Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 02.0433/2019/EGB – Wirkung von Fahrstreifenbegrenzungen an Einfahrten von Autobahnen auf das Fahrverhalten und auf die Verkehrssicherheit
Z5mü - FE...”
Titel
FE 02.0433/2019/EGB – Wirkung von Fahrstreifenbegrenzungen an Einfahrten von Autobahnen auf das Fahrverhalten und auf die Verkehrssicherheit
Z5mü - FE 02.0433/2019/EGB
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Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“FE 02.0433/2019/EGB – Wirkung von Fahrstreifenbegrenzungen an Einfahrten von Autobahnen auf das Fahrverhalten und auf die Verkehrssicherheit.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 210084.03 💰
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Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“FE 02.0433/2019/EGB
„Wirkung von Fahrstreifenbegrenzungen an Einfahrten von Autobahnen auf das Fahrverhalten und auf die...”
Beschreibung der Beschaffung
FE 02.0433/2019/EGB
„Wirkung von Fahrstreifenbegrenzungen an Einfahrten von Autobahnen auf das Fahrverhalten und auf die Verkehrssicherheit“
Einfädelungsvorgänge an Einfahrten von Autobahnen stellen einen komplexen Vorgang dar. Auf der begrenzten Länge des Einfädelungsfahrstreifens muss der bevorrechtigte Verkehr erkannt, dessen Geschwindigkeit korrekt eingeschätzt und das eigene Fahrverhalten entsprechend angepasst werden, um ohne Behinderung des bevorrechtigten Verkehrs einen Einfädelungsvorgang in den Hauptfahrstreifen durchzuführen. Diese Situationen stellen besondere Herausforderungen für den Verkehrsteilnehmer dar. Insbesondere vor dem Hintergrund der prognostizierten Zunahme des Güterverkehrs sowie des demografischen Wandels ist davon auszugehen, dass das Einfädeln auf den vorrangig vom Güterverkehr benutzen rechten Hauptfahrstreifen zukünftig erhöhte Anforderungen an die Fahrzeugführenden stellt.
Bisher durchgeführte Untersuchungen zu diesem Thema zeigen, dass sich im Bereich von einzelnen Einfahrten an Autobahnen vermehrt Unfälle ereignen. Verkehrsregelnde Maßnahmen durch Markierung könnten ein Mittel sein, um Konfliktsituationen im Bereich von Einfahrten zu verhindern. So lassen sich bereits heute Fahrstreifenbegrenzungen (Z295) oder einseitige Fahrstreifenbegrenzungen (Z296) zwischen dem Hauptfahrstreifen und dem ersten Überholfahrstreifen in Einfahrtbereichen an Autobahnen feststellen. Deren Wirkung auf die Verkehrssicherheit und auf das Fahrverhalten im Bereich von Einfahrten ist bisher jedoch nicht umfassend untersucht worden.
Ziel des Forschungsvorhabens ist es, bereits realisierte Lösungen von Fahrstreifenbegrenzungen im Bereich von Einfahrten an Autobahnen hinsichtlich deren Wirkung auf das Fahrverhalten, die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf zu untersuchen. Im Ergebnis sollen Empfehlungen abgeleitet werden, unter welchen infrastrukturellen und verkehrlichen Randbedingungen diese Arten der Markierung im Bereich von Einfahrten auf Autobahnen einen positiven Effekt auf die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf haben.
Die erarbeiteten Empfehlungen dienen der Aktualisierung der RAA und der RMS im Sinne einer verkehrssicheren und leistungsfähigen Infrastruktur.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Anforderungen nachzuweisen durch Referenzliste bzw. Eigenerklärung:
1) Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Analysen zur...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Anforderungen nachzuweisen durch Referenzliste bzw. Eigenerklärung:
1) Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Analysen zur Verkehrssicherheit in wissenschaftlichen Untersuchungen – nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 1);
2) Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Analysen zum Verkehrsablauf auf BAB in wissenschaftlichen Untersuchungen – nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 2);
3) Erfahrungen bei der Anwendung deutscher Regelwerke für den Autobahnentwurf (RAA oder deren Vorgängerrichtlinien) in der Praxis oder im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen – nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 3);
4) Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von empirischen Fahrverhaltensanalysen – nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 4);
5) Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung – nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 1).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-21
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-21
15:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 233-571617 (2019-11-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 210084.03 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 233-571617
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: Z5mü - FE 02.0433/2019/EGB
Titel:
“FE 02.0433/2019/EGB – Wirkung von Fahrstreifenbegrenzungen an Einfahrten von Autobahnen auf das Fahrverhalten und auf die Verkehrssicherheit”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ruhr Universität Bochum, Lehrstuhl für Verkehrswesen, Planung und Management
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 210084.03 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2020/S 105-254518 (2020-05-28)