Ziel des Projektes ist es, bis 2022 eine einheitliche IT-Unterstützung für die 2 thematisch eng verbundenen Bereiche Gewerbe (mit Reisegewerbe) und Gaststätten einzuführen. Die Geschäftsprozesse der Fachbereiche sollen mit einem einheitlichen IT-System unterstützt werden. Die 2 bisher getrennten Fachverfahren werden durch eine integrierte IT-Lösung ersetzt. Aktuell wird im Gewerbeamt, den Bezirksinspektionen sowie den Bürgerbüros das Fachverfahren „GEWAN" eingesetzt. Von der Gewerbebehörde werden zusätzlich das „Reisegewerbeprogramm" und „Maklerprogramm" bzw. im Bereich der Bezirksinspektionen das „Gaststättenverfahren" eingesetzt. Die derzeitigen Fachverfahren basieren auf 30 Jahre alten Technologien. Mit Hilfe des neuen IT-Systems können erhebliche Verbesserungen erzielt werden, u. a. durch digitale Aktenführung und Online-Services. Mit dem neuen IT-System können für die betroffenen Fachbereiche, aber auch für Bürgerinnen und Bürger, erhebliche Verbesserungen erzielt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Softwarepakete und Computersysteme
Referenznummer: VGSt3-Z42-2019-0008
Kurze Beschreibung:
Ziel des Projektes ist es, bis 2022 eine einheitliche IT-Unterstützung für die 2 thematisch eng verbundenen Bereiche Gewerbe (mit Reisegewerbe) und Gaststätten einzuführen. Die Geschäftsprozesse der Fachbereiche sollen mit einem einheitlichen IT-System unterstützt werden. Die 2 bisher getrennten Fachverfahren werden durch eine integrierte IT-Lösung ersetzt.
Aktuell wird im Gewerbeamt, den Bezirksinspektionen sowie den Bürgerbüros das Fachverfahren „GEWAN" eingesetzt. Von der Gewerbebehörde werden zusätzlich das „Reisegewerbeprogramm" und „Maklerprogramm" bzw. im Bereich der Bezirksinspektionen das „Gaststättenverfahren" eingesetzt.
Die derzeitigen Fachverfahren basieren auf 30 Jahre alten Technologien.
Mit Hilfe des neuen IT-Systems können erhebliche Verbesserungen erzielt werden, u. a. durch digitale Aktenführung und Online-Services.
Mit dem neuen IT-System können für die betroffenen Fachbereiche, aber auch für Bürgerinnen und Bürger, erhebliche Verbesserungen erzielt werden.
Ziel des Projektes ist es, bis 2022 eine einheitliche IT-Unterstützung für die 2 thematisch eng verbundenen Bereiche Gewerbe (mit Reisegewerbe) und Gaststätten einzuführen. Die Geschäftsprozesse der Fachbereiche sollen mit einem einheitlichen IT-System unterstützt werden. Die 2 bisher getrennten Fachverfahren werden durch eine integrierte IT-Lösung ersetzt.
Aktuell wird im Gewerbeamt, den Bezirksinspektionen sowie den Bürgerbüros das Fachverfahren „GEWAN" eingesetzt. Von der Gewerbebehörde werden zusätzlich das „Reisegewerbeprogramm" und „Maklerprogramm" bzw. im Bereich der Bezirksinspektionen das „Gaststättenverfahren" eingesetzt.
Die derzeitigen Fachverfahren basieren auf 30 Jahre alten Technologien.
Mit Hilfe des neuen IT-Systems können erhebliche Verbesserungen erzielt werden, u. a. durch digitale Aktenführung und Online-Services.
Mit dem neuen IT-System können für die betroffenen Fachbereiche, aber auch für Bürgerinnen und Bürger, erhebliche Verbesserungen erzielt werden.
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
1) Bewerber-/Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 23.05.2019, 12.00 Uhr über das eVergabe-System zu stellen. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
2) Unterstützung des Auftraggebers:
Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.13. der Bewerbungsbedingungen hingewiesen.
