FE 02.0433/2019/EGB – Wirkung von Fahrstreifenbegrenzungen an Einfahrten von Autobahnen auf das Fahrverhalten und auf die Verkehrssicherheit

Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5

FE 02.0433/2019/EGB – Wirkung von Fahrstreifenbegrenzungen an Einfahrten von Autobahnen auf das Fahrverhalten und auf die Verkehrssicherheit.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-11-29 Auftragsbekanntmachung
2020-05-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-11-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: Z5mü - FE 02.0433/2019/EGB
Kurze Beschreibung:
FE 02.0433/2019/EGB – Wirkung von Fahrstreifenbegrenzungen an Einfahrten von Autobahnen auf das Fahrverhalten und auf die Verkehrssicherheit.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5
Postanschrift: Brüderstraße 53
Postleitzahl: 51427
Postort: Bergisch Gladbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bast.de 🌏
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=297696 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=297696 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 233-571617
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 210084.03 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
FE 02.0433/2019/EGB
„Wirkung von Fahrstreifenbegrenzungen an Einfahrten von Autobahnen auf das Fahrverhalten und auf die Verkehrssicherheit“
Einfädelungsvorgänge an Einfahrten von Autobahnen stellen einen komplexen Vorgang dar. Auf der begrenzten Länge des Einfädelungsfahrstreifens muss der bevorrechtigte Verkehr erkannt, dessen Geschwindigkeit korrekt eingeschätzt und das eigene Fahrverhalten entsprechend angepasst werden, um ohne Behinderung des bevorrechtigten Verkehrs einen Einfädelungsvorgang in den Hauptfahrstreifen durchzuführen. Diese Situationen stellen besondere Herausforderungen für den Verkehrsteilnehmer dar. Insbesondere vor dem Hintergrund der prognostizierten Zunahme des Güterverkehrs sowie des demografischen Wandels ist davon auszugehen, dass das Einfädeln auf den vorrangig vom Güterverkehr benutzen rechten Hauptfahrstreifen zukünftig erhöhte Anforderungen an die Fahrzeugführenden stellt.
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Bisher durchgeführte Untersuchungen zu diesem Thema zeigen, dass sich im Bereich von einzelnen Einfahrten an Autobahnen vermehrt Unfälle ereignen. Verkehrsregelnde Maßnahmen durch Markierung könnten ein Mittel sein, um Konfliktsituationen im Bereich von Einfahrten zu verhindern. So lassen sich bereits heute Fahrstreifenbegrenzungen (Z295) oder einseitige Fahrstreifenbegrenzungen (Z296) zwischen dem Hauptfahrstreifen und dem ersten Überholfahrstreifen in Einfahrtbereichen an Autobahnen feststellen. Deren Wirkung auf die Verkehrssicherheit und auf das Fahrverhalten im Bereich von Einfahrten ist bisher jedoch nicht umfassend untersucht worden.
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Ziel des Forschungsvorhabens ist es, bereits realisierte Lösungen von Fahrstreifenbegrenzungen im Bereich von Einfahrten an Autobahnen hinsichtlich deren Wirkung auf das Fahrverhalten, die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf zu untersuchen. Im Ergebnis sollen Empfehlungen abgeleitet werden, unter welchen infrastrukturellen und verkehrlichen Randbedingungen diese Arten der Markierung im Bereich von Einfahrten auf Autobahnen einen positiven Effekt auf die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf haben.
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Die erarbeiteten Empfehlungen dienen der Aktualisierung der RAA und der RMS im Sinne einer verkehrssicheren und leistungsfähigen Infrastruktur.
Dauer: 999 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
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Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Anforderungen nachzuweisen durch Referenzliste bzw. Eigenerklärung:
1) Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Analysen zur Verkehrssicherheit in wissenschaftlichen Untersuchungen – nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 1);
2) Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Analysen zum Verkehrsablauf auf BAB in wissenschaftlichen Untersuchungen – nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 2);
3) Erfahrungen bei der Anwendung deutscher Regelwerke für den Autobahnentwurf (RAA oder deren Vorgängerrichtlinien) in der Praxis oder im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen – nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 3);
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4) Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von empirischen Fahrverhaltensanalysen – nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 4);
5) Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung – nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 1).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:15
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=297696 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 233-571617 (2019-11-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 210084.03 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 105-254518
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 233-571617
ABl. S-Ausgabe: 105

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-31 📅
Name: Ruhr Universität Bochum, Lehrstuhl für Verkehrswesen, Planung und Management
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland 🇩🇪
Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Quelle: OJS 2020/S 105-254518 (2020-05-28)