Für die Entwicklung geeigneter politischer Maßnahmen und für zielgenaue Investitionen ist die Verkehrspolitik und -planung auf zuverlässige, aktuelle und räumlich differenzierte Informationen hinsichtlich Wahl und Nutzung der Verkehrsmittel angewiesen. Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder stellen ein breites Datenangebot zum Güterkraftverkehr und zum Fahrzeugbestand zur Verfügung. Die Mobilität der privaten Haushalte wird durch die amtliche Statistik jedoch nicht hinreichend differenziert erfasst. Insoweit ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Erfüllung der Aufgaben auf ergänzende, eigene Erhebungen angewiesen. Auf der Bundesebene sind die Erkenntnisse dieser Erhebungen unerlässliche Grundlage der Verkehrspolitik, Verkehrsprognosen und der Bundesverkehrswegeplanung. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: 1948/G13
Kurze Beschreibung:
Für die Entwicklung geeigneter politischer Maßnahmen und für zielgenaue Investitionen ist die Verkehrspolitik und -planung auf zuverlässige, aktuelle und räumlich differenzierte Informationen hinsichtlich Wahl und Nutzung der Verkehrsmittel angewiesen. Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder stellen ein breites Datenangebot zum Güterkraftverkehr und zum Fahrzeugbestand zur Verfügung. Die Mobilität der privaten Haushalte wird durch die amtliche Statistik jedoch nicht hinreichend differenziert erfasst. Insoweit ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Erfüllung der Aufgaben auf ergänzende, eigene Erhebungen angewiesen. Auf der Bundesebene sind die Erkenntnisse dieser Erhebungen unerlässliche Grundlage der Verkehrspolitik, Verkehrsprognosen und der Bundesverkehrswegeplanung.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für die Entwicklung geeigneter politischer Maßnahmen und für zielgenaue Investitionen ist die Verkehrspolitik und -planung auf zuverlässige, aktuelle und räumlich differenzierte Informationen hinsichtlich Wahl und Nutzung der Verkehrsmittel angewiesen. Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder stellen ein breites Datenangebot zum Güterkraftverkehr und zum Fahrzeugbestand zur Verfügung. Die Mobilität der privaten Haushalte wird durch die amtliche Statistik jedoch nicht hinreichend differenziert erfasst. Insoweit ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Erfüllung der Aufgaben auf ergänzende, eigene Erhebungen angewiesen. Auf der Bundesebene sind die Erkenntnisse dieser Erhebungen unerlässliche Grundlage der Verkehrspolitik, Verkehrsprognosen und der Bundesverkehrswegeplanung.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Entwicklung geeigneter politischer Maßnahmen und für zielgenaue Investitionen ist die Verkehrspolitik und -planung auf zuverlässige, aktuelle und räumlich differenzierte Informationen hinsichtlich Wahl und Nutzung der Verkehrsmittel angewiesen. Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder stellen ein breites Datenangebot zum Güterkraftverkehr und zum Fahrzeugbestand zur Verfügung. Die Mobilität der privaten Haushalte wird durch die amtliche Statistik jedoch nicht hinreichend differenziert erfasst. Insoweit ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Erfüllung der Aufgaben auf ergänzende, eigene Erhebungen angewiesen. Auf der Bundesebene sind die Erkenntnisse dieser Erhebungen unerlässliche Grundlage der Verkehrspolitik, Verkehrsprognosen und der Bundesverkehrswegeplanung.