Abweichung von der Regelvergabe:
Der AG ist lt. §98 iVm. §99 Nr. 1 GWB, § 115 iVm §119 Abs. 2 GWB grundsätzlich an die Anwendung der Verfahrensarten „Offenes und nicht offenes Verfahren" gebunden, es sei denn es liegen begründetet Ausnahmefälle lt. §119 Abs. 2 GWB i. V. m. §14 Abs. 2, 3, 4 VgV vor, die die Wahl eines der nachrangigen Verfahrens rechtfertigen. Vorliegend basiert die auszuschreibende Leistung auf einer Standardsoftware. Jedoch bestehen aufgrund der Größe des AG eine Vielzahl von spezifischen Anforderungen, die ggf. einen entsprechenden Anpassungsaufwand erfordern. Die genauen Vertragsinhalte hierzu können durch den AG deshalb noch nicht mit ausreichender Genauigkeit beschrieben werden. Die notwendigen technischen Änderungen müssen mit den Bietern erörtert und verhandelt werden. Die vorgebrachten Umstände lassen in der Konsequenz nur ein Verhandlungsverfahren lt. §14 Abs. 3 Nr. 3 VgV zu.
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Der AG ist sich des Umstands bewusst, dass er als öffentlicher AG gem. §97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Von der Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da die zu beschaffende Software zwingend mit den weiteren Leistungen des Auftragsgegenstands (Customizing, Schulungen, Systemservice) kompatibel sein muss und potentielle Bewerber/Bieter somit das gesamte Aufgabenspektrum übernehmen müssen. Zudem müssen die einzelnen Schritte nahtlos ohne Verzögerung fortgesetzt werden. Außerdem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten rechtliche Restriktionen seitens der Anbieter, die eine Erbringung von Customizing- und Pflegeleistungen durch Dritte objektiv unmöglich machen. Eine Bildung von fachlichen oder mengen abhängigen Teillosen ist daher nicht möglich.
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
1) Bewerber-/Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 23.05.2019, 12.00 Uhr über das eVergabe-System zu stellen. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
2) Unterstützung des Auftraggebers:
Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.13. der Bewerbungsbedingungen hingewiesen.
Abweichung von der Regelvergabe:
Der AG ist lt. §98 iVm. §99 Nr. 1 GWB, § 115 iVm §119 Abs. 2 GWB grundsätzlich an die Anwendung der Verfahrensarten „Offenes und nicht offenes Verfahren" gebunden, es sei denn es liegen begründetet Ausnahmefälle lt. §119 Abs. 2 GWB i. V. m. §14 Abs. 2, 3, 4 VgV vor, die die Wahl eines der nachrangigen Verfahrens rechtfertigen. Vorliegend basiert die auszuschreibende Leistung auf einer Standardsoftware. Jedoch bestehen aufgrund der Größe des AG eine Vielzahl von spezifischen Anforderungen, die ggf. einen entsprechenden Anpassungsaufwand erfordern. Die genauen Vertragsinhalte hierzu können durch den AG deshalb noch nicht mit ausreichender Genauigkeit beschrieben werden. Die notwendigen technischen Änderungen müssen mit den Bietern erörtert und verhandelt werden. Die vorgebrachten Umstände lassen in der Konsequenz nur ein Verhandlungsverfahren lt. §14 Abs. 3 Nr. 3 VgV zu.
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Der AG ist sich des Umstands bewusst, dass er als öffentlicher AG gem. §97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Von der Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da die zu beschaffende Software zwingend mit den weiteren Leistungen des Auftragsgegenstands (Customizing, Schulungen, Systemservice) kompatibel sein muss und potentielle Bewerber/Bieter somit das gesamte Aufgabenspektrum übernehmen müssen. Zudem müssen die einzelnen Schritte nahtlos ohne Verzögerung fortgesetzt werden. Außerdem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten rechtliche Restriktionen seitens der Anbieter, die eine Erbringung von Customizing- und Pflegeleistungen durch Dritte objektiv unmöglich machen. Eine Bildung von fachlichen oder mengen abhängigen Teillosen ist daher nicht möglich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des Projektes ist es, bis 2022 eine einheitliche IT-Unterstützung für die 2 thematisch eng verbundenen Bereiche Gewerbe (mit Reisegewerbe) und Gaststätten einzuführen. Die Geschäftsprozesse der Fachbereiche sollen mit einem einheitlichen IT-System unterstützt werden. Die 2 bisher getrennten Fachverfahren werden durch eine integrierte IT-Lösung ersetzt.
