Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 15.0664/2019/DRB – Experimentelle und theoretische Untersuchungen zur Querkraft- und Torsionstragfähigkeit von Betonbrücken im Bestand
Z5sä-FE 15.644/2019/DRB”
Titel
FE 15.0664/2019/DRB – Experimentelle und theoretische Untersuchungen zur Querkraft- und Torsionstragfähigkeit von Betonbrücken im Bestand
Z5sä-FE 15.644/2019/DRB
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Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“FE 15.0664/2019/DRB – Experimentelle und theoretische Untersuchungen zur Querkraft- und Torsionstragfähigkeit von Betonbrücken im Bestand.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1092436.98 💰
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Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bemessungsansätze für die Nachrechnung von Spannbetonbrücken im Bestand konnten auf Grundlage der bisherigen Ergebnisse experimenteller Untersuchungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bemessungsansätze für die Nachrechnung von Spannbetonbrücken im Bestand konnten auf Grundlage der bisherigen Ergebnisse experimenteller Untersuchungen und ergänzender Simulationsrechnungen bereits deutlich weiterentwickelt werden. Dennoch besitzen Spannbetonbrücken im Bestand noch erhebliche Tragreserven unter Querkraft- und Torsionsbeanspruchung, zu deren Quantifizierung die bislang durchgeführten experimentellen Untersuchungen in Umfang und Parametervariation noch nicht hinreichend waren. Die Hauptgründe für die vorhandenen Tragreserven werden im günstigen Einfluss des statischen Systems des Durchlaufträgers, in der Vorspannung im Hinblick auf die zu erwartende Schubrissbildung und in der für Brückenbauwerke maßgeblichen Belastungsart (Streckenlasten anstelle von Einzellasten) gesehen.
Bei der Anwendung wissenschaftlicher Nachweisverfahren, die der Nachrechnungsstufe 4 der Nachrechnungsrichtlinie zuzuordnen sind, ergeben sich häufig Fragen bezüglich der Anwendungsgrenzen einzelner Verfahren, der Vergleichbarkeit der Ergebnisse und zum erreichbaren Sicherheitsniveau. Zu den zur Anwendung kommenden Verfahren zählen nicht normativ geregelte Ingenieurmodelle, nichtlineare FE-Simulationen und international verfügbare Regelwerke zur Bemessung im Betonbau. In der Regel lassen sich mittels der alternativen Stufe 4 Verfahren rechnerisch zusätzliche (Beton-)Traganteile aktivieren.
Ziel des Projektes ist es die Nachweisformate zur Ermittlung der Querkraft- und Torsionstragfähigkeit bestehender Spannbetonbrücken für die Stufe 2 der Nachrechnungsrichtlinie weiterzuentwickeln, um die tatsächliche Tragfähigkeit der bestehenden Konstruktionen unter Berücksichtigung der maßgebenden Einflussgrößen möglichst wirklichkeitsnah zu ermitteln.
Ein weiteres wesentliches Ziel des Projekts ist die Verfügbarmachung von Entscheidungshilfen und Empfehlungen für eine sichere Anwendung von Verfahren im Rahmen der Nachrechnungsstufe 4 der Nachrechnungsrichtlinie in Form einer Handlungsanweisung für verschiedene Modelle, die der Nachrechnungsstufe 4 zuzuordnen sind.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1092436.98 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Anforderung Nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung):
— erforderlich sind vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in der Nachrechnung bestehender...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Anforderung Nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung):
— erforderlich sind vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in der Nachrechnung bestehender Betonbrücken (insbesondere Spannbetonbrücken in Deutschland). Nachweis durch mindestens 3 abgeschlossene Projekte in den letzten 5 Jahren,
— erforderlich sind vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen bei der Planung und Umsetzung experimenteller Untersuchungen zur Querkrafttragfähigkeit vorgespannter Betonträger Nachweis durch mindestens 3 abgeschlossene Projekte in den letzten 5 Jahren,
— erforderlich sind vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen bei der Anwendung wissenschaftlicher Nachweisformate zur Bewertung von Spannbetonbrücken im Bestand in Forschung und Praxis Nachweis durch mindestens 3 abgeschlossene Projekte in den letzten 5 Jahren.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-20
23:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-21
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber,
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 196-476180 (2019-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1092436.98 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 196-476180
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: Z5sä-FE 15.644/2019/DRB
Titel:
“FE 15.0664/2019/DRB – Experimentelle und theoretische Untersuchungen zur Querkraft- und Torsionstragfähigkeit von Betonbrücken im Bestand”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: RWTH Aachen University
Postanschrift: Templergraben 55
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Städteregion Aachen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1092436.98 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes;
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2020/S 152-372224 (2020-08-04)