Im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V (ASV) ist der Betrieb einer bundesweiten Service stelle inklusive einer Datenbank erforderlich (www.asv-servicestelle.de). Diese Servicestelle hat die Aufgabe, ASV-Teams (bzw. von diesen Beauftragten) die Registrierung und Pflege der Daten zu ermöglichen, ASV-Teamnummern zu vergeben sowie mit Dritten (u. a. Kassenärztliche Vereinigungen, Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen, Landeskrankenhausgesellschaften sowie erweiterte Landesausschüsse) und ASV-Teams zu kooperieren und sich auszutauschen. Die Abrechnung zählt nicht zur Aufgabenstellung. Es werden ausschließlich formale Prüfungen von der Servicestelle erwartet. Die Aufgabe der ASV-Servicestelle erfordert u. a. eine unmittelbare Kommunikation mit Leistungserbringern über eine zu entwickelnde Webanwendung und telefonischen/schriftlichen Austausch. Die Webanwendung soll auch der Information der Öffentlichkeit über die Angebote zur ASV dienen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Administrative Dienste im Gesundheitswesen
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V (ASV) ist der Betrieb einer bundesweiten Service stelle inklusive einer Datenbank erforderlich (www.asv-servicestelle.de).
Diese Servicestelle hat die Aufgabe, ASV-Teams (bzw. von diesen Beauftragten) die Registrierung und Pflege der Daten zu ermöglichen, ASV-Teamnummern zu vergeben sowie mit Dritten (u. a. Kassenärztliche Vereinigungen, Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen, Landeskrankenhausgesellschaften sowie erweiterte Landesausschüsse) und ASV-Teams zu kooperieren und sich auszutauschen.
Die Abrechnung zählt nicht zur Aufgabenstellung. Es werden ausschließlich formale Prüfungen von der Servicestelle erwartet.
Die Aufgabe der ASV-Servicestelle erfordert u. a. eine unmittelbare Kommunikation mit Leistungserbringern über eine zu entwickelnde Webanwendung und telefonischen/schriftlichen Austausch. Die Webanwendung soll auch der Information der Öffentlichkeit über die Angebote zur ASV dienen.
Im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V (ASV) ist der Betrieb einer bundesweiten Service stelle inklusive einer Datenbank erforderlich (www.asv-servicestelle.de).
Diese Servicestelle hat die Aufgabe, ASV-Teams (bzw. von diesen Beauftragten) die Registrierung und Pflege der Daten zu ermöglichen, ASV-Teamnummern zu vergeben sowie mit Dritten (u. a. Kassenärztliche Vereinigungen, Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen, Landeskrankenhausgesellschaften sowie erweiterte Landesausschüsse) und ASV-Teams zu kooperieren und sich auszutauschen.
Die Abrechnung zählt nicht zur Aufgabenstellung. Es werden ausschließlich formale Prüfungen von der Servicestelle erwartet.
Die Aufgabe der ASV-Servicestelle erfordert u. a. eine unmittelbare Kommunikation mit Leistungserbringern über eine zu entwickelnde Webanwendung und telefonischen/schriftlichen Austausch. Die Webanwendung soll auch der Information der Öffentlichkeit über die Angebote zur ASV dienen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-02-04 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-07 📅
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 027-060156
ABl. S-Ausgabe: 27
Zusätzliche Informationen
Die zu verwaltenden Daten enthalten personenbezogene Daten und evtl. auch Sozialdaten, daher ist die komplette Dienstleistung innerhalb des Geltungsbereichs der Europäischen Union oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu erbringen.
Die hier ausgeschriebene ASV-Servicestelle soll ihre Tätigkeit zum 1.8.2019 mit dem Aufbau der Infrastruktur sowie der Datenübernahme vom derzeitigen Dienstleister aufnehmen und zum Vertragsende des laufenden Vertrages im November 2019 den Regelbetrieb starten.