Ziel des Projektes ist es, bis 2022 eine einheitliche IT-Unterstützung für die 2 thematisch eng verbundenen Bereiche Gewerbe (mit Reisegewerbe) und Gaststätten einzuführen. Die Geschäftsprozesse der Fachbereiche sollen mit einem einheitlichen IT-System unterstützt werden. Die 2 bisher getrennten Fachverfahren werden durch eine integrierte IT-Lösung ersetzt.
Aktuell wird im Gewerbeamt, den Bezirksinspektionen sowie den Bürgerbüros das Fachverfahren „GEWAN" eingesetzt. Von der Gewerbebehörde werden zusätzlich das „Reisegewerbeprogramm" und „Maklerprogramm" bzw. im Bereich der Bezirksinspektionen das „Gaststättenverfahren" eingesetzt.
Aktuell wird im Gewerbeamt, den Bezirksinspektionen sowie den Bürgerbüros das Fachverfahren „GEWAN" eingesetzt. Von der Gewerbebehörde werden zusätzlich das „Reisegewerbeprogramm" und „Maklerprogramm" bzw. im Bereich der Bezirksinspektionen das „Gaststättenverfahren" eingesetzt.
Die derzeitigen Fachverfahren basieren auf 30 Jahre alten Technologien.
Mit Hilfe des neuen IT-Systems können erhebliche Verbesserungen erzielt werden, u. a. durch digitale Aktenführung und Online-Services.
Mit dem neuen IT-System können für die betroffenen Fachbereiche, aber auch für Bürgerinnen und Bürger, erhebliche Verbesserungen erzielt werden.
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung eines neuen IT-Fachverfahrens für das Gewerbeamt wie auch die Bezirksinspektionen im Kreisverwaltungsreferat zur optimierten Bearbeitung aller Tätigkeiten, die in diesen Bereichen anfallen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben.
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung eines neuen IT-Fachverfahrens für das Gewerbeamt wie auch die Bezirksinspektionen im Kreisverwaltungsreferat zur optimierten Bearbeitung aller Tätigkeiten, die in diesen Bereichen anfallen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben.
Der Leistungsgegenstand umfasst:
a) Beschaffung einer Standardsoftware mit folgenden Hauptkomponenten:
— Gewerbefachverfahren für die Sachbearbeitung im Gewerbeamt unter Berücksichtigung der individuellen Anpassungen,
— Reisegewerbe,
— Gaststättenfachverfahren für die Sachbearbeitung in den Bezirksinspektionen,
— Unterstützung einer mobilen Anwendung im Rahmen des Gaststättenbereiches zur Nutzung bei auswärtigen Kontrollen von Objekten,
— Unterstützung im Rahmen des Bewachungswesen (optionales Modul),
— Unterstützung im Rahmen des Prostituiertenschutzgesetzes (optionales Modul),
— Einführung einer eAkte (optionales Modul) bzw. Anbindung an eine eAkte.
b) Produkterweiterungen/-anpassungen: die ggf. nötigen Produkterweiterungen/-anpassungen des Gewerbefachverfahrens an die Anforderungen des Auftraggebers;
c) Schaffung der notwendigen Schnittstellen: Neben den allgemeinen Schnittstellen zu anderen Behörden und Organisationen sind weitere Schnittstellen zu städtischen Fachverfahren und eventuell zum städtischen DMS zur e-Aktenführung bereitzustellen bzw. neu zu erstellen;
c) Schaffung der notwendigen Schnittstellen: Neben den allgemeinen Schnittstellen zu anderen Behörden und Organisationen sind weitere Schnittstellen zu städtischen Fachverfahren und eventuell zum städtischen DMS zur e-Aktenführung bereitzustellen bzw. neu zu erstellen;
d) Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems:
— Verantwortung für die Installation und Konfiguration des Fachverfahrens bis zur Herstellung der Betriebsbereitschaft in der Infrastruktur des Auftraggebers,
— Unterstützung der Installation und Konfiguration auf sämtlichen Umgebungen (z. B. Test-, Migrations-, Produktiv- und Schulungsumgebungen) auch vor Ort beim Auftraggeber,
— Integration in die vorhandene Systemlandschaft des Auftraggebers, sowohl des serverseitigen Anteils in der Infrastruktur von it@M als auch des clientseitigen Anteils im KVR,
— Inbetriebnahme der Schnittstellen (extern und intern),
— Test und Fehlerbehebung des Fachverfahrens und seiner Schnittstellen,
— Unterstützung der Einführung (Go-Live, Early-Live Support).
