Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Frankfurt am Main; Knoten Stadion KTB SW 00
19FEI41449
Produkte/Dienstleistungen: KabelinfrastrukturđŠ
Kurze Beschreibung: Frankfurt am Main; Knoten Stadion KTB SW 00.
1ïžâŁ
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadtđïž
Hauptstandort oder ErfĂŒllungsort: Frankfurt am Main
Beschreibung der Beschaffung:
âSignalkabelverlegearbeiten in SchĂ€chten Querungen KabelgefĂ€Ăsystemen, Erstellung SchĂ€chten, Erstellung von SignalgrĂŒndungen.â Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-02 đ
Datum des Endes: 2022-03-31 đ
Informationen ĂŒber Varianten
Es werden Varianten akzeptiert â
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂŒr die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
ââ ErklĂ€rung ĂŒber seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende ErklĂ€rung...â
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
â ErklĂ€rung ĂŒber seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende ErklĂ€rung ĂŒber die Mitgliedschaft bei dem fĂŒr sie zustĂ€ndigen VersicherungstrĂ€ger abzugeben.
â ErklĂ€rung ĂŒber die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
â Sofern vorstehende ErklĂ€rungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten PrĂ€qualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der PrĂ€qualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Ănderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche ErklÀrungen/Nachweise siehe III.2.2) und VI.3).
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfÀhigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
âEignungskriterien gemÀà Auftragsunterlagen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
â ErklĂ€rung ĂŒber seinen Umsatz in den letzten 3...â
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien gemÀà Auftragsunterlagen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
â ErklĂ€rung ĂŒber seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen GeschĂ€ftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgefĂŒhrten AuftrĂ€gen,
â ErklĂ€rung ĂŒber den jĂ€hrlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre,
â ErklĂ€rung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist,
â ErklĂ€rung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhĂ€ngig ist,
â ErklĂ€rung ĂŒber mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister,
â ErklĂ€rung zur Kartellrechtlichen Compliance- und KorruptionsprĂ€vention,
â ErklĂ€rung, dass das Unternehmen bei der AusfĂŒhrung eines frĂŒheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemÀà §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfĂŒllt hat,
â ErklĂ€rung, dass das Unternehmen in Bezug auf AusschlussgrĂŒnde im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine TĂ€uschung begangen und auch keine AuskĂŒnfte zurĂŒckgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu ĂŒbermitteln,
â ErklĂ€rung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemÀà §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulÀssiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulÀssige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irrefĂŒhrende Informationen ĂŒbermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
â ErklĂ€rung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex fĂŒr GeschĂ€ftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich fĂŒr ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
â Sofern vorstehende ErklĂ€rungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten PrĂ€qualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der PrĂ€qualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Ănderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche ErklÀrungen/Nachweise siehe III.2.2) und VI.3).
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche FĂ€higkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
âEignungskriterien gemÀà Auftragsunterlagen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
â ErklĂ€rung ĂŒber die Zahl der bei ihm in den letzten 3...â
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien gemÀà Auftragsunterlagen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
â ErklĂ€rung ĂŒber die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen GeschĂ€ftsjahren jahresdurchschnittlich beschĂ€ftigten ArbeitskrĂ€fte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen,
â Nachweis ĂŒber das Vorhandensein eines QualitĂ€tsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar,
â ErklĂ€rung ĂŒber die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
â ErklĂ€rung ĂŒber die von ihm ausgefĂŒhrten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen GeschĂ€ftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
â ErklĂ€rung ĂŒber die ihm fĂŒr die AusfĂŒhrung der zu vergebenden Leistungen zur VerfĂŒgung stehende technische AusrĂŒstung,
â ErklĂ€rung ĂŒber das von ihm fĂŒr die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise.
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.4), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Sofern vorstehende ErklĂ€rungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten PrĂ€qualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der PrĂ€qualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Ănderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche ErklÀrungen/Nachweise siehe III.2.2) und VI.3).