Der Bewerber erstellt ein Kurzkonzept mit Angaben zu einem möglichen Vorgehen beim Aufbau und Betrieb einer ASV-Servicestelle auf der Grundlage der Kurzbeschreibung in den Bewerbungsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung. Dabei sind auch voraussichtliche Herausforderungen und Problembereiche (z. B. Datenschutz) auftragsbezogen zu benennen und es soll insbesondere auch auf folgende Punkte eingegangen werden:
– Umgang mit der Skalierungsproblematik (Auftragsaufkommen),
– Umgang mit der Datensicherung/-recovery,
– Desaster Recovery/FailOver,
– Datenschutzaspekte und Lösungsansätze,
– Einschätzung zum Personalbedarf und -qualifikation der Umfang der Darstellung sollte zehn DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Das Kurzkonzept ist als formlose Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen. Das Kurzkonzept wird gemäß Ziffer 16 der Bewerbungsbedingungen bewertet und ist ein Auswahlkriterium für die Begrenzung der Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber auf 3. Sofern ein Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird, bedeutet dies nicht, dass der Bewerber an den Inhalt des Kurzkonzepts gebunden ist.
Der Bewerber hat darüber hinaus die unternehmenseigene Datenschutzorganisation zu beschreiben und anzugeben, ob sein Unternehmen über einen Datenschutzbeauftragten verfügt (Mindestanforderung).
Es ist darzustellen, welche wesentlichen Prozesse im Unternehmen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit existieren, z. B:
– Datenschutzmanagement, Information der Mitarbeiter,
– Existenz eines internen Datenschutz-/Datensicherheitssystems,
– Zertifizierungen,
– Darstellung der Einhaltung von hohen Datenschutzanforderungen und hoher Sicherheitsanforderungen.
Soweit vorhanden, ist für den auftragsausführenden Unternehmensteil der Nachweis einer Zertifizierung gemäß ISO 27001 oder vergleichbar, BSI oder nach Common Criteria BSI oder International Technology Security Evaluation Criteria als gleichwertig anerkannte Zertifizierungen eines Informationssicherheits-Managementsystems beizufügen. Die Beschreibung ist als formlose Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Der Bewerber muss einen Datenschutzbeauftragten haben.
Die zu verwaltenden Daten enthalten personenbezogene Daten und evtl. auch Sozialdaten, daher ist die komplette Dienstleistung innerhalb des Geltungsbereichs der Europäischen Union oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu erbringen.
Die hier ausgeschriebene ASV-Servicestelle soll ihre Tätigkeit zum 1.8.2019 mit dem Aufbau der Infrastruktur sowie der Datenübernahme vom derzeitigen Dienstleister aufnehmen und zum Vertragsende des laufenden Vertrages im November 2019 den Regelbetrieb starten.
Der Bewerber erstellt ein Kurzkonzept mit Angaben zu einem möglichen Vorgehen beim Aufbau und Betrieb einer ASV-Servicestelle auf der Grundlage der Kurzbeschreibung in den Bewerbungsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung. Dabei sind auch voraussichtliche Herausforderungen und Problembereiche (z. B. Datenschutz) auftragsbezogen zu benennen und es soll insbesondere auch auf folgende Punkte eingegangen werden:
– Umgang mit der Skalierungsproblematik (Auftragsaufkommen),
– Umgang mit der Datensicherung/-recovery,
– Desaster Recovery/FailOver,
– Datenschutzaspekte und Lösungsansätze,
– Einschätzung zum Personalbedarf und -qualifikation der Umfang der Darstellung sollte zehn DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Das Kurzkonzept ist als formlose Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen. Das Kurzkonzept wird gemäß Ziffer 16 der Bewerbungsbedingungen bewertet und ist ein Auswahlkriterium für die Begrenzung der Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber auf 3. Sofern ein Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird, bedeutet dies nicht, dass der Bewerber an den Inhalt des Kurzkonzepts gebunden ist.