e) Datenmigration: Migration der kompletten Fachdaten aus dem GEWAN in das neue Fachverfahren. Diese Tätigkeit umfasst schwerpunktmäßig:
— Erstellung eines Migrationskonzepts,
— Erstellung einer Mapping-Tabelle auf Feldebene zwischen dem Fachdatenmodell von GEWAN und dem neuen Gewerbefachverfahren,
— Automatisierte Migration der Daten,
— Test und Qualitätssicherung der durchgeführten Datenmigration.
f) Schulung: Schulung der ca. 70 Multiplikatoren (Gewerbe-u. Gaststättenschbearbeiter, fachl. u. Techn. Administratoren), zusätzl. Schulungen von Sachbearbeitern u. Bürgerbüro (halbtägig) ca. 400 Anwendern;
g) Service und Wartung für 4 Jahre ab Abnahme mit Verlängerungsoption um 5 Jahre;
h) weitere Unterstützungsleistungen über die Vertragslaufzeit (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abnahme): Optimierungen und Erweiterungen zur besseren Unterstützung der Geschäftsprozesse im Umfang von ca. 72 Personentagen pro Jahr. Die weitere Unterstützungsleistung ist für die gesamte Vertragslaufzeit anzubieten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf der Systemserviceleistungen oder mit Kündigung durch den Auftraggeber. Bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Abruf der Personentage sowohl über- als auch unterschritten werden. Ein Anspruch auf Abnahme besteht nicht. Während der optionalen Verlängerung reduziert sich die weitere Unterstützungsleistung auf ca. 8 Personentage pro Jahr. Die weitere Unterstützungsleistung endet mit dem Ende der optional verlängerten Systemserviceleistungen oder durch Kündigung des Auftraggebers;
h) weitere Unterstützungsleistungen über die Vertragslaufzeit (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abnahme): Optimierungen und Erweiterungen zur besseren Unterstützung der Geschäftsprozesse im Umfang von ca. 72 Personentagen pro Jahr. Die weitere Unterstützungsleistung ist für die gesamte Vertragslaufzeit anzubieten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf der Systemserviceleistungen oder mit Kündigung durch den Auftraggeber. Bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Abruf der Personentage sowohl über- als auch unterschritten werden. Ein Anspruch auf Abnahme besteht nicht. Während der optionalen Verlängerung reduziert sich die weitere Unterstützungsleistung auf ca. 8 Personentage pro Jahr. Die weitere Unterstützungsleistung endet mit dem Ende der optional verlängerten Systemserviceleistungen oder durch Kündigung des Auftraggebers;
i) Dokumentation: Betriebshandbuch, Administrator Handbuch, Anwenderhandbuch für das Fachverfahren, einschließlich aller Anpassungen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 467 500 EUR 💰
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige Verlängerungsoption um weitere 60 Monate
Beschreibung der Optionen:
a) Verlängerung der Systemserviceleistungen, nach Ablauf der 5 jährigen Laufzeit, um einmalig weitere 5 Jahre;
b) weitere Unterstützungsleistung auf ca. 10 Personentage pro Jahr;
c) Unterstützung im Rahmen des Bewachungswesen (optionales Modul);
d) Unterstützung im Rahmen des Prostituiertenschutzgesetzes (optionales Modul);
e) Einführung einer eAkte (optionales Modul) bzw. Anbindung an eine eAkte.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
„Hinweis: Nachfolgend sind die Eignungsanforderungen gem. § 48 VgV aufgeführt. Die Beantwortung der Eignungsanforderungen erfolgt ausschließlich im Fragebogen Eignungsanforderungen. Dieser wird im eVergabesystem zur Verfügung gestellt. Vorliegend handelt sich lediglich um einen Extrakt der Eignungsanforderungen, da eine Zeichenlimitierung auf 4.000 Zeichen besteht. Es gilt ausschließlich der Wortlaut im „Fragebogen Eignungsanforderungen". Bitte berücksichtigen Sie, dass dieser Hinweis unverändert auch für die Punkte III.1.2) sowie III.1.3) gilt. Dieser wird aus Platzgründen durch den Auftraggeber nur einmalig unter III.1.1) aufgenommen.“
