Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-13 📅
Datum des Endes: 2021-03-26 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Sicherheit für Vertragserfüllung: 5 % der Auftragssumme brutto (bei Aufträgen über 200 000 EUR netto) Sicherheit für Mängelansprüche: 3 % der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Sicherheit für Vertragserfüllung: 5 % der Auftragssumme brutto (bei Aufträgen über 200 000 EUR netto) Sicherheit für Mängelansprüche: 3 % der Abrechnungssumme brutto.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 070-154242
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-18
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-18
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: www.rp-karlsruhe.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen Rügen:
— innerhalb von 10 Kalendertagen für im Verfahren erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften (§ 160 Abs.3 Nr. 1 GWB),
— spätestens bis zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen Rügen:
— innerhalb von 10 Kalendertagen für im Verfahren erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften (§ 160 Abs.3 Nr. 1 GWB),
— spätestens bis zur unter IV.2.2) genannten Frist für aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ersichtliche Verstöße (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Fristen für Nachprüfungsanträge:
— 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 090-214632 (2019-05-07)