Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FE 82.0727/2019 – Marktdurchdringung von Fahrzeugsicherheitssystemen – Erhebung 2019
Z5w - FE 82.0727/2019”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“FE 82.0727/2019 – Marktdurchdringung von Fahrzeugsicherheitssystemen – Erhebung 2019.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 226890.75 💰
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Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“„Marktdurchdringung von Fahrzeugsicherheitssystemen – Erhebung 2019“
Für die Verkehrssicherheit und Planung politischer Maßnahmen sind fundierte...”
Beschreibung der Beschaffung
„Marktdurchdringung von Fahrzeugsicherheitssystemen – Erhebung 2019“
Für die Verkehrssicherheit und Planung politischer Maßnahmen sind fundierte Informationen über die tatsächliche Marktdurchdringung moderner Fahrzeugsicherheitssysteme (FSS) von großer Bedeutung. Automatische Fahrzeugsicherheitssysteme wie Blockierverhinderer oder elektronische Stabilitätssysteme sind schon jetzt Bestandteil eines Großteils der Fahrzeugflotte. Neben der Weiterentwicklung der bestehenden Systeme ist davon auszugehen, dass die Fahrzeuge zukünftig zunehmend mit weiteren Fahrerassistenzsystemen und kommunikationsbasierten kooperativen Sicherheitssystemen (C2X) ausgestattet werden.
Schwerpunkt des Projektes ist die Fortführung der Erhebung der Ausstattung von Pkw mit Fahrzeugsicherheitssystemen in Deutschland. Aufbauend auf der Vorstudie mit dem Machbarkeitsnachweis haben die Erhebungen (2013/2015/2017) Informationen zu mehr als 55 Fahrzeugsicherheitssystemen geliefert. Für das Erhebungsjahr 2017 wurden 34 ausgewählte Systeme im Detail u. a. nach Fahrzeugsegmenten ausgewertet. In der kommenden Erhebung soll unter Verwendung der erarbeiteten Methodik die Befragung fortgeführt werden. Im Rahmen des Projektes soll erstmalig ein Konzept für die Marktdurchdringung moderner FSS für Motorräder entwickelt, geprüft und pilothaft getestet werden. Hierbei sind Verfahren der Erhebung auf Zweckmäßigkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Ebenso soll diskutiert werden, auf Basis welcher Methoden eine zukünftige Erhebung der Marktdurchdringung moderner FSS für Güterkraftfahrzeuge und Busse durchgeführt werden könnte.Die im Rahmen des Projektes zu erhebenden Daten sollen langfristig zur Abschätzung eines etwaigen Sicherheitspotenzials beitragen und wissenschaftlich fundierte Maßnahmenempfehlungen auf Grundlage von Marktdaten ermöglichen. Zudem gehen die Ergebnisse in den „Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr“ ein, den die Bundesregierung alle 2 Jahre dem Bundestag vorlegt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 999
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle...”
