FE 05.0205/2018/IGB – Prüfung und Bewertung der Dauerhaftigkeit zeitweise fließfähiger und selbstverdichtender Verfüllbaustoffe (ZFSV) im Unterbau von Verkehrsflächen
FE 05.0205/2018/IGB – Prüfung und Bewertung der Dauerhaftigkeit zeitweise fließfähiger und selbstverdichtender Verfüllbaustoffe (ZFSV) im Unterbau von Verkehrsflächen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 05.0205/2018/IGB – Prüfung und Bewertung der Dauerhaftigkeit zeitweise fließfähiger und selbstverdichtender Verfüllbaustoffe (ZFSV) im Unterbau von...”
Titel
FE 05.0205/2018/IGB – Prüfung und Bewertung der Dauerhaftigkeit zeitweise fließfähiger und selbstverdichtender Verfüllbaustoffe (ZFSV) im Unterbau von Verkehrsflächen
Z5sh-FE05.0205/2018/IGB
FE 05.0205/2018/IGB – Prüfung und Bewertung der Dauerhaftigkeit zeitweise fließfähiger und selbstverdichtender Verfüllbaustoffe (ZFSV) im Unterbau von Verkehrsflächen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 151260.50 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfüllungsort: Bergisch Gladbach
Beschreibung der Beschaffung:
“Seit einigen Jahren werden in Deutschland ZFSV für die Verfüllung von (Leitungs-)Gräben und in schwer verdichtbaren Bereichen von Hinterfüllungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Seit einigen Jahren werden in Deutschland ZFSV für die Verfüllung von (Leitungs-)Gräben und in schwer verdichtbaren Bereichen von Hinterfüllungen eingesetzt. ZFSV werden oft aus örtlich anstehenden Aushubböden unter Zugabe von Wasser, Bentonit und gering dosiertem Bindemittel zu einem fließfähigen Verfüllbaustoff aufbereitet, der nach dem Erstarren vorher definierte Endeigenschaften erreichen soll. Zum Nachweis der Eignung sind nach ZTV E-StB verschiedene Anforderungen, u. a. auch der Nachweis der Dauerhaftigkeit (Volumenstabilität) festzulegen. Typische Einflussfaktoren auf die Dauerhaftigkeit von Baustoffen im Straßenbau sind Frost-Tau-Wechsel, Nass-Trocken-Wechsel und Verkehrsbelastungen. Verbindliche Prüfvorschriften und Kriterien für die Bewertung fehlen bisher. Dazu existieren bisher nur „Hinweise für die Herstellung und Verwendung von zeitweise fließfähigen, selbstverdichtenden Verfüllbaustoffen – H ZFSV“. Das Ziel ist es daher, praxistaugliche Prüfverfahren und geeignete Kriterien zur Bewertung der Dauerhaftigkeit der ZFSV zu entwickeln. Die Ergebnisse sollen einen vom Forschungsnehmer zu erstellenden Entwurf einer Prüfvorschrift für die Eignungsprüfung zur Dauerhaftigkeit von ZFSV sowie Bewertungskriterien für die Einarbeitung in die ZTV E-StB liefern.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 151260.50 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
— eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts...”
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
— eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Anforderungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Anforderung: Fachkunde und Erfahrung; Der Forschungsnehmer muss...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Anforderungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Anforderung: Fachkunde und Erfahrung; Der Forschungsnehmer muss Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen in der Bearbeitung des Themenfeldes zu ZFSV in Form wissenschaftlicher Berichte/Gutachten nachweisen.
Nachzuweisen durch insgesamt mindestens 2 Referenzberichte/Gutachten aus den letzten 5 Jahren
In Form der Referenzliste Nr. 1 mit Angabe zu Bezeichnung des wissenschaftlichen Berichts/Gutachtens, Auftragswert, Auftraggeber und Auftragnehmer
(siehe Referenzliste Nr. 1 – Vergabeunterlage Nr. 4a)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB oder § 124 GWB und § 128...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB oder § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-29
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-29
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 162-398658 (2019-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 151260.50 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 162-398658
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z5sh-FE05.0205/2018/IGB
Titel:
“FE 05.0205/2018/IGB – Prüfung und Bewertung der Dauerhaftigkeit zeitweise fließfähiger und selbstverdichtender Verfüllbaustoffe (ZFSV) im Unterbau von...”
Titel
FE 05.0205/2018/IGB – Prüfung und Bewertung der Dauerhaftigkeit zeitweise fließfähiger und selbstverdichtender Verfüllbaustoffe (ZFSV) im Unterbau von Verkehrsflächen
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Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Technische Universität München
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 151260.50 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2020/S 020-044903 (2020-01-28)