Forschungsvorhaben zum Thema: Evaluierung der Regelungen zur Verhinderung des Abmahnmissbrauchs

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Mit dem Forschungsvorhaben soll untersucht werden, ob die voraussichtlich Ende 2019 mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs eingeführten Regelungen das Ziel erreichen, die Zahl missbräuchlicher Abmahnungen um 50 % zu reduzieren. In diesem Zusammenhang wird vor allem zu untersuchen sein, welche Auswirkungen die verschiedenen Regelungen einzeln sowie insgesamt auf das System wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen haben. Zur Schaffung einer Datenbasis für einen Vergleich der Situation auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen soll bereits die derzeitige Situation wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen untersucht werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-09 Auftragsbekanntmachung
2019-11-08 Ergänzende Angaben
2020-06-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-10-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: III 3 - 7000/1-23-33
Kurze Beschreibung:
Mit dem Forschungsvorhaben soll untersucht werden, ob die voraussichtlich Ende 2019 mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs eingeführten Regelungen das Ziel erreichen, die Zahl missbräuchlicher Abmahnungen um 50 % zu reduzieren. In diesem Zusammenhang wird vor allem zu untersuchen sein, welche Auswirkungen die verschiedenen Regelungen einzeln sowie insgesamt auf das System wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen haben. Zur Schaffung einer Datenbasis für einen Vergleich der Situation auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen soll bereits die derzeitige Situation wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen untersucht werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Postanschrift: Mohrenstraße 37
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.bmjv.de 🌏
E-Mail: forschung@bfj.bund.de 📧
Fax: +49 228-994105592 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=286691 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=286691 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-09 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 198-481249
ABl. S-Ausgabe: 198

