der Zeitraum zwischen dem Tag des voraussichtlichen individuellen Teilnahmebeginns und dem Vertragsende weniger als 8 Wochen, kann die individuelle Teilnahmedauer auch weniger als 8 Wochen betragen.
In der Regel endet die Maßnahme nach der o. g. Zuweisungsdauer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder in Absprache mit dem zuständigen FM-AVS/ der zuständigen FM-AVS, wenn sich die Verhältnisse/die persönliche Situation bei dem Antragsteller/der Antragstellerin verändert haben.