Der Auftraggeber beabsichtigt, in den genannten Gebieten ein passives Breitbandnetz der nächsten Generation (NGA-Netz) errichten zu lassen. Der Auftraggeber hat neben der Inanspruchnahme von Landesförderung des Landes Niedersachsen („ERFE“ und „Digitale Dividende II – RL Breitbandausbau NI“) im Rahmen des Bundesförderprogramms (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) einen Zuwendungsbescheid erhalten. Dieser Bescheid einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen sind Grundlage dieses Auftrages. Insbesondere die Nebenbestimmungen: — GIS-Nebenbestimmungen, Version 3.1 vom 1.11.2016, — Einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016, — Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben für Dimensionierung) Version 3.1 vom 1.11.2016. Der Auftrag beinhaltet den Bau des passiven NGA-Netzes in dem Ausschreibungsgebiet und ist in 6 Lose aufgeteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Referenznummer: 2019-04-LKD
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, in den genannten Gebieten ein passives Breitbandnetz der nächsten Generation (NGA-Netz) errichten zu lassen.
Der Auftraggeber hat neben der Inanspruchnahme von Landesförderung des Landes Niedersachsen („ERFE“ und „Digitale Dividende II – RL Breitbandausbau NI“) im Rahmen des Bundesförderprogramms (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) einen Zuwendungsbescheid erhalten. Dieser Bescheid einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen sind Grundlage dieses Auftrages. Insbesondere die Nebenbestimmungen:
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 3.1 vom 1.11.2016,
— Einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016,
— Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben für Dimensionierung) Version 3.1 vom 1.11.2016.
Der Auftrag beinhaltet den Bau des passiven NGA-Netzes in dem Ausschreibungsgebiet und ist in 6 Lose aufgeteilt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, in den genannten Gebieten ein passives Breitbandnetz der nächsten Generation (NGA-Netz) errichten zu lassen.
Der Auftraggeber hat neben der Inanspruchnahme von Landesförderung des Landes Niedersachsen („ERFE“ und „Digitale Dividende II – RL Breitbandausbau NI“) im Rahmen des Bundesförderprogramms (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) einen Zuwendungsbescheid erhalten. Dieser Bescheid einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen sind Grundlage dieses Auftrages. Insbesondere die Nebenbestimmungen:
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 3.1 vom 1.11.2016,
— Einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016,
— Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben für Dimensionierung) Version 3.1 vom 1.11.2016.
Der Auftrag beinhaltet den Bau des passiven NGA-Netzes in dem Ausschreibungsgebiet und ist in 6 Lose aufgeteilt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-04-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-17 📅
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 076-179855
ABl. S-Ausgabe: 76
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CYVDP
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, in den genannten Gebieten ein passives Breitbandnetz der nächsten Generation (NGA-Netz) errichten zu lassen.
Der Auftraggeber hat neben der Inanspruchnahme von Landesförderung des Landes Niedersachsen („ERFE“ und „Digitale Dividende II – RL Breitbandausbau NI“) im Rahmen des Bundesförderprogramms (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) einen Zuwendungsbescheid erhalten. Dieser Bescheid einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen sind Grundlage dieses Auftrages. Insbesondere die Nebenbestimmungen:
Der Auftraggeber hat neben der Inanspruchnahme von Landesförderung des Landes Niedersachsen („ERFE“ und „Digitale Dividende II – RL Breitbandausbau NI“) im Rahmen des Bundesförderprogramms (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) einen Zuwendungsbescheid erhalten. Dieser Bescheid einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen sind Grundlage dieses Auftrages. Insbesondere die Nebenbestimmungen:
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 3.1 vom 1.11.2016,
— Einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016,
— Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben für Dimensionierung) Version 3.1 vom 1.11.2016.
Der Auftrag beinhaltet den Bau des passiven NGA-Netzes in dem Ausschreibungsgebiet und ist in 6 Lose aufgeteilt.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: Tiefbau und Montage Baulos 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die erforderlichen Leistungen zum Bau des Netzes beinhalten:
— Tiefbau-Leistungen für sämtliche Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (klassischer Tiefbau. Verlegung mittels Kabelpflug, Fräs- und Trenchingverfahren, etc.),
— LWL-Kabelmontage, Zieh- und Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und an Technikstandorten, Infrastrukturleistungen, energietechnische Leistungen (Anschluss bzw. Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen).