„Hinweis: Nachfolgend sind die Eignungsanforderungen gem. § 48 VgV aufgeführt. Die Beantwortung der Eignungsanforderungen erfolgt ausschließlich im Fragebogen Eignungsanforderungen. Dieser wird im eVergabesystem zur Verfügung gestellt. Vorliegend handelt sich lediglich um einen Extrakt der Eignungsanforderungen, da eine Zeichenlimitierung auf 4.000 Zeichen besteht. Es gilt ausschließlich der Wortlaut im „Fragebogen Eignungsanforderungen". Bitte berücksichtigen Sie, dass dieser Hinweis unverändert auch für die Punkte III.1.2) sowie III.1.3) gilt. Dieser wird aus Platzgründen durch den Auftraggeber nur einmalig unter III.1.1) aufgenommen.“
I ) Eignungsleihe:
Erklärung von zur Eignungsleihe vorgesehenen Unternehmen, dass die zur Auftragsausführung erforderlichen Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen und dass im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eine gemeinsame Haftung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsausführung besteht.
Erklärung von zur Eignungsleihe vorgesehenen Unternehmen, dass die zur Auftragsausführung erforderlichen Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen und dass im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eine gemeinsame Haftung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsausführung besteht.
A – Erklärung zu den Ausschlussgründen:
Erklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB.
A – Erklärung zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften:
Erklärung zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften.
A – Erklärung zum AentG und MiLoG:
Erklärung zum AentG und MiLoG.
A – Erklärung zur Verschwiegenheit:
Erklärung zur Verschwiegenheit.
A – Zustimmung zum Einsatzu externer Unterstützung:
Erklärung zum Einsatz externer Unterstützung..
A – Schutzerklärung zur Scientology-Organisation (öAScientO):
Schutzerklärung zur Scientology-Organisation (öAScientO).
Die in der folgenden Auflistung genannten Eigenerklärungen, welche ebenfalls aufgrund der Zeichenlimitierung ausschließlich unter III.1.1) aufgenommen werden, jedoch auch für die Punkte III.1.2) sowie III.1.3) gelten, sind dem Teilnahmeantrag beizufügen, soweit sie einschlägig sind und sich aus den Eigenerklärungen selbst nichts anderes ergibt, diese werden ebenfalls über das eVergabesystem zur Verfügung gestellt:
Die in der folgenden Auflistung genannten Eigenerklärungen, welche ebenfalls aufgrund der Zeichenlimitierung ausschließlich unter III.1.1) aufgenommen werden, jedoch auch für die Punkte III.1.2) sowie III.1.3) gelten, sind dem Teilnahmeantrag beizufügen, soweit sie einschlägig sind und sich aus den Eigenerklärungen selbst nichts anderes ergibt, diese werden ebenfalls über das eVergabesystem zur Verfügung gestellt:
1) Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft;
2) Erklärung Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
I )Jahresumsatz (gesamt):
Angabe des jeweiligen Jahresumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro netto.
A – Jahresumsatz (auftragsbezogen):
Angabe des jeweiligen Jahresumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro netto bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags.
A – Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung:
Erklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen vorliegt bzw. dass eine solche Versicherung spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlages abgeschlossen wird.
Mindeststandards:
A – Jahresumsatz (auftragsbezogen):
Mindestens 500 000 EUR je angegebenem Geschäftsjahr.
A – Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung:
Mindestdeckungssummen (im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft je Mitglied):
— Personenschäden 1 000 000 EUR,
— Sachschäden 1 000 000 EUR,
— Produktvermögensschäden 500 000 EUR,
— Allgemeine Vermögensschäden 500 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
I) Unternehmenskonstellation u. Auftragserbring: Angabe u. Darstellg. sämtl. beteiligter Unternehmen inkl Aufteilg. d. Aufgabengebiete
A – Qualitätssicherg: Angabe inkl Beschreibg. d. Maßnahmen zur