Der Bewerber hat darüber hinaus die unternehmenseigene Datenschutzorganisation zu beschreiben und anzugeben, ob sein Unternehmen über einen Datenschutzbeauftragten verfügt (Mindestanforderung).
Es ist darzustellen, welche wesentlichen Prozesse im Unternehmen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit existieren, z. B:
– Datenschutzmanagement, Information der Mitarbeiter,
– Existenz eines internen Datenschutz-/Datensicherheitssystems,
– Zertifizierungen,
– Darstellung der Einhaltung von hohen Datenschutzanforderungen und hoher Sicherheitsanforderungen.
Soweit vorhanden, ist für den auftragsausführenden Unternehmensteil der Nachweis einer Zertifizierung gemäß ISO 27001 oder vergleichbar, BSI oder nach Common Criteria BSI oder International Technology Security Evaluation Criteria als gleichwertig anerkannte Zertifizierungen eines Informationssicherheits-Managementsystems beizufügen. Die Beschreibung ist als formlose Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Der Bewerber muss einen Datenschutzbeauftragten haben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V (ASV) ist der Betrieb einer bundesweiten Service stelle inklusive einer Datenbank erforderlich (www.asv-servicestelle.de).
Diese Servicestelle hat die Aufgabe, ASV-Teams (bzw. von diesen Beauftragten) die Registrierung und Pflege der Daten zu ermöglichen, ASV-Teamnummern zu vergeben sowie mit Dritten (u. a. Kassenärztliche Vereinigungen, Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen, Landeskrankenhausgesellschaften sowie erweiterte Landesausschüsse) und ASV-Teams zu kooperieren und sich auszutauschen.
Diese Servicestelle hat die Aufgabe, ASV-Teams (bzw. von diesen Beauftragten) die Registrierung und Pflege der Daten zu ermöglichen, ASV-Teamnummern zu vergeben sowie mit Dritten (u. a. Kassenärztliche Vereinigungen, Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen, Landeskrankenhausgesellschaften sowie erweiterte Landesausschüsse) und ASV-Teams zu kooperieren und sich auszutauschen.
Die Abrechnung zählt nicht zur Aufgabenstellung. Es werden ausschließlich formale Prüfungen von der Servicestelle erwartet.
Die Aufgabe der ASV-Servicestelle erfordert u. a. eine unmittelbare Kommunikation mit Leistungserbringern über eine zu entwickelnde Webanwendung und telefonischen/schriftlichen Austausch. Die Webanwendung soll auch der Information der Öffentlichkeit über die Angebote zur ASV dienen.
Die Aufgabe der ASV-Servicestelle erfordert u. a. eine unmittelbare Kommunikation mit Leistungserbringern über eine zu entwickelnde Webanwendung und telefonischen/schriftlichen Austausch. Die Webanwendung soll auch der Information der Öffentlichkeit über die Angebote zur ASV dienen.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre.
Für weitergehende Informationen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Beschreibung der Verlängerungen: Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf.
Sofern der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags (insbesondere Betrieb von Datenbanken mit personenbezogenen Daten und dem hiesigen Ausschreibungsinhalt vergleichbaren Servicedienstleistungen) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags (insbesondere Betrieb von Datenbanken mit personenbezogenen Daten und dem hiesigen Ausschreibungsinhalt vergleichbaren Servicedienstleistungen) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern, die in den vergangenen 3 Jahren (2016, 2017 und 2018) beim Bewerber bzw. beim jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft beschäftigt waren sowie Angabe der Anzahl der Mitarbeiter in den jeweiligen Geschäftsbereichen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern, die in den vergangenen 3 Jahren (2016, 2017 und 2018) beim Bewerber bzw. beim jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft beschäftigt waren sowie Angabe der Anzahl der Mitarbeiter in den jeweiligen Geschäftsbereichen:
– Aufbau und Betrieb einer datenbankbasierten Website,
– Servicestelle (z. B. Call-Center, Helpdesk),
– Hosting von Sozialdaten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Kurze Eigendarstellung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie der Organisation (z. B. in Form eines Organigramms) auf einer formlosen Anlage zum Teilnahmeantrag.
Geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist, die belegen, dass der Bewerber mit der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat.
Der Bewerber muss einen Datenschutzbeauftragten beschäftigen.
Unternehmen haben das Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären.
Mindeststandards:
Es müssen mindestens 3 Referenzen eingereicht werden, die in den nachfolgend aufgeführten Bereichen Vergleichbarkeit nachweisen:
– Aufbau und Betrieb von Webanwendungen mit Registrierung und Benutzerverwaltung,
– Aufbau und Betrieb einer Servicestelle mit vergleichbarem Anforderungsprofil,
– Verarbeitung von Daten mit besonderem Schutzniveau (personenbezogene Daten, Sozialdaten oder vergleichbar).
Die genannten Bereiche müssen nicht kumulativ vorliegen.
Der Bewerber muss einen Datenschutzbeauftragten beschäftigen und diesen im zu erstellenden Konzept kurz vorstellen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Fachkompetenz, belegt durch Erfahrung des Bewerbers aufgrund von Aufträgen oder Projekten, die hinsichtlich folgender Inhalte:
— Aufbau und Betrieb einer Servicestelle und
— Aufbau und Betrieb einer datenbankbasierten Webseite und
— Hosting von Sozialdaten Vergleichbar sind, anhand der vorgelegten Referenzen,
— Kurzkonzept.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-03-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-16 📅
Die zu verwaltenden Daten enthalten personenbezogene Daten und evtl. auch Sozialdaten, daher ist die komplette Dienstleistung innerhalb des Geltungsbereichs der Europäischen Union oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu erbringen.
Die zu verwaltenden Daten enthalten personenbezogene Daten und evtl. auch Sozialdaten, daher ist die komplette Dienstleistung innerhalb des Geltungsbereichs der Europäischen Union oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu erbringen.
Die hier ausgeschriebene ASV-Servicestelle soll ihre Tätigkeit zum 1.8.2019 mit dem Aufbau der Infrastruktur sowie der Datenübernahme vom derzeitigen Dienstleister aufnehmen und zum Vertragsende des laufenden Vertrages im November 2019 den Regelbetrieb starten.
Die hier ausgeschriebene ASV-Servicestelle soll ihre Tätigkeit zum 1.8.2019 mit dem Aufbau der Infrastruktur sowie der Datenübernahme vom derzeitigen Dienstleister aufnehmen und zum Vertragsende des laufenden Vertrages im November 2019 den Regelbetrieb starten.
Der Bewerber erstellt ein Kurzkonzept mit Angaben zu einem möglichen Vorgehen beim Aufbau und Betrieb einer ASV-Servicestelle auf der Grundlage der Kurzbeschreibung in den Bewerbungsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung. Dabei sind auch voraussichtliche Herausforderungen und Problembereiche (z. B. Datenschutz) auftragsbezogen zu benennen und es soll insbesondere auch auf folgende Punkte eingegangen werden:
Der Bewerber erstellt ein Kurzkonzept mit Angaben zu einem möglichen Vorgehen beim Aufbau und Betrieb einer ASV-Servicestelle auf der Grundlage der Kurzbeschreibung in den Bewerbungsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung. Dabei sind auch voraussichtliche Herausforderungen und Problembereiche (z. B. Datenschutz) auftragsbezogen zu benennen und es soll insbesondere auch auf folgende Punkte eingegangen werden:
– Umgang mit der Skalierungsproblematik (Auftragsaufkommen),
– Umgang mit der Datensicherung/-recovery,
– Desaster Recovery/FailOver,
– Datenschutzaspekte und Lösungsansätze,
– Einschätzung zum Personalbedarf und -qualifikation der Umfang der Darstellung sollte zehn DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Das Kurzkonzept ist als formlose Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen. Das Kurzkonzept wird gemäß Ziffer 16 der Bewerbungsbedingungen bewertet und ist ein Auswahlkriterium für die Begrenzung der Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber auf 3. Sofern ein Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird, bedeutet dies nicht, dass der Bewerber an den Inhalt des Kurzkonzepts gebunden ist.