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen fĂŒr die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
âFĂŒr folgende Leistungen muss das ausfĂŒhrende Unternehmen in einem PrĂ€qualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG prĂ€qualifiziert sein: siehe III.2.2)...â
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
FĂŒr folgende Leistungen muss das ausfĂŒhrende Unternehmen in einem PrĂ€qualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG prĂ€qualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien:
âVertragserfĂŒllungsbĂŒrgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme
BĂŒrgschaft fĂŒr MĂ€ngelansprĂŒche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssummeâ
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und ZahlungsmodalitÀten und/oder Verweis auf die einschlÀgigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemÀà Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen fĂŒr den Vertrag
Bedingungen fĂŒr die VertragserfĂŒllung:
âDas fĂŒr die AusfĂŒhrung vorgesehene Unternehmen muss in einem PQ-Verfahren bei der Deutsche Bahn AG prĂ€qualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der...â
Bedingungen fĂŒr die VertragserfĂŒllung
Das fĂŒr die AusfĂŒhrung vorgesehene Unternehmen muss in einem PQ-Verfahren bei der Deutsche Bahn AG prĂ€qualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum PQ-Verfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen (BWB) Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) unter âLeistungserbringung durch prĂ€qualifizierte Unternehmenâ zu entnehmen:
Oberbau konventionell â Schotter
â Erweiterungsvorhaben fĂŒr Strecken (Teilnahmekriterien siehe BWB!),
â Gleise,
â Strecken III; Regionalverkehr 50-120 km/h
Konstruktiver Ingenieurbau
â Erweiterungsvorhaben fĂŒr BetonbrĂŒcken (Teilnahmekriterien siehe BWB!),
â Bauen unter Eisenbahnbetrieb,
â Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ): EXC3DB nach DBS 918005
Allgemeiner Erd- und Tiefbau
â Erdbauwerke,
â Erdbauwerke â Bauen unter Eisenbahnbetrieb.
Bauleistungen fĂŒr Kabel:
â KabelfĂŒhrungssysteme incl. Tiefbau,
â Kabelverlegung,
â Bauleistungen fĂŒr Kabel â Bauen unter Eisenbahnbetrieb.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist fĂŒr den Eingang von Angeboten oder TeilnahmeantrĂ€gen: 2019-10-24
13:00 đ
Sprachen, in denen Angebote oder TeilnahmeantrĂ€ge eingereicht werden können: Deutsch đŁïž
Das Angebot muss gĂŒltig sein bis: 2019-11-25 đ
Bedingungen fĂŒr die Ăffnung der Angebote: 2019-10-24
13:00 đ
ErgĂ€nzende Informationen Informationen ĂŒber elektronische ArbeitsablĂ€ufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
ZusÀtzliche Informationen
âAb dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...â
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulĂ€ssig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
â DB E&C
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Ein NachprĂŒfungsantrag ist unzulĂ€ssig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein NachprĂŒfungsantrag ist zudem unzulĂ€ssig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die ZulĂ€ssigkeit eines NachprĂŒfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten VergabeverstöĂe innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. â soweit die VergabeverstöĂe aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind â bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerĂŒgt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 181-441731 (2019-09-16)
ErgÀnzende Angaben (2019-10-09)
ErgĂ€nzende Informationen Referenz der ursprĂŒnglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 181-441731
Ănderungen Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu Àndernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
âDie Auftragsunterlagen stehen fĂŒr einen uneingeschrĂ€nkten und vollstĂ€ndigen direkten Zugang gebĂŒhrenfrei zur VerfĂŒgung unter...â
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
âDie Auftragsunterlagen stehen fĂŒr einen uneingeschrĂ€nkten und vollstĂ€ndigen direkten Zugang gebĂŒhrenfrei zur VerfĂŒgung unter...â
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 198-482220 (2019-10-09)
ErgÀnzende Angaben (2019-10-14)
Ănderungen Zu berichtigender Text in der ursprĂŒnglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu Àndernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
âDie Auftragsunterlagen stehen fĂŒr einen uneingeschrĂ€nkten und vollstĂ€ndigen direkten Zugang gebĂŒhrenfrei zur VerfĂŒgung unter...â
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
âDie Auftragsunterlagen stehen fĂŒr einen uneingeschrĂ€nkten und vollstĂ€ndigen direkten Zugang gebĂŒhrenfrei zur VerfĂŒgung unter...â
âAb dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...â
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulĂ€ssig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
â DB E&C
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Mehr anzeigen Verfahren zur ĂberprĂŒfung
Genaue Informationen ĂŒber Fristen fĂŒr ĂberprĂŒfungsverfahren:
âDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem NachprĂŒfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...â
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem NachprĂŒfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropĂ€ischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 235-577052 (2019-12-02)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2020-04-30) Ăffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Schuster, Martina
Telefon: +49 6926543721đ
E-Mail: edwin.burk@deutschebahn.comđ§
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Frankfurt am Main; Knoten Stadion KTB SW 00
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Verfahren Administrative Informationen
FrĂŒhere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 235-577052
âAb dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/ TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...â
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/ TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulĂ€ssig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten ErklÀrungen/ Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/ Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/ den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/ verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
â DB E&C.
