Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 02.0423/2018/IRB – Akustische Wirksamkeit von Vegetation
Z5sh-FE 02.0423/2018/IRB”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung: FE 02.0423/2018/IRB – Akustische Wirksamkeit von Vegetation.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 151260.50 💰
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Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Ein Aspekt, der in Zeiten steigender Verkehrszahlen immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist die Nutzung von Wäldern und Vegetation zum Schutz vor Lärm an...”
Beschreibung der Beschaffung
Ein Aspekt, der in Zeiten steigender Verkehrszahlen immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist die Nutzung von Wäldern und Vegetation zum Schutz vor Lärm an Verkehrswegen. In den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS) ist die Schallpegeldämpfung durch Vegetation, insbesondere Wald, bisher jedoch nicht berücksichtigt. Bereits seit Ende der 1940er-Jahre ist die akustische Abschirmwirkung von Wäldern und Vegetation immer wieder Gegenstand von Untersuchungen und Studien, um die schalldämmenden Eigenschaften verschiedener Waldbestände und Vegetationsstrukturen erfassen und in Abhängigkeit forstlicher Parameter beschreiben zu können. Aktuellere Studien finden Schalldämpfungen von 10 dB und mehr für Waldgebiete mit einer Bewuchsbreite von 100 m. Die genauen Dämpfungswerte hängen zudem stark von den meteorologischen, jahreszeitlichen und forstlichen Umgebungsbedingungen ab. Eine einfache Methode zur Berücksichtigung der physikalischen Schallpegelminderung bei Ausbreitung durch dichten Bewuchs aus Bäumen und Sträuchern findet sich im Berechnungsverfahren der ISO 9613-2, diese kommt jedoch aus verschiedenen Gründen (z. B. diverse Studienlage, jahreszeitliche Schwankungen) in den RLS nicht zur Anwendung. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, die akustische Wirksamkeit und frequenzabhängige Schalldämmung durch Wald- und Vegetationsstreifen unterschiedlicher Bewuchsbreite (ca. zwischen 40 und 100 m) neben Autobahnen und Schnellstraßen zu ermitteln.
Vorgehen:
— Literaturstudie: Stand der Wissenschaft und Technik,
— Konzeption und Durchführung einer Messkampagne: Untersuchung der akustischen Wirksamkeit von schmalen Wald- oder Vegetationsstreifen entlang Bundesfernstraßen,
— Auswertung der Messungen,
— Fazit und Handlungsempfehlungen für die praktische akustische Bewertung von schmalen Wald- oder Vegetationsstreifen.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 151260.50 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Anforderungen/Nachzuweisen durch Referenzliste:
— Nr. 1/Fachkunde und Erfahrung in der akustischen Messtechnik sowie in der Analyse akustischer...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Anforderungen/Nachzuweisen durch Referenzliste:
— Nr. 1/Fachkunde und Erfahrung in der akustischen Messtechnik sowie in der Analyse akustischer Messdaten/nachzuweisen durch: mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Formblatt Referenzliste Nr. 1 – Nr. 4a der Liste der Vergabe und Vertragsunterlagen),
— Nr. 2/Fachkunde und Erfahrung in der Anwendung von Schallausbreitungsmodellen inkl. der Berücksichtigung meteorologischer und physikalischer Einflüsse auf dem Ausbreitungsweg/ nachzuweisen durch: mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Formblatt Referenzliste Nr. 2 – Nr. 4a der Liste der Vergabe und Vertragsunterlagen),
— Nr. 3/Fachkunde und Erfahrung in der Planung und Durchführung von Schallimmissionsmessungen mit dem Verkehrsträger Straße als Quelle/nachzuweisen durch: mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Formblatt Referenzliste Nr. 3 – Nr. 4a der Liste der Vergabe und Vertragsunterlagen).
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-19
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-20
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 085-203862 (2019-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: FE 02.0423/2018/IRB – Akustische Wirksamkeit von Vegetation
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 151260.50 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ein Aspekt, der in Zeiten steigender Verkehrszahlen immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist die Nutzung von Wäldern und Vegetation zum Schutz vor Lärm an...”
Beschreibung der Beschaffung
Ein Aspekt, der in Zeiten steigender Verkehrszahlen immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist die Nutzung von Wäldern und Vegetation zum Schutz vor Lärm an Verkehrswegen. In den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS) ist die Schallpegeldämpfung durch Vegetation, insbesondere Wald, bisher jedoch nicht berücksichtigt. Bereits seit Ende der 1940er-Jahre ist die akustische Abschirmwirkung von Wäldern und Vegetation immer wieder Gegenstand von Untersuchungen und Studien, um die schalldämmenden Eigenschaften verschiedener Waldbestände und Vegetationsstrukturen erfassen und in Abhängigkeit forstlicher Parameter beschreiben zu können. Aktuellere Studien finden Schalldämpfungen von 10 dB und mehr für Waldgebiete mit einer Bewuchsbreite von 100 m. Die genauen Dämpfungswerte hängen zudem stark von den meteorologischen, jahreszeitlichen und forstlichen Umgebungsbedingungen ab. Eine einfache Methode zur Berücksichtigung der physikalischen Schallpegelminderung bei Ausbreitung durch dichten Bewuchs aus Bäumen und Sträuchern findet sich im Berechnungsverfahren der ISO 9613-2, diese kommt jedoch aus verschiedenen Gründen (z. B. diverse Studienlage, jahreszeitliche Schwankungen) in den RLS nicht zur Anwendung. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, die akustische Wirksamkeit und frequenzabhängige Schalldämmung durch Wald- und Vegetationsstreifen unterschiedlicher Bewuchsbreite (ca. zwischen 40 und 100 m) neben Autobahnen und Schnellstraßen zu ermitteln.
Vorgehen
— Literaturstudie: Stand der Wissenschaft und Technik,
— Konzeption und Durchführung einer Messkampagne: Untersuchung der akustischen Wirksamkeit von schmalen Wald- oder Vegetationsstreifen entlang Bundesfernstraßen,
— Auswertung der Messungen,
— Fazit und Handlungsempfehlungen für die praktische akustische Bewertung von schmalen Wald- oder Vegetationsstreifen.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitative Kriterien 1 bis 6
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 085-203862
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: Z5sh-FE 02.0423/2018/IRB
Titel: FE 02.0423/2018/IRB – Akustische Wirksamkeit von Vegetation
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gesellschaft für Akustikforschung Dresden mbH
Postanschrift: Blumenstraße 80
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dresden🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 151260.50 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 164-403205 (2019-08-22)