– Einschätzung zum Personalbedarf und -qualifikation der Umfang der Darstellung sollte zehn DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Das Kurzkonzept ist als formlose Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen. Das Kurzkonzept wird gemäß Ziffer 16 der Bewerbungsbedingungen bewertet und ist ein Auswahlkriterium für die Begrenzung der Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber auf 3. Sofern ein Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird, bedeutet dies nicht, dass der Bewerber an den Inhalt des Kurzkonzepts gebunden ist.
Der Bewerber hat darüber hinaus die unternehmenseigene Datenschutzorganisation zu beschreiben und anzugeben, ob sein Unternehmen über einen Datenschutzbeauftragten verfügt (Mindestanforderung).
Es ist darzustellen, welche wesentlichen Prozesse im Unternehmen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit existieren, z. B:
– Datenschutzmanagement, Information der Mitarbeiter,
– Existenz eines internen Datenschutz-/Datensicherheitssystems,
– Zertifizierungen,
– Darstellung der Einhaltung von hohen Datenschutzanforderungen und hoher Sicherheitsanforderungen.
Soweit vorhanden, ist für den auftragsausführenden Unternehmensteil der Nachweis einer Zertifizierung gemäß ISO 27001 oder vergleichbar, BSI oder nach Common Criteria BSI oder International Technology Security Evaluation Criteria als gleichwertig anerkannte Zertifizierungen eines Informationssicherheits-Managementsystems beizufügen. Die Beschreibung ist als formlose Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Soweit vorhanden, ist für den auftragsausführenden Unternehmensteil der Nachweis einer Zertifizierung gemäß ISO 27001 oder vergleichbar, BSI oder nach Common Criteria BSI oder International Technology Security Evaluation Criteria als gleichwertig anerkannte Zertifizierungen eines Informationssicherheits-Managementsystems beizufügen. Die Beschreibung ist als formlose Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Der Bewerber muss einen Datenschutzbeauftragten haben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 027-060156 (2019-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V (ASV) ist der Betrieb einer bundesweiten Servicestelle inklusive einer Datenbank erforderlich (www.asv-servicestelle.de).
Diese Servicestelle hat die Aufgabe, ASV-Teams (bzw. von diesen Beauftragten) die Registrierung und Pflege der Daten zu ermöglichen, ASV-Teamnummern zu vergeben sowie mit Dritten (u. a. Kassenärztliche Vereinigungen, Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen, Landeskrankenhausgesellschaften sowie erweiterte Landesausschüsse) und ASV-Teams zu kooperieren und sich auszutauschen.
Die Abrechnung zählt nicht zur Aufgabenstellung. Es werden ausschließlich formale Prüfungen von der Servicestelle erwartet.
Die Aufgabe der ASV-Servicestelle erfordert u. a. eine unmittelbare Kommunikation mit Leistungserbringern über eine zu entwickelnde Webanwendung und telefonischen/schriftlichen Austausch. Die Webanwendung soll auch der Information der Öffentlichkeit über die Angebote zur ASV dienen.
Im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V (ASV) ist der Betrieb einer bundesweiten Servicestelle inklusive einer Datenbank erforderlich (www.asv-servicestelle.de).
Diese Servicestelle hat die Aufgabe, ASV-Teams (bzw. von diesen Beauftragten) die Registrierung und Pflege der Daten zu ermöglichen, ASV-Teamnummern zu vergeben sowie mit Dritten (u. a. Kassenärztliche Vereinigungen, Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen, Landeskrankenhausgesellschaften sowie erweiterte Landesausschüsse) und ASV-Teams zu kooperieren und sich auszutauschen.