Für die Entwicklung geeigneter politischer Maßnahmen und für zielgenaue Investitionen ist die Verkehrspolitik und -planung auf zuverlässige, aktuelle und räumlich differenzierte Informationen hinsichtlich Wahl und Nutzung der Verkehrsmittel angewiesen. Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder stellen ein breites Datenangebot zum Güterkraftverkehr und zum Fahrzeugbestand zur Verfügung. Die Mobilität der privaten Haushalte wird durch die amtliche Statistik jedoch nicht hinreichend differenziert erfasst. Insoweit ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Erfüllung der Aufgaben auf ergänzende, eigene Erhebungen angewiesen. Auf der Bundesebene sind die Erkenntnisse dieser Erhebungen unerlässliche Grundlage der Verkehrspolitik, Verkehrsprognosen und der Bundesverkehrswegeplanung.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die notwenigen Informationen zur Mobilität können nur unmittelbar bei den Haushalten und Personen selbst erfasst werden. Um Bürger, Unternehmen und den Bundeshaushalt möglichst wenig zu belasten, hat das BMVI ein Bausteinsystem sich ergänzender repräsentativer Erhebungen entwickelt (siehe auch:
Die notwenigen Informationen zur Mobilität können nur unmittelbar bei den Haushalten und Personen selbst erfasst werden. Um Bürger, Unternehmen und den Bundeshaushalt möglichst wenig zu belasten, hat das BMVI ein Bausteinsystem sich ergänzender repräsentativer Erhebungen entwickelt (siehe auch:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/mobilitaetserhebungen-des-bmvi-im-ueberblick.html ). Ein zentraler Baustein ist das Deutsche Mobilitätspanel (MOP). Im MOP werden seit 1994 jedes Jahr die Mitglieder der für die Befragung ausgewählten Haushalte gebeten, ihre Mobilität einer Woche in einem Tagebuch aufzuzeichnen; Haushalte mit Pkw in der Stichprobe führen außerdem ein Tankbuch über acht Wochen. Mit diesem Ansatz liefert das MOP jährlich aktuelle Eckwerte zur Mobilität der Bevölkerung und ermöglicht insbesondere die Identifizierung von Trends und Verhaltensänderungen im Mobilitätsgeschehen. Die Stichprobe umfasst derzeit rd. 1 800 Haushalte pro Jahr. Im Zusammenspiel insbesondere mit der Erhebung „Mobilität in Deutschland“ (MiD) als große Querschnittserhebung ergibt sich eine belastbare Grundlage für verkehrspolitische und verkehrsplanerische Entscheidungen (zu MiD siehe auch http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/mobilitaet-in-deutschland.html?nn=12830 und http://www.mobilitaet-in-deutschland.de/ ).
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/mobilitaetserhebungen-des-bmvi-im-ueberblick.html ). Ein zentraler Baustein ist das Deutsche Mobilitätspanel (MOP). Im MOP werden seit 1994 jedes Jahr die Mitglieder der für die Befragung ausgewählten Haushalte gebeten, ihre Mobilität einer Woche in einem Tagebuch aufzuzeichnen; Haushalte mit Pkw in der Stichprobe führen außerdem ein Tankbuch über acht Wochen. Mit diesem Ansatz liefert das MOP jährlich aktuelle Eckwerte zur Mobilität der Bevölkerung und ermöglicht insbesondere die Identifizierung von Trends und Verhaltensänderungen im Mobilitätsgeschehen. Die Stichprobe umfasst derzeit rd. 1 800 Haushalte pro Jahr. Im Zusammenspiel insbesondere mit der Erhebung „Mobilität in Deutschland“ (MiD) als große Querschnittserhebung ergibt sich eine belastbare Grundlage für verkehrspolitische und verkehrsplanerische Entscheidungen (zu MiD siehe auch http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/mobilitaet-in-deutschland.html?nn=12830 und http://www.mobilitaet-in-deutschland.de/ ).
Zweck des MOP ist:
— die Mobilität von privaten Haushalten und deren Mitgliedern zu erfassen
— eine wissenschaftliche Analyse und Aufbereitung der Daten mit Bereitstellung zentraler Ergebnisse
— die Bereitstellung anonymisierter Datensätze für das BMVI bzw. Dritte zum Zweck der Analyse:
—— des Verkehrsverhaltens,
—— der Ausstattung privater Haushalte und der Haushaltsmitglieder mit Verkehrsmitteln,
—— anderer verkehrspolitischer, verkehrswirtschaftlicher, raumordnerischer oder städtebaulicher Fragestellungen.