— LWL-Kabelmontage, Zieh- und Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und an Technikstandorten, Infrastrukturleistungen, energietechnische Leistungen (Anschluss bzw. Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen).
Bezeichnung des Loses: Tiefbau und Montage Baulos 2
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Tiefbau und Montage Baulos 3
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Tiefbau und Montage Baulos 4
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Tiefbau und Montage Baulos 5
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Tiefbau und Montage Baulos 6
Losnummer: 6
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in…
… den Gemeinden Rehden, Hemsloh, Barver und Wehrbleck. Genaueres ergibt sich aus den als Anlage L4 und L5 beigefügten Lageplänen/Übersichtskarten.
… der Gemeinde Wagenfeld. Genaueres ergibt sich aus den als Anlage L4 und L5 beigefügten Lageplänen/Übersichtskarten.
… den Gemeinden Hesmloh, Rehden und Wagenfeld. Genaueres ergibt sich aus den als Anlage L4 und L5 beigefügten Lageplänen/Übersichtskarten.
… den Gemeinden Wagenfeld und Bahrenborstel. Genaueres ergibt sich aus den als Anlage L4 und L5 beigefügten Lageplänen/Übersichtskarten.
… den Gemeinden Bassum, Süstedt und Syke. Genaueres ergibt sich aus den als Anlage L4 und L5 beigefügten Lageplänen/Übersichtskarten.
… den Gemeinden Bassum und Syke. Genaueres ergibt sich aus den als Anlage L4 und L5 beigefügten Lageplänen/Übersichtskarten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des jeweiligen Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage einer Auskunft der Creditreform o.ä., nicht älter als 3 Monate gemessen am Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung,
— Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (laufendes Kalenderjahr),
— Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mindeststandards:
Mindestjahresumsatz in dem von dem Auftrag abgedeckten Bereich in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von:
— Los 1: 7,4 Mio EUR,
— Los 2: 6,7 Mio EUR,
— Los 3: 7,4 Mio EUR,
— Los 4: 4,9 Mio EUR,
— Los 5: 9,8 Mio EUR,
— Los 6: 7,9 Mio EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Es sind Angaben zu machen bezüglich der Qualifikationen, Erfahrungen, Fähigkeiten und Kapazitäten des Anbieters hinsichtlich der Umsetzung vergleichbarer Projekte, insbesondere in Bezug auf den Umsetzungszeitraum sowie den Leistungsumfang (km Tiefbau, Errichtung von Hausanschlüssen). Die Referenzen müssen das gesamte vom Bieter angebotene Leistungsspektrum erfassen, unter Bezugnahme auf die Beschreibungen der Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis.
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Es sind Angaben zu machen bezüglich der Qualifikationen, Erfahrungen, Fähigkeiten und Kapazitäten des Anbieters hinsichtlich der Umsetzung vergleichbarer Projekte, insbesondere in Bezug auf den Umsetzungszeitraum sowie den Leistungsumfang (km Tiefbau, Errichtung von Hausanschlüssen). Die Referenzen müssen das gesamte vom Bieter angebotene Leistungsspektrum erfassen, unter Bezugnahme auf die Beschreibungen der Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis.
Für alle Referenzen sind die Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers zu nennen (Telefon, Name, Rolle im Projekt).
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht. Es sind Nachweise über die Fachkenntnis der Mitarbeiter zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten in den Tätigkeitsfeldern Errichtung von Telekommunikationsanlagen (Leerrohrverlegung, Tiefbau, Schacht- und Technikgebäudeinstallationen), Kabelmontage, OTDR-Messung,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht. Es sind Nachweise über die Fachkenntnis der Mitarbeiter zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten in den Tätigkeitsfeldern Errichtung von Telekommunikationsanlagen (Leerrohrverlegung, Tiefbau, Schacht- und Technikgebäudeinstallationen), Kabelmontage, OTDR-Messung,
— Die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung,
— Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mindeststandards:
— Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit ist für die Lose 1 bis 6 jeweils folgende Mindestanforderung zu erbringen:
Je Tätigkeitsfeld (Errichtung von Telekommunikationsanlagen, Leerrohrverlegung, Tiefbau, Schacht- und Technikgebäudeinstallationen, Kabelmontage, OTDR-Messung) ist die entsprechende Qualifikation von 3 Mitarbeitern nachzuweisen,
— zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist zudem Mindestvoraussetzung die Angabe einer mit diesem Auftrag vergleichbaren Referenz. Als mit diesem Auftrag vergleichbar werden Referenzen anerkannt, die folgende Merkmale aufweisen:
— zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist zudem Mindestvoraussetzung die Angabe einer mit diesem Auftrag vergleichbaren Referenz. Als mit diesem Auftrag vergleichbar werden Referenzen anerkannt, die folgende Merkmale aufweisen:
— Erbringung von min. 60 Km Tiefbau (FTTB/H),
— Erstellung von min. 450 Hausanschlüssen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlage und Formulare.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:05
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339 Lüneburg
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: OJS 2019/S 076-179855 (2019-04-12)
Ergänzende Angaben (2019-05-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben (2019-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, in den genannten Gebieten ein passives Breitbandnetz der nächsten Generation (NGA-Netz) errichten zu lassen.