Die Abrechnung zählt nicht zur Aufgabenstellung. Es werden ausschließlich formale Prüfungen von der Servicestelle erwartet.
Die Aufgabe der ASV-Servicestelle erfordert u. a. eine unmittelbare Kommunikation mit Leistungserbringern über eine zu entwickelnde Webanwendung und telefonischen/schriftlichen Austausch. Die Webanwendung soll auch der Information der Öffentlichkeit über die Angebote zur ASV dienen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die zu verwaltenden Daten enthalten personenbezogene Daten und evtl. auch Sozialdaten, daher ist die komplette Dienstleistung innerhalb des Geltungsbereichs der Europäischen Union oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu erbringen.
Die hier ausgeschriebene ASV-Servicestelle soll ihre Tätigkeit zum 1.8.2019 mit dem Aufbau der Infrastruktur sowie der Datenübernahme vom derzeitigen Dienstleister aufnehmen und zum Vertragsende des laufenden Vertrages im November 2019 den Regelbetrieb starten.
Der Bewerber erstellt ein Kurzkonzept mit Angaben zu einem möglichen Vorgehen beim Aufbau und Betrieb einer ASV-Servicestelle auf der Grundlage der Kurzbeschreibung in den Bewerbungsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung. Dabei sind auch voraussichtliche Herausforderungen und Problembereiche (z. B. Datenschutz) auftragsbezogen zu benennen und es soll insbesondere auch auf folgende Punkte eingegangen werden:
— Umgang mit der Skalierungsproblematik (Auftragsaufkommen),
— Umgang mit der Datensicherung/-recovery,
— Desaster Recovery/FailOver,
— Datenschutzaspekte und Lösungsansätze,
— Einschätzung zum Personalbedarf und -qualifikation Der Umfang der Darstellung sollte 10 DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Das Kurzkonzept ist als formlose Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen. Das Kurzkonzept wird gemäß Ziffer 16 der Bewerbungsbedingungen bewertet und ist ein Auswahlkriterium für die Begrenzung der Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber auf 3. Sofern ein Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird, bedeutet dies nicht, dass der Bewerber an den Inhalt des Kurzkonzepts gebunden ist.
Der Bewerber hat darüber hinaus die unternehmenseigene Datenschutzorganisation zu beschreiben und anzugeben, ob sein Unternehmen über einen Datenschutzbeauftragten verfügt (Mindestanforderung).
Es ist darzustellen, welche wesentlichen Prozesse im Unternehmen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit existieren, z. B.
— Datenschutzmanagement, Information der Mitarbeiter,
— Existenz eines internen Datenschutz-/Datensicherheitssystems,
— Zertifizierungen,
— Darstellung der Einhaltung von hohen Datenschutzanforderungen und hoher Sicherheitsanforderungen.
Soweit vorhanden, ist für den auftragsausführenden Unternehmensteil der Nachweis einer Zertifizierung gemäß ISO 27001 oder vergleichbar, BSI oder nach Common Criteria BSI oder International Technology Security Evaluation Criteria als gleichwertig anerkannte Zertifizierungen eines Informationssicherheits-Managementsystems beizufügen. Die Beschreibung ist als formlose Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Der Bewerber muss einen Datenschutzbeauftragten haben.
Die zu verwaltenden Daten enthalten personenbezogene Daten und evtl. auch Sozialdaten, daher ist die komplette Dienstleistung innerhalb des Geltungsbereichs der Europäischen Union oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu erbringen.
Die hier ausgeschriebene ASV-Servicestelle soll ihre Tätigkeit zum 1.8.2019 mit dem Aufbau der Infrastruktur sowie der Datenübernahme vom derzeitigen Dienstleister aufnehmen und zum Vertragsende des laufenden Vertrages im November 2019 den Regelbetrieb starten.