Beschreibung der Optionen:
In der Leistungsbeschreibung unter AP 9 und AP 19 sind Bedarfspositionen ausgeschrieben und im Vertrag eine Vergütungsobergrenze vereinbart. Wird festgestellt, dass diese Vergütungsobergrenze erreicht oder überschritten wird, erfolgt eine Prüfung durch den AG auf der Basis der Regelungen im Vertrag.
In der Leistungsbeschreibung unter AP 9 und AP 19 sind Bedarfspositionen ausgeschrieben und im Vertrag eine Vergütungsobergrenze vereinbart. Wird festgestellt, dass diese Vergütungsobergrenze erreicht oder überschritten wird, erfolgt eine Prüfung durch den AG auf der Basis der Regelungen im Vertrag.
Die Einzelheiten hierzu sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen (§ 9 (5) und §14 des Vertrages) zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer“ anzuführen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer“ anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Nachweis einer Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung durch Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung besteht/ abgeschlossen und im Auftragsfall nachgewiesen (vorgelegt)/ wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. (Formblatt F2.1).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung durch Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung besteht/ abgeschlossen und im Auftragsfall nachgewiesen (vorgelegt)/ wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. (Formblatt F2.1).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV/ §), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV/ §), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Die Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000,00 EUR pauschal je Schadensfall,
— Für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR je Schadensfall.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
EK 3.1, EK 3.2 und EK 3.3 zu jedem EK sind:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
EK 3.1: Bereich: Aufbereitung und Auswertung von Haushaltsbefragungen zum Mobilitätsverhalten privater Haushalte
EK 3.2: Bereich: Aufbereitung, Gewichtung/ Hochrechnung und Auswertung von Erhebungen mit Dual-Frame-Stichprobe (speziell Festnetzstichprobe und Mobilfunkstichprobe)
EK 3.3: Bereich: wissenschaftliche Aufbereitung, Erstellung und Dokumentation von Mikrodatensätzen für die Verkehrsforschung oder der empirischen Wirtschafts-, Sozial- oder Raumforschung
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.1, F.3.2, F3.3):
— Kurztitel des Referenzprojektes,
— Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt,
— Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich,
— Leistungszeitraum (Jahr).
1) Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
— Aus Sicht des Bieters ist folgender Bereich betroffen:
—— EK 3.1 Aufbereitung und Auswertung von Haushaltsbefragungen zum Mobilitätsverhalten privater Haushalte,
—— EK 3.2 Aufbereitung, Gewichtung/Hochrechnung und Auswertung von Erhebungen mit Dual-Frame-Stichprobe (speziell Festnetzstichprobe und Mobilfunkstichprobe),
—— EK 3.3 wissenschaftliche Aufbereitung, Erstellung und Dokumentation von Mikrodatensätzen für die Verkehrsforschung oder der empirischen Wirtschafts-, Sozial- oder Raumforschung.
2) Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/ Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1) beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
2) Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/ Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1) beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
Mindeststandards:
Zu EK 3.1: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
— Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich von
— Aufbereitung und Auswertung von Haushaltsbefragungen zum Mobilitätsverhalten privater Haushalte belegen,
— Es ist nachvollziehbar darzulegen, dass dem Referenzprojekt eine inhaltlich vergleichbare Aufgabenstellung wie bei der ausgeschriebenen Leistung zugrunde lag.
Zu EK 3.2: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
— Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich von Aufbereitung, Gewichtung/ Hochrechnung und Auswertung von Erhebungen mit Dual-Frame-Stichprobe (speziell Festnetzstichprobe und…
… Mobilfunkstichprobe)
… Mobilfunkstichprobe) belegen.
— Es ist nachvollziehbar darzulegen, dass dem Referenzprojekt eine methodisch vergleichbare Aufgabenstellung wie bei der ausgeschriebenen Leistung zugrunde lag.
Zu EK 3.3: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
— Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich von wissenschaftliche Aufbereitung, Erstellung und Dokumentation von Mikrodatensätzen für die Verkehrsforschung oder der empirischen Wirtschafts-, Sozial- oder Raumforschung belegt.
— Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich von wissenschaftliche Aufbereitung, Erstellung und Dokumentation von Mikrodatensätzen für die Verkehrsforschung oder der empirischen Wirtschafts-, Sozial- oder Raumforschung belegt.
