Elektrotechnik, V0064/2019, OS Hermannsburg Neubau Hauptgebäude

Immobilien Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts

Elektrotechnik Stark- und Schwachstrom.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-26 Auftragsbekanntmachung
2019-07-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Elektroanlagen
Referenznummer: V0064/2019
Kurze Beschreibung: Elektrotechnik Stark- und Schwachstrom.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Elektroanlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Fernmeldeanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bremen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Immobilien Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 14
Postleitzahl: 28215
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16879a9611e-1d90e8c548abc335 🌏
E-Mail: dietmar.hollek@immobilien.bremen.de 📧
Telefon: +49 421-361-80202 📞
Fax: +49 421-496-80202 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16879fc1142-2be0a7bd68f7550 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.bremen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-01 📅
Datum des Beginns: 2019-05-06 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 043-096915
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Bei europaweiten Verfahren sind gem. § 14(1) EU VOB/A keine Bieter und deren Bevollmächtige zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Leitungen, Leuchten Neubau, Sicherheitseinrichtungen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).
2) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A.
3) Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Betragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (nur: soweit der Betrieb des Bieters beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nur: soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. Wenn der Bieter nicht in den Anwendungsbereich eines Sozialkassentarifvertrages fällt, ist das durch formlose Eigenerklärung mitzuteilen.
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4) Erklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
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5) Ausländische Unternehmen haben zu Ziff. 1, 3 und 4 vergleichbare Erklärungen/Nachweise zu erbringen.
6) Wegen der Erklärungen und Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
7) Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Nachweise) über
a) Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A)
Mindeststandard: Mindestumsatz 2,0 EUR in jedem Geschäftsjahr
b) Nachweis der Haftpflichtversicherung (§6a EU Nr. 2a VOB/A)
Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärungen (und auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle: Nachweise) über:
a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
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Geforderter Mindeststandart: 3 Referenzen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Geforderter Mindeststandard: mindestens 14 Arbeitskräfte in jedem Jahr.
c) Soweit Nachunternehmer zum Einsatz gebracht werden sollen, wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit ebenfalls geprüft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachunternehmer Erklärungen des Nachunternehmers wir folgt vorzulegen:
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— Angaben nach § 6e EU VOB/A und ggf. zu § 6f EU VOB/A,
— Nachweis des NU über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den (vom Bieter an den NU) zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Auftragswertes sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
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Hierzu geforderter Mindeststandard: 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Hinweis:
Die fehlende Eignung oder die fehlende technische Leistungsfähigkeit eines benannten NU kann zum Ausschluss des Angebots führen.
Der Bieter ist berechtigt, einen benannten NU auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue NU ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Alternativ kann der Bieter innerhalb dieser Frist erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass der den NU für Bereich benannt hat, für die besonderer Qualifikation oder Referenzen des NU verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den NU) nachweisen, dass er die Qualifikation oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten NU Erklärungen/Nachweise entsprechend Ziff. III.1.1 und zur Haftpflichtversicherung entsprechend Ziff. III.1.2 (dort zu b)) vorzulegen.
Ergänzend gilt § 6d EU VOB/A
Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Immobilien Bremen Vergabemanagement
Theodor-Heuss-Allee 14
28215 Bremen
Zusätzliche Informationen:
Bei europaweiten Verfahren sind gem. § 14(1) EU VOB/A keine Bieter und deren Bevollmächtige zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.bremen.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16879fc1142-2be0a7bd68f7550 🌏
Internetadresse: https://vergabe.bremen.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Rügen sind ausschließlich an den unter 1.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2) Im bzw. in den Vergabeverfahren werden nur Post, Fax und E-mail als Kommunikationsmittel zugelassen. Geben Sie dazu bitte immer die Vergabenummer gemäß II.3.1.) an.
3) Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie – soweit sie nicht in deutsch verfasst wurden – inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
4) In den Vergaben ist Transparency International eingebunden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de 📧
Fax: +49 421-496-32311 📠
Internetadresse: http://www.bauumwelt.bremen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Stelle einleiten
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b) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 043-096915 (2019-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 128-311911
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 043-096915
ABl. S-Ausgabe: 128

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-23 📅
Name: Heinken Elektrotechnik GmbH&Co.KG
Postanschrift: Barkener Weg 3b
Postort: Stuhr-Bremen
Postleitzahl: 28816
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 421569080 📞
E-Mail: info@heinken.de 📧
Land: Bremen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2019/S 128-311911 (2019-07-03)