Für ihre beiden gegenüberliegenden Dienstgebäude am Herbert-Lewin-Platz 2 / Wegelystraße 10-14 in Berlin-Charlottenburg schreibt die KBV die Besetzung der Empfangstresen aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Empfangsdienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Empfangsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Für ihre beiden gegenüberliegenden Dienstgebäude am Herbert-Lewin-Platz 2 / Wegelystraße 10-14 in Berlin-Charlottenburg schreibt die KBV die Besetzung der...”
Kurze Beschreibung
Für ihre beiden gegenüberliegenden Dienstgebäude am Herbert-Lewin-Platz 2 / Wegelystraße 10-14 in Berlin-Charlottenburg schreibt die KBV die Besetzung der Empfangstresen aus.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin-Charlottenburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Für ihre beiden gegenüberliegenden Dienstgebäude am Herbert-Lewin-Platz 2 / Wegelystraße 10-14 in Berlin-Charlottenburg schreibt die KBV die Besetzung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Für ihre beiden gegenüberliegenden Dienstgebäude am Herbert-Lewin-Platz 2 / Wegelystraße 10-14 in Berlin-Charlottenburg schreibt die KBV die Besetzung der Empfangstresen aus.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Dienstleistungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Einweisungs-, Schulungs- und Fortbildungskonzept, Motivation und Bindung der Mitarbeiter”
Preis (Gewichtung): 40
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht die zweimalige Möglichkeit zur Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr (1.8.2021 bis 31.7.2022 bzw. 1.8.2022 bis 31.7.2023).”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Unternehmensname und Rechtsform,
— Besitzverhältnisse des Unternehmens,
— Ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Unternehmensname und Rechtsform,
— Besitzverhältnisse des Unternehmens,
— Ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen (Vordruck),
— Unterschriebene Eigenerklärung gemäß § 19 MiLoG (Vordruck).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angaben über den Gesamtumsatz pro Geschäftsjahr für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Angaben über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben über den Gesamtumsatz pro Geschäftsjahr für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Angaben über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Darstellung der bestehenden Unternehmenshaftpflichtversicherung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive Vertretungsregelung,
— Darstellung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive Vertretungsregelung,
— Darstellung der Qualitätssicherungssysteme (Konzept, Ziel, Organisation, Werkzeuge) und zertifizierten Prozesse im Unternehmen (z. B. nach ISO 9001:2015, ISO 27001),
— Angabe von mindestens drei in Art und Umfang vergleichbaren Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) bezüglich des Gegenstandes dieser Ausschreibung in Form einer Liste mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des jeweiligen Ansprechpartners (Name, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail, Postanschrift
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Angabe von mindestens drei in Art und Umfang vergleichbaren Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) bezüglich des Gegenstandes dieser Ausschreibung in Form...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Angabe von mindestens drei in Art und Umfang vergleichbaren Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) bezüglich des Gegenstandes dieser Ausschreibung in Form einer Liste mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des jeweiligen Ansprechpartners (Name, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail, Postanschrift
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-27
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-27
13:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 081-193641 (2019-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Für ihre beiden gegenüberliegenden Dienstgebäude am Herbert-Lewin-Platz 2/Wegelystraße 10-14 in Berlin-Charlottenburg schreibt die KBV die Besetzung der...”
Kurze Beschreibung
Für ihre beiden gegenüberliegenden Dienstgebäude am Herbert-Lewin-Platz 2/Wegelystraße 10-14 in Berlin-Charlottenburg schreibt die KBV die Besetzung der Empfangstresen aus.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für ihre beiden gegenüberliegenden Dienstgebäude am Herbert-Lewin-Platz 2/Wegelystraße 10-14 in Berlin-Charlottenburg schreibt die KBV die Besetzung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Für ihre beiden gegenüberliegenden Dienstgebäude am Herbert-Lewin-Platz 2/Wegelystraße 10-14 in Berlin-Charlottenburg schreibt die KBV die Besetzung der Empfangstresen aus.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 081-193641
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Empfangsdienstleistungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 18
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 18
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sarrax UG (haftungsbeschränkt)
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 156-385769 (2019-08-13)