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Anforderungen:
1) Branchenkenntnisse bzgl. Fahrzeugsicherheitssysteme – Nachzuweisen durch Eigenerklärung über Arbeiten in diesem Bereich;
2) Technisches...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Anforderungen:
1) Branchenkenntnisse bzgl. Fahrzeugsicherheitssysteme – Nachzuweisen durch Eigenerklärung über Arbeiten in diesem Bereich;
2) Technisches Wissen bzgl. Fahrzeugsicherheitssysteme – Nachzuweisen durch Eigenerklärung und Nachweis der Kompetenz in diesem Bereich durch Arbeitsbeispiele oder Zeugnisse;
3) Erfahrung in der Konzeption und Durchführung telefonischer, softwaregestützter Befragungen – Nachzuweisen durch mind. 3 Referenzprojekte, davon mind. 2 im Verkehrsbereich aus den letzten 5 Jahren. Unter Angabe zu: Leistungszeitpunkt, Auftragswert, Auftraggeber, Auftragnehmer (Siehe Referenzliste 1);
4) Erfahrungen in der statistischen Auswertung/Hochrechnung erhobener Daten nach gängigen statistischen Verfahren – Nachzuweisen durch mind. 3 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren. Unter Angabe zu: Leistungszeitpunkt, Auftragswert, Auftraggeber, Auftragnehmer (Siehe Referenzliste 2);
5) Erfahrung in der Erstellung und Anpassung von Befragungssoftware – Nachzuweisen durch Eigenerklärung;
6) Ausreichende Kapazitäten für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung (auch für den Schwerpunkt der telefonischen Befragung) - Nachzuweisen durch Eigenerklärung und namentliche Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter;
7) Technische Ausstattung für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung – Nachzuweisen durch Eigenerklärung;
8) Speziell geschulte Interviewer – Nachzuweisen durch Eigenerklärung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB oder § 124 GWB...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB oder § 124 GWB auszuschließen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-13
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-13
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bergisch Gladbach
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
“Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4922-894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 4922-89499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 068-160018 (2019-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 226890.75 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“„Marktdurchdringung von Fahrzeugsicherheitssystemen – Erhebung 2019"
Für die Verkehrssicherheit und Planung politischer Maßnahmen sind fundierte...”
Beschreibung der Beschaffung
„Marktdurchdringung von Fahrzeugsicherheitssystemen – Erhebung 2019"
Für die Verkehrssicherheit und Planung politischer Maßnahmen sind fundierte Informationen über die tatsächliche Marktdurchdringung moderner Fahrzeugsicherheitssysteme (FSS) von großer Bedeutung. Automatische Fahrzeugsicherheitssysteme wie Blockierverhinderer oder elektronische Stabilitätssysteme sind schon jetzt Bestandteil eines Großteils der Fahrzeugflotte. Neben der Weiterentwicklung der bestehenden Systeme ist davon auszugehen, dass die Fahrzeuge zukünftig zunehmend mit weiteren Fahrerassistenzsystemen und kommunikationsbasierten kooperativen Sicherheitssystemen (C2X) ausgestattet werden.
Schwerpunkt des Projektes ist die Fortführung der Erhebung der Ausstattung von Pkw mit Fahrzeugsicherheitssystemen in Deutschland. Aufbauend auf der Vorstudie mit dem Machbarkeitsnachweis haben die Erhebungen (2013/2015/2017) Informationen zu mehr als 55 Fahrzeugsicherheitssystemen geliefert. Für das Erhebungsjahr 2017 wurden 34 ausgewählte Systeme im Detail u. a. nach Fahrzeugsegmenten ausgewertet. In der kommenden Erhebung soll unter Verwendung der erarbeiteten Methodik die Befragung fortgeführt werden. Im Rahmen des Projektes soll erstmalig ein Konzept für die Marktdurchdringung moderner FSS für Motorräder entwickelt, geprüft und pilot haft getestet werden. Hierbei sind Verfahren der Erhebung auf Zweckmäßigkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Ebenso soll diskutiert werden, auf Basis welcher Methoden eine zukünftige Erhebung der Marktdurchdringung moderner FSS für Güterkraftfahrzeuge und Busse durchgeführt werden könnte. Die im Rahmen des Projektes zu erhebenden Daten sollen langfristig zur Abschätzung eines etwaigen Sicherheitspotenzials beitragen und wissenschaftlich fundierte Massnahmenempfehlungen auf Grundlage von Marktdaten ermöglichen. Zudem gehen die Ergebnisse in den „Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr“ ein, den die Bundesregierung alle 2 Jahre dem Bundestag vorlegt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 068-160018
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z5w - FE 82.0727/2019
Titel:
“FE 82.0727/2019 – Marktdurchdringung von Fahrzeugsicherheitssystemen – Erhebung 2019”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 226890.75 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
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Quelle: OJS 2019/S 157-388708 (2019-08-14)