Der Auftraggeber hat neben der Inanspruchnahme von Landesförderung des Landes Niedersachsen („ERFE" und „Digitale Dividende II - RL Breitbandausbau NI") im Rahmen des Bundesförderprogramms (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland") einen Zuwendungsbescheid erhalten. Dieser Bescheid einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen sind Grundlage dieses Auftrages. Insbesondere die Nebenbestimmungen:
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 3.1 vom 1.11.2016,
— Einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016,
— Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben für Dimensionierung) Version 3.1 vom 1.11.2016.
Der Auftrag beinhaltet den Bau des passiven NGA-Netzes in dem Ausschreibungsgebiet und ist in 6 Lose aufgeteilt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, in den genannten Gebieten ein passives Breitbandnetz der nächsten Generation (NGA-Netz) errichten zu lassen.
Der Auftraggeber hat neben der Inanspruchnahme von Landesförderung des Landes Niedersachsen („ERFE" und „Digitale Dividende II - RL Breitbandausbau NI") im Rahmen des Bundesförderprogramms (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland") einen Zuwendungsbescheid erhalten. Dieser Bescheid einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen sind Grundlage dieses Auftrages. Insbesondere die Nebenbestimmungen:
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 3.1 vom 1.11.2016,
— Einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016,
— Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben für Dimensionierung) Version 3.1 vom 1.11.2016.
Der Auftrag beinhaltet den Bau des passiven NGA-Netzes in dem Ausschreibungsgebiet und ist in 6 Lose aufgeteilt.
Aufgrund von Bieterfragen wird die Frist zur Abgabe der Angebote verlängert bis zum 11.6.2019, 9.00 Uhr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber hat neben der Inanspruchnahme von Landesförderung des Landes Niedersachsen („ERFE" und „Digitale Dividende II - RL Breitbandausbau NI") im Rahmen des Bundesförderprogramms (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland") einen Zuwendungsbescheid erhalten. Dieser Bescheid einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen sind Grundlage dieses Auftrages. Insbesondere die Nebenbestimmungen:
Der Auftraggeber hat neben der Inanspruchnahme von Landesförderung des Landes Niedersachsen („ERFE" und „Digitale Dividende II - RL Breitbandausbau NI") im Rahmen des Bundesförderprogramms (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland") einen Zuwendungsbescheid erhalten. Dieser Bescheid einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen sind Grundlage dieses Auftrages. Insbesondere die Nebenbestimmungen:
Die Fristen werden aufgrund von Anpassungen und Klarstellungen der Leistungsverzeichnisse verlängert.
Quelle: OJS 2019/S 108-262453 (2019-06-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
Gesamtwert des Auftrags: 35994369.30 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen📦
— Tiefbau-Leistungen für sämtliche Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (klassischer Tiefbau Verlegung mittels Kabelpflug, Fräs- und Trenchingverfahren, etc.),
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-11 📅
Name: Strabag AG – Direktion Nordwest – Bereich Vechta
Postort: Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland 🇩🇪 Vechta
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 5944661.70 EUR 💰
Name: Infratech Bau GmbH
Postort: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land: Emsland
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 5048168.29 EUR 💰
6079272.51 EUR 💰
4134283.32 EUR 💰
Name: RTH Rohr- und Tiefbau Hoya GmbH
Postort: Hoya
Postleitzahl: 27318
Land: Nienburg (Weser)
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 7985632.15 EUR 💰
6802351.37 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
13
16
12
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,