Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig. Sämtliche nachfolgend zu Nr. 1. und Nr. 2. geforderten Nachweise sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden.
1) Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers in allen folgenden Aufgaben- und Themenbereichen:
Wissenschaftliche Fachkenntnis
— im Bereich der empirischen Arbeitsmarkt- oder Sozialforschung,
— in der Durchführung eigener oder bei der konzeptionellen Mitarbeit an Erhebungen von qualitativen und quantitativen Datensätzen zu arbeitsmarkt- oder sozio-ökonomischen Fragestellungen,
— in der Anwendung und/oder Entwicklung von Methoden, um mit hoher Wahrscheinlichkeit auftretendem strategischen Antwortverhalten bzw. strategischen Antwortausfällen zu begegnen,
— in der Strukturierung qualitativer Erkenntnisse,
— ökonometrischer Methoden und Erfahrung in deren Anwendung.
Die zu 1. geforderten Nachweise sind bei Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaften in der geforderten Form für jedes Mitglied der Gemeinschaft fachspezifisch, d. h. jeweils für den zu übernehmenden Teil der insgesamt ausgeschriebenen Leistung vorzulegen.
Die zu Nr. 1 geforderten Nachweise des Teilnehmers sind in einer Referenzliste über Forschungsarbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (die jeweiligen Auftraggeber und dortigen Kontaktpersonen, kurze Beschreibung der Aufträge und das jeweilige Auftragsvolumen sind anzugeben). Dabei kann eine Referenz auch mehrere oder alle der geforderten Kompetenzen umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welche Kompetenz mit der jeweiligen Referenz nachgewiesen wird.
2) Angaben und Nachweise zu Projektleitung und Stellvertretung:
2.1) Projektleitung und Stellvertretung sind namentlich zu benennen.
2.2) Folgende Nachweise zu Qualifikation und beruflicher Erfahrung sind für beide unter Nr. 2.1. genannten Personen zu erbringen:
2.2.1) Abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. Masterabschluss der Wirt-schaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder einer vergleichbaren Studienrichtung,
2.2.2) mindestens dreijährige Berufserfahrung in den unter Nr. 1. genannten Themen- und Aufgabenbereichen sowie
2.2.3) mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Leitungsverantwortung bei Aufgaben im Zusammenhang mit empirischer Arbeitsmarkt- und Sozialforschung.
Die persönlichen Nachweise zu Nrn. 2.2.2 und 2.2.3 für die Projektleitung und Stellvertretung sind jeweils in einer Liste über Forschungsarbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (unter Angabe der Arbeitgeber – oder bei selbständiger Tätigkeit der Auftraggeber – und der Kontaktpersonen einschließlich einer stichwortartigen Beschreibung der Tätigkeiten). Dabei kann ein Nachweis auch mehrere oder alle der genannten Themen- und Aufgabenbereiche umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welcher Nachweis welchen Bereich betrifft. Die für Projektleitung und Stellvertretung geforderte Berufserfahrung zu Nr. 2.2.2 und Nr. 2.2.3 gilt auch dann als erbracht, wenn sie im Einzelfall nur für eine der beiden Personen nachgewiesen wird.