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/ verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/ Nachweise:
Alle geforderten ErklĂ€rungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklĂ€rungen/ Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklÀrungen/ Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 086-203910 (2020-04-30)
âAb dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/ TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...â
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/ TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulĂ€ssig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten ErklÀrungen/ Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/ Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/ verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
â DB E&C
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/ verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/ Nachweise:
Alle geforderten ErklĂ€rungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklĂ€rungen/ Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklÀrungen/ Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 100-239368 (2020-05-20)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2020-06-09) Ăffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 6926543284đ
âAb dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/ TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...â
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/ TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulĂ€ssig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten ErklÀrungen/ Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/ Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/ verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
â DB E&C.
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/ verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/ Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklĂ€rungen/ Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklÀrungen/ Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 113-273406 (2020-06-09)
âAb dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/ TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...â
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/ TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulĂ€ssig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten ErklÀrungen/ Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/ Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/ den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/ verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
â DB E&C
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/ verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/ Nachweise:
Alle geforderten ErklĂ€rungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklĂ€rungen/ Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklÀrungen/ Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 140-344053 (2020-07-20)
âAb dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...â
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulĂ€ssig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
â DB E&C.
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 170-410709 (2020-08-28)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2020-09-30) Ăffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +69 26543284đ
âAb dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/ TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...â
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/ TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulĂ€ssig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten ErklÀrungen/ Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/ Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/ den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/ verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
â DB E&C
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/ Nachweise:
Alle geforderten ErklĂ€rungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklĂ€rungen/ Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklÀrungen/ Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 193-465676 (2020-09-30)
âAb dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...â
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulĂ€ssig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
â DB E&C.
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 227-556024 (2020-11-17)
âAb dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...â
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulĂ€ssig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
â DB E & C.
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.) und VI.3) geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 250-623414 (2020-12-18)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-12) Ăffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: martina.schuster@deutschebahn.comđ§
âAb dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...â
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulĂ€ssig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
â DB E&C.
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 053-132581 (2021-03-12)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-23) Ăffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Eduard Strobel
E-Mail: eduard.strobel@deutschebahn.comđ§
âAb dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...â
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulĂ€ssig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
â DB E & C.
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise:
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 060-148898 (2021-03-23)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2021-04-16) Ăffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Adam-Riese-StraĂe 11-13
Postleitzahl: 60327
Telefon: +69 26543721đ
Fax: +69 26520071 đ
Quelle: OJS 2021/S 077-196329 (2021-04-16)
âAb dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...â
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulĂ€ssig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
â DB E&C.
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 113-296079 (2021-06-09)
âAb dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...â
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulĂ€ssig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
â DB E&C.
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 113-296084 (2021-06-09)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-07) Ăffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Matthias Körner
âAb dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...â
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulĂ€ssig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
â DB E&C.
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 132-350067 (2021-07-07)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-12) Ăffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Frankfurt Main
E-Mail: obm-team-mitte@deutschebahn.comđ§
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
âSignalkabelverlegearbeiten in SchĂ€chten Querungen KabelgefĂ€Ăsystemen, Erstellung SchĂ€chten, Erstellung von SignalgrĂŒndungenâ
âAb dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...â
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemÀà SektVO nur noch die Ăbermittlung von Angeboten/TeilnahmeantrĂ€gen ĂŒber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulĂ€ssig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
-DB E&C
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 158-417548 (2021-08-12)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2021-09-29) Ăffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Matthias Körnger
E-Mail: obm-team-mite@deutschebahn.comđ§
Quelle: OJS 2021/S 192-498923 (2021-09-29)