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot/ vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot/ vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/ Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/ Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 1.10. um 12:00 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 1.10. um 12:00 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 181-440975 (2019-09-17)
Ergänzende Angaben (2019-12-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 364156.72 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die not wenigen Informationen zur Mobilität können nur unmittelbar bei den Haushalten und Personen selbst erfasst werden. Um Bürger, Unternehmen und den Bundeshaushalt möglichst wenig zu belasten, hat das BMVI ein Bausteinsystem sich ergänzender repräsentativer Erhebungen entwickelt (siehe auch
Die not wenigen Informationen zur Mobilität können nur unmittelbar bei den Haushalten und Personen selbst erfasst werden. Um Bürger, Unternehmen und den Bundeshaushalt möglichst wenig zu belasten, hat das BMVI ein Bausteinsystem sich ergänzender repräsentativer Erhebungen entwickelt (siehe auch
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/mobilitaetserhebungen-des-bmvi-im-ueberblick.html). Ein zentraler Baustein ist das Deutsche Mobilitätspanel (MOP). Im MOP werden seit 1994 jedes Jahr die Mitglieder der für die Befragung ausgewählten Haushalte gebeten, ihre Mobilität einer Woche in einem Tagebuch aufzuzeichnen; Haushalte mit Pkw in der Stichprobe führen außerdem ein Tankbuch über acht Wochen. Mit diesem Ansatz liefert das MOP jährlich aktuelle Eckwerte zur Mobilität der Bevölkerung und ermöglicht insbesondere die Identifizierung von Trends und Verhaltensänderungen im Mobilitätsgeschehen. Die Stichprobe umfasst derzeit rd. 1 800 Haushalte pro Jahr. Im Zusammenspiel insbesondere mit der Erhebung „Mobilität in Deutschland“ (MiD) als große Querschnittserhebung ergibt sich eine belastbare Grundlage für verkehrspolitische und verkehrsplanerische Entscheidungen (zu MiD siehe auch http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/mobilitaet-in-deutschland.html?nn=12830 und http://www.mobilitaet-in-deutschland.de/).
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/mobilitaetserhebungen-des-bmvi-im-ueberblick.html). Ein zentraler Baustein ist das Deutsche Mobilitätspanel (MOP). Im MOP werden seit 1994 jedes Jahr die Mitglieder der für die Befragung ausgewählten Haushalte gebeten, ihre Mobilität einer Woche in einem Tagebuch aufzuzeichnen; Haushalte mit Pkw in der Stichprobe führen außerdem ein Tankbuch über acht Wochen. Mit diesem Ansatz liefert das MOP jährlich aktuelle Eckwerte zur Mobilität der Bevölkerung und ermöglicht insbesondere die Identifizierung von Trends und Verhaltensänderungen im Mobilitätsgeschehen. Die Stichprobe umfasst derzeit rd. 1 800 Haushalte pro Jahr. Im Zusammenspiel insbesondere mit der Erhebung „Mobilität in Deutschland“ (MiD) als große Querschnittserhebung ergibt sich eine belastbare Grundlage für verkehrspolitische und verkehrsplanerische Entscheidungen (zu MiD siehe auch http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/mobilitaet-in-deutschland.html?nn=12830 und http://www.mobilitaet-in-deutschland.de/).
— die Mobilität von privaten Haushalten und deren Mitgliedern zu erfassen;
— eine wissenschaftliche Analyse und Aufbereitung der Daten mit Bereitstellung zentraler Ergebnisse;
—— des Verkehrsverhaltens:
—— der Ausstattung privater Haushalte und der Haushaltsmitglieder mit Verkehrsmitteln:
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept Wissenschaftliche Begleitung und Projektmanagement Vorgehensweise, Leistungskonzept Gewichtung und Hochrechnung Vorgehensweise, Qualitätssicherung bzgl. der Daten;
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-25 📅
Name: Karlsruher Institut für Technologie Institut für Verkehrswesen
Postanschrift: Kaiserstr. 12
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪 Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 01.10. um 12.00 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 01.10. um 12.00 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).