Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 77.0512/2019 – Integration von öffentlichem und privatem Parkraummanagement
Z5ka - FE 77.0512/2019”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung: FE 77.0512/2019 – Integration von öffentlichem und privatem Parkraummanagement.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 252100.84 💰
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Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Knappe Parkplatzkapazitäten und Belastungen durch damit bedingte Parksuchverkehre wirken sich in vielen Städten negativ auf die Verkehrssituation und damit...”
Beschreibung der Beschaffung
Knappe Parkplatzkapazitäten und Belastungen durch damit bedingte Parksuchverkehre wirken sich in vielen Städten negativ auf die Verkehrssituation und damit auch auf die Umweltbedingungen und Lebensqualität aus. Das städtische Management des ruhenden Verkehrs (nachfolgend Parkraummanagement genannt) kann diesen Problemen bisher nur vereinzelt mit Intelligenten Verkehrssystemen (IVS) begegnen, z. B. durch örtlich eingegrenzte Parkleitsysteme.
Neue Anwendungen im Bereich der IVS (manchmal unter dem Begriff „Smart Parking“ oder „Digitales Parken“ eingeführt) bieten jedoch vielversprechende Ansätze zur Unterstützung des städtischen Parkraummanagements. Hierzu zählen insbesondere neuartige Anwendungen zur Sensorik, Datenverarbeitung und Informationsvermittlung im ruhenden Verkehr. Bisher existieren in Deutschland nur vereinzelte Ansätze, wie die neuen IVS-Anwendungen mit dem städtischen Parkraummanagement integriert werden können. Eine solche Integration ist jedoch Voraussetzung, um das städtische Management effizient (d.h. situationsgerecht und flächendeckend) und im Sinne verkehrspolitischer Ziele weiterzuentwickeln.
Im Projekt sind Ansätze zur Integration bzw. Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren des Parkraummanagements zu entwickeln und praxisnah zu demonstrieren. Dazu sind Grundlagen für eine solche Integration herzustellen und in Form einer Pilotanwendung vorzuführen. Zu möglichen Akteuren zählen Stadtverwaltungen (z. B. Verkehrsmanagement, Parkraumbewirtschaftung), Parkraumbereitsteller (z. B. Parkhausbetreiber) und Anbieter von IVS-Diensten (z. B. Informations- und Mobilitätsdienstleister). In der zugehörigen Pilotanwendung sind die Möglichkeiten, Wirkungen und ggf. Grenzen einer solchen Integration in einer abgeschlossenen Anwendungsumgebung (z. B. eine Stadt, ein Stadtteil oder ein Parkraumbewirtschaftungsgebiet) aufzuzeigen. Die angestrebte Integration betrifft insbesondere den Informationsaustausch von parkraumrelevanten Daten und die Vermittlung solcher Informationen gegenüber dem Verkehrsteilnehmer.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 252100.84 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Nr. 1: Erfahrung/Fachkenntnisse mit städtischen Strategien des Parkraummanagements – Nachzuweisen durch mind. 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nr. 1: Erfahrung/Fachkenntnisse mit städtischen Strategien des Parkraummanagements – Nachzuweisen durch mind. 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
Nr. 2: Erfahrung mit Kooperationen privater und öffentlicher Akteure im Bereich des Straßenverkehrs – Nachzuweisen durch mind. 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
Nr. 3: Erfahrung/Fachkenntnisse mit der Anwendung von Datex II – Nachzuweisen durch mind. 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
Nr. 4: Notwendige technische Ausstattung gemäß des geforderten Vorgehens – Eigenerklärung über Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-27
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-27
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 220-540090 (2019-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 252100.84 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Knappe Parkplatzkapazitäten und Belastungen durch damit bedingte Parksuchverkehre wirken sich in vielen Städten negativ auf die Verkehrssituation und damit...”
Beschreibung der Beschaffung
Knappe Parkplatzkapazitäten und Belastungen durch damit bedingte Parksuchverkehre wirken sich in vielen Städten negativ auf die Verkehrssituation und damit auch auf die Umweltbedingungen und Lebensqualität aus. Das städtische Management des ruhenden Verkehrs (nachfolgend Parkraummanagement genannt) kann diesen Problemen bisher nur vereinzelt mit Intelligenten Verkehrssystemen (IVS) begegnen, z. B. durch örtlich eingegrenzte Parkleitsysteme.
Neue Anwendungen im Bereich der IVS (manchmal unter dem Begriff „Smart Parking“ oder „Digitales Parken“ eingeführt) bieten jedoch vielversprechende Ansätze zur Unterstützung des städtischen Parkraummanagements. Hierzu zählen insbesondere neuartige Anwendungen zur Sensorik, Datenverarbeitung und Informationsvermittlung im ruhenden Verkehr. Bisher existieren in Deutschland nur vereinzelte Ansätze, wie die neuen IVS-Anwendungen mit dem städtischen Parkraummanagement integriert werden können. Eine solche Integration ist jedoch Voraussetzung, um das städtische Management effizient (d. h. situationsgerecht und flächendeckend) und im Sinne verkehrspolitischer Ziele weiterzuentwickeln.
Im Projekt sind Ansätze zur Integration bzw. Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren des Parkraummanagements zu entwickeln und praxisnah zu demonstrieren. Dazu sind Grundlagen für eine solche Integration herzustellen und in Form einer Pilotanwendung vorzuführen. Zu möglichen Akteuren zählen Stadtverwaltungen (z.B. Verkehrsmanagement, Parkraumbewirtschaftung), Parkraumbereitsteller (z. B. Parkhausbetreiber) und Anbieter von IVS-Diensten (z. B. Informations- und Mobilitätsdienstleister). In der zugehörigen Pilotanwendung sind die Möglichkeiten, Wirkungen und ggf. Grenzen einer solchen Integration in einer abgeschlossenen Anwendungsumgebung (z. B. eine Stadt, ein Stadtteil oder ein Parkraumbewirtschaftungsgebiet) aufzuzeigen. Die angestrebte Integration betrifft insbesondere den Informationsaustausch von parkraumrelevanten Daten und die Vermittlung solcher Informationen gegenüber dem Verkehrsteilnehmer.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 220-540090
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: Z5ka - FE 77.0512/2019
Titel: FE 77.0512/2019 – Integration von öffentlichem und privatem Parkraummanagement
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“Bietergemeinschaft Trafficon – Traffic Consultants GmbH / AlbrechtConsult GmbH / Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg mbH”
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 252100.84 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2020/S 197-476737 (2020-10-05)