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 153 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Im Sinne eines fairen Wettbewerbs müssen lauterkeitsrechtliche Regelungen eingehalten und Verstöße effektiv sanktioniert werden. Abmahnungen dienen dabei der schnellen und kostengünstigen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, die eine teure und unter Umständen langwierige gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden können. Allerdings sollen Abmahnungen im Interesse eines rechtstreuen Wettbewerbs erfolgen und nicht zur Generierung von Gebühren und Vertragsstrafen. Gewerbetreibende, die nur formale Rechtsverstöße begehen, müssen dabei erhebliche Verluste finanzieller oder immaterieller Art hinnehmen oder sind zumindest der Gefahr solcher Verluste ausgesetzt.
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Der am 15.5.2019 vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs zielt auf die Eindämmung von Abmahnmissbrauch ab, ohne die Interessen der in diesem Bereich tätigen seriösen Akteure unbillig zu behindern.
Dauer: 4 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Besprechungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin mit dem Vertreter der Auftraggeberin finden in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin statt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Im Rahmen der Eignungsprüfung wird – nach vorab festzustellender formeller Eignung (vgl. Ziffern 4.3.1) bis 4.3.3) der Vergabeunterlagen) – zwischen Eignungskriterien ohne Bewertungsmaßstab (1) und Eignungskriterien mit Bewertungsmaßstab (2) unterschieden.
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(1) Eignungskriterien ohne Bewertungsmaßstab
Die nachfolgenden Eignungskriterien müssen insgesamt zwingend erfüllt sein:
1) Ein in der EU anerkannter Hochschulabschluss im Bereich Rechtswissenschaften;
2) Ein in der EU anerkannter Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom oder vergleichbarer Abschluss) an einer Universität, Fachhochschule oder vergleichbaren Bildungseinrichtung mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt oder nachgewiesene vergleichbare Kenntnisse (z. B. erfolgreich abgeschlossenes Wirtschaftsprüferexamen);
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3) Die für die Durchführung des Forschungsvorhabens notwendige Infrastruktur, d. h. technische Einrichtungen für Befragungen der unterschiedlichen Akteure/Verbände, (vgl. dazu Ziffer 3.1.1) der Vergabeunterlagen) sowie für die zugehörige statistische Auswertung und Darstellung der Ergebnisse, ist vorhanden;
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4) Die Interessen der Bewerberin bzw. des Bewerbers stehen nicht im Widerspruch mit der Ausführung des öffentlichen Auftrages und können diese nicht nachteilig beeinflussen (Art. 58 Abs. 4 RL 2014/24/EU; § 46 Abs. 2 VgV).
Bei einem Forscherteam, das als Bewerbergemeinschaft auftritt, genügt es, wenn die als Nr. 1 bis 3 aufgeführten Eignungskriterien jeweils von lediglich einem der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden, sofern insgesamt alle Eignungskriterien erfüllt werden. Das Eignungskriterium Nr. 4 muss dagegen von jedem der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden.
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Einzelbewerber müssen sämtliche Eignungskriterien (Nr. 1 bis 4) grundsätzlich selbst erfüllen.
Für die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV gilt, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber für die als Nr. 1 bis 3 aufgeführten Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen kann, sofern sie bzw. er – spätestens vor Zuschlagserteilung – eine Verpflichtungserklärung oder einen sonstigen Nachweis des in Anspruch genommenen Unternehmens vorlegt. Eine Eignungsleihe im Hinblick auf das Eignungskriterium Nr. 4 ist nicht möglich. Auch jedes verleihende Unternehmen muss das Eignungskriterium Nr. 4 selbst erfüllen.
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(2) Eignungskriterien mit Bewertungsmaßstab.
Die Eignungskriterien mit Bewertungsmaßstab werden punkte mäßig bewertet. Hier können max. 20 Punkte erlangt werden – als Summe der für die jeweiligen Eignungskriterien vergebenen Einzelpunkte. Es müssen insgesamt mindestens 10 Punkte und die bei den einzelnen Eignungskriterien und Eignungsmerkmalen erforderlichen Mindestpunktzahlen erlangt werden.
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Die Eignungskriterien lauten:
1) Fachkunde (max. 9 Einzelpunkte);
2) Methodenkenntnisse (max. 9 Einzelpunkte);
3) Relation von Fachkunde und Methodenkenntnissen (max. 2 Einzelpunkte).
Die Eignungskriterien „Fachkunde“ und „Methodenkenntnis“ werden ihrerseits durch Eignungsmerkmale determiniert. Die einzelnen Eignungskriterien untergliedern sich wie folgt:
1) Fachkunde (max. 9; erforderlich 5):
1.1) Berufserfahrung (max. 4,5; erforderlich 2);
1.2) Publikationen (max. 1,5; erforderlich 0);
1.3) Sonstige Qualifikationen (max. 3; erforderlich 0);
2) Methodenkenntnisse (max. 9; erforderlich 4):
2.1) Einschlägige praktische Forschung (max. 5; erforderlich 3);
2.2) Weitere Methodenkenntnisse (max. 4; erforderlich 0);
3) Relation von Fachkunde und Methodenkenntnisse (max. 2; erforderlich 1).
Auch hier besteht die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV.
Einzelheiten zu den Eignungskriterien und zur Punktevergabe sind dem Dokument mit der Bezeichnung „Anlage 3_Eignungskriterien“ zu entnehmen. Folgen Sie dazu dem oben unter I.3) eingefügten Link und klicken Sie dort auf „Ausschreibungsunterlagen einsehen“.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Nach Ablauf der Teilnahmefrist prüft die Auftraggeberin die Eignung der Bewerber/innen, die einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, und wählt nach Maßgabe der unter Ziffer 4.3.4) der Vergabeunterlagen in Verbindung mit Anlage 3 festgelegten Eignungskriterien diejenigen aus, die sie zur Abgabe eines Angebotes auffordert. Sofern genügend geeignete Bewerber/innen zur Verfügung stehen, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zahl geeigneter Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf sieben zu begrenzen (§ 51 VgV). Hierzu werden diejenigen sieben Bewerber/innen bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bezüglich der erreichten Gesamtpunktzahl zur Eignung in der Rangfolge die Ränge 1 bis 7 belegen. Bei Punktgleichheit erfolgt die Auswahl ergänzend nach einem Auslosungsverfahren.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Forschungsgegenstand, Forschungsmethodik, organisatorische Aspekte bzgl. der Bearbeitung, Kostenplanung, Aufbau und Präsentation des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=286691 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei dem Vertreter der Auftraggeberin/der Vergabestelle Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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— Referat III B 5
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Fax: +49 3018580-9525
Oder
Bundesamt für Justiz
— Referat III 3
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Fax: +49 22899410-5592
Zu rügen, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 GWB. Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (VI.4.1) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Justiz
Postanschrift: Adenauerallee 99-103
Postleitzahl: 53113
E-Mail: forschung@bfj.bund.de 📧
Fax: +49 228-994105592 📠
Quelle: OJS 2019/S 198-481249 (2019-10-09)
Ergänzende Angaben (2019-11-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 219-538267
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 198-481249
ABl. S-Ausgabe: 219
Quelle: OJS 2019/S 219-538267 (2019-11-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 153 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 117-284618
ABl. S-Ausgabe: 117

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der am 15. Mai 2019 vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs zielt auf die Eindämmung von Abmahnmissbrauch ab, ohne die Interessen der in diesem Bereich tätigen seriösen Akteure unbillig zu behindern.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-28 📅
Name: Bietergemeinschaft Prof. Dr. Andreas Wiebe, LL.M. (Virginia), Dr. Céline Helmschrot und Dr. Oliver Kreutz
Postanschrift: Juristische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Medien- und Informationsrecht
Postort: Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland 🇩🇪
Göttingen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 144269.88 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei dem Vertreter der Auftraggeberin/der Vergabestelle
Mehr anzeigen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Quelle: OJS 2020/S 117-284618 (2020-06-16)