Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 03.0581/2019/ERB - Analyse von Einflussfaktoren und Kenngrößen für die maschinellen Detektion von Fahrbahnmarkierungen
Z5mg-FE 03.0581/2019/ERB”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“FE 03.0581/2019/ERB - Analyse von Einflussfaktoren und Kenngrößen für die maschinellen Detektion von Fahrbahnmarkierungen.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 168067.23 💰
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Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“1) Problem/ Ausgangslage:
Im Kontext des Automatisierten und Vernetzten Fahrens (AVF) wird eine hohe Bedeutung der Fahrbahnmarkierung für die...”
Beschreibung der Beschaffung
1) Problem/ Ausgangslage:
Im Kontext des Automatisierten und Vernetzten Fahrens (AVF) wird eine hohe Bedeutung der Fahrbahnmarkierung für die Querpositionierung auf absehbare Zeit für wahrscheinlich gehalten. In Europa wurden beispielweise auch anhand von Forschungsergebnissen technische Empfehlungen zur Anpassung der Fahrbahnmarkierung an AVF gegeben [1].
Der im Bericht zur Umsetzung der Strategie AVF [2] formulierten Handlungsempfehlung 6: „Es sind Anforderungen an Fahrbahnmarkierungen und Leitpfosten zu erforschen.“ folgend, sollen bestimmte Teilaspekte aufgegriffen werden, die im Kontext des AVF als Voraussetzung für die zukünftige Gestaltung von Fahrbahnmarkierungen auf Bundesautobahnen und BAB-ähnlichen Bundesstraßen betrachtet werden. Bisher beinhalten die ZTV M 13 lediglich eine Empfehlung für die Erneuerung von Markierungen bei Unterschreitung bestimmter Grenzwerte, deren Übertragbarkeit auf die maschinelle Detektion nicht nachgewiesen ist.
2) Ziel/ Nutzen:
Mit dem Vorhaben soll der im Rahmen der Umsetzung der Strategie AVF der Bundesregierung im Handlungsfeld „Infrastruktur“ aufgezeigte Forschungsbedarf im Bereich der Fahrbahnmarkierungen aufgegriffen werden.
Vordringliche Fragestellungen im Rahmen des Vorhabens sind die für die maschinelle Detektion von Fahrbahnmarkierungen relevanten Einflussfaktoren und maßgebende Kenngrößen im Abgleich mit der Wahrnehmung von Markierungen durch den Menschen.
Als wesentliches Ziel des Vorhabens wird die Beschreibung von Einflussfaktoren und Kenngrößen für die maschinelle Wahrnehmung von Fahrbahnmarkierungen beim AVF auf Bundesfernstraßen gesehen. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für den Abgleich mit dem Status Quo im Bereich Fahrbahnmarkierungen (Bestandsanalyse) und Ableitung von Handlungsbedarfen für Qualitätsanforderungen, die Verfügbarkeit sowie Unterhaltung von Fahrbahnmarkierungen dienen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 168067.23 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1) Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung von Forschungs- und Entwicklungs-projekten im Bereich der maschinellen Detektion und...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1) Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung von Forschungs- und Entwicklungs-projekten im Bereich der maschinellen Detektion und Bilderverarbeitung für Fahrerassistenzsysteme oder das automatisierte Fahren, nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1).
2) Kenntnisse und Erfahrungen in der versuchstechnischen Umsetzung von Forschungsprojekten mit Feldtest, nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2).
3) Kenntnisse in den nationalen Regelwerken zum Thema Fahrbahnmarkierungen (Materialeigenschaften, Sichtbarkeit etc.), nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 3).
4) Kenntnisse und Erfahrung im Erstellen wissenschaft-licher Berichte und in der Dokumentation von komplexen Sachverhalten, nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 4).
5) Notwendige technische Ausstattung (Prüffeld, Versuchskamera, Versuchsfahrzeug und Auswertungs-software) gemäß des geforderten Vorgehens, naczuweisen durch eine Eigenerklärung über Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-16
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-17
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 141-347662 (2019-07-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 03.0581/2019/ERB – Analyse von Einflussfaktoren und Kenngrößen für die maschinellen Detektion von Fahrbahnmarkierungen
Z5mg-FE 03.0581/2019/ERB”
Kurze Beschreibung:
“FE 03.0581/2019/ERB – Analyse von Einflussfaktoren und Kenngrößen für die maschinellen Detektion von Fahrbahnmarkierungen.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 168067.23 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1) Problem/Ausgangslage:
Im Kontext des Automatisierten und Vernetzten Fahrens (AVF) wird eine hohe Bedeutung der Fahrbahnmarkierung für die...”
Beschreibung der Beschaffung
1) Problem/Ausgangslage:
Im Kontext des Automatisierten und Vernetzten Fahrens (AVF) wird eine hohe Bedeutung der Fahrbahnmarkierung für die Querpositionierung auf absehbare Zeit für wahrscheinlich gehalten. In Europa wurden beispielweise auch anhand von Forschungsergebnissen technische Empfehlungen zur Anpassung der Fahrbahnmarkierung an AVF gegeben [1].
Der im Bericht zur Umsetzung der Strategie AVF [2] formulierten Handlungsempfehlung 6: „Es sind Anforderungen an Fahrbahnmarkierungen und Leitpfosten zu erforschen.“ folgend, sollen bestimmte Teilaspekte aufgegriffen werden, die im Kontext des AVF als Voraussetzung für die zukünftige Gestaltung von Fahrbahnmarkierungen auf Bundesautobahnen und BAB-ähnlichen Bundesstraßen betrachtet werden. Bisher beinhalten die ZTV M 13 lediglich eine Empfehlung für die Erneuerung von Markierungen bei Unterschreitung bestimmter Grenzwerte, deren Übertragbarkeit auf die maschinelle Detektion nicht nachgewiesen ist.
2) Ziel/Nutzen:
Mit dem Vorhaben soll der im Rahmen der Umsetzung der Strategie AVF der Bundesregierung im Handlungsfeld „Infrastruktur“ aufgezeigte Forschungsbedarf im Bereich der Fahrbahnmarkierungen aufgegriffen werden.
Vordringliche Fragestellungen im Rahmen des Vorhabens sind die für die maschinelle Detektion von Fahrbahnmarkierungen relevanten Einflussfaktoren und maßgebende Kenngrößen im Abgleich mit der Wahrnehmung von Markierungen durch den Menschen.
Als wesentliches Ziel des Vorhabens wird die Beschreibung von Einflussfaktoren und Kenngrößen für die maschinelle Wahrnehmung von Fahrbahnmarkierungen beim AVF auf Bundesfernstraßen gesehen. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für den Abgleich mit dem Status Quo im Bereich Fahrbahnmarkierungen (Bestandsanalyse) und Ableitung von Handlungsbedarfen für Qualitätsanforderungen, die Verfügbarkeit sowie Unterhaltung von Fahrbahnmarkierungen dienen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 141-347662
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z5mg-FE 03.0581/2019/ERB
Titel:
“FE 03.0581/2019/ERB – Analyse von Einflussfaktoren und Kenngrößen für die maschinellen Detektion von Fahrbahnmarkierungen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ISAC GmbH
Postanschrift: Pascalstraße 6
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52076
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Städteregion Aachen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 168067.23 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 168067.23 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2020/S 016-034330 (2020-01-20)