Der Bewerber erstellt ein Kurzkonzept mit Angaben zu einem möglichen Vorgehen beim Aufbau und Betrieb einer ASV-Servicestelle auf der Grundlage der Kurzbeschreibung in den Bewerbungsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung. Dabei sind auch voraussichtliche Herausforderungen und Problembereiche (z. B. Datenschutz) auftragsbezogen zu benennen und es soll insbesondere auch auf folgende Punkte eingegangen werden:
— Umgang mit der Skalierungsproblematik (Auftragsaufkommen),
— Umgang mit der Datensicherung/-recovery,
— Desaster Recovery/FailOver,
— Datenschutzaspekte und Lösungsansätze,
— Einschätzung zum Personalbedarf und -qualifikation Der Umfang der Darstellung sollte 10 DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Das Kurzkonzept ist als formlose Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen. Das Kurzkonzept wird gemäß Ziffer 16 der Bewerbungsbedingungen bewertet und ist ein Auswahlkriterium für die Begrenzung der Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber auf 3. Sofern ein Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird, bedeutet dies nicht, dass der Bewerber an den Inhalt des Kurzkonzepts gebunden ist.
Der Bewerber hat darüber hinaus die unternehmenseigene Datenschutzorganisation zu beschreiben und anzugeben, ob sein Unternehmen über einen Datenschutzbeauftragten verfügt (Mindestanforderung).
Es ist darzustellen, welche wesentlichen Prozesse im Unternehmen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit existieren, z. B.
— Datenschutzmanagement, Information der Mitarbeiter,
— Existenz eines internen Datenschutz-/Datensicherheitssystems,
— Zertifizierungen,
— Darstellung der Einhaltung von hohen Datenschutzanforderungen und hoher Sicherheitsanforderungen.
Soweit vorhanden, ist für den auftragsausführenden Unternehmensteil der Nachweis einer Zertifizierung gemäß ISO 27001 oder vergleichbar, BSI oder nach Common Criteria BSI oder International Technology Security Evaluation Criteria als gleichwertig anerkannte Zertifizierungen eines Informationssicherheits-Managementsystems beizufügen. Die Beschreibung ist als formlose Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Der Bewerber muss einen Datenschutzbeauftragten haben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V (ASV) ist der Betrieb einer bundesweiten Servicestelle inklusive einer Datenbank erforderlich (www.asv-servicestelle.de).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-08 📅
Name: EWERK RZ GmbH
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪 Leipzig
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. Ö. R.
Referenz Zusätzliche Informationen
— Umgang mit der Skalierungsproblematik (Auftragsaufkommen),
— Umgang mit der Datensicherung/-recovery,
— Desaster Recovery/FailOver,
— Datenschutzaspekte und Lösungsansätze,
— Einschätzung zum Personalbedarf und -qualifikation Der Umfang der Darstellung sollte 10 DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Das Kurzkonzept ist als formlose Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen. Das Kurzkonzept wird gemäß Ziffer 16 der Bewerbungsbedingungen bewertet und ist ein Auswahlkriterium für die Begrenzung der Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber auf 3. Sofern ein Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird, bedeutet dies nicht, dass der Bewerber an den Inhalt des Kurzkonzepts gebunden ist.
— Einschätzung zum Personalbedarf und -qualifikation Der Umfang der Darstellung sollte 10 DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Das Kurzkonzept ist als formlose Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen. Das Kurzkonzept wird gemäß Ziffer 16 der Bewerbungsbedingungen bewertet und ist ein Auswahlkriterium für die Begrenzung der Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber auf 3. Sofern ein Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird, bedeutet dies nicht, dass der Bewerber an den Inhalt des Kurzkonzepts gebunden ist.
Es ist darzustellen, welche wesentlichen Prozesse im Unternehmen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit existieren, z. B.
— Datenschutzmanagement, Information der Mitarbeiter,
— Existenz eines internen Datenschutz-/Datensicherheitssystems,
— Zertifizierungen,
— Darstellung der Einhaltung von hohen Datenschutzanforderungen und hoher Sicherheitsanforderungen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;