Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 04.0282/2014/CRB – Schaffung von Grundlagen für eine einheitliche Erfassung der Maschinenrohdaten im Seitenkraftmessverfahren
Z5ka - FE 04.0282/2014/CRB”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“FE 04.0282/2014/CRB-Schaffung von Grundlagen für eine einheitliche Erfassung der Maschinenrohdaten im Seitenkraftmessverfahren.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 210084.03 💰
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Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Beurteilung der Griffigkeit von Fahrbahnoberflächen erfolgt in Deutschland standardmäßig mit dem SKM-Verfahren, bei dem der Reibungsbeiwert μSKM als...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Beurteilung der Griffigkeit von Fahrbahnoberflächen erfolgt in Deutschland standardmäßig mit dem SKM-Verfahren, bei dem der Reibungsbeiwert μSKM als Quotient aus gemessener Seitenkraft und Vertikalkraft ermittelt wird. Die Vertikalkraft wird hierbei rein durch die statische Auflast (Eigengewicht der Messeinheit und Zusatzgewichte) erzeugt. Tatsächlich aber handelt es sich bei der Messung um einen dynamischen Vorgang, bei dem die Auflast, bedingt durch die auftretenden Schwingungen, nicht konstant sein kann. Um dies teilweise auszugleichen und extreme Sprünge zu vermeiden sind derzeit standardisierte Stoßdämpfer eingebaut. Die Messung der tatsächlich vorhandenen Vertikalkraft erfolgt jedoch nicht.
Die auf diese Weise, d. h. unter Ansatz einer konstanten Normalkraft ermittelten Einzelwerte (1 m-Werte) streuen sehr stark und werden daher über einen vergleichsweise langen Auswerteabschnitt (i. d. R. über 100 m) gemittelt, um aussagekräftige Griffigkeitswerte zu erhalten. Eine Beurteilung kürzerer Streckenabschnitte (z. B. 10 m), wie es insbesondere im Rahmen von Bauverträgen immer stärker gefordert wird, ist auf der gegenwärtigen Grundlage nicht möglich.
Erfahrungen aus dem benachbarten Ausland zeigen, dass durch die Messung der tatsächlich auftretenden Vertikalkraft die Streuung der Einzelwerte verringert und die Messgenauigkeit somit verbessert werden kann.
Darüber hinaus ist die Aufbereitung und Filterung der erfassten Rohdaten derzeit nicht einheitlich geregelt. Eine vorgegebene Behandlung der Rohmessdaten würde die Vergleichbarkeit der Messwerte deutlich erhöhen.
Ziel des Projektes ist es, das SKM-Messverfahren hinsichtlich der Aussagekraft für kürzere Auswerteabschnitte zu optimieren und damit die Voraussetzungen für eine objektschärfere Bewertung zu schaffen.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 210084.03 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“– eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
– eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
– ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen in dem Teilprojekt „Griffigkeit“ der Zustandserfassung und -bewertung von Straßen – Nachzuweisen durch mindestens ein...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen in dem Teilprojekt „Griffigkeit“ der Zustandserfassung und -bewertung von Straßen – Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 1)
Nr. 2: Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Konzeption und Entwicklung von Messtechnik im Bereich der Griffigkeitsmessung – Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 2)
Nr. 3: Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Konzeption und Entwicklung von Prüfständen zur Untersuchung der Reifen-Fahrbahn-Interaktion – Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 3)
Nr. 4: Kenntnisse und Erfahrungen in der Verarbeitung und Aufbereitung von Messdaten - Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 4)
Nr. 5: Kenntnisse und Erfahrungen im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten – Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 5)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-08
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-08
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 044-100661 (2019-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 210084.03 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 044-100661
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: Z5ka - FE 04.0282/2014/CRB
Titel:
“FE 04.0282/2014/CRB – Schaffung von Grundlagen für eine einheitliche Erfassung der Maschinenrohdaten im Seitenkraftmessverfahren”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IWS Messtechnik GmbH
Postanschrift: Karl-Schiller-Straße 6
Postort: Celle
Postleitzahl: 59225
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Celle🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 210084.03 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 149-367871 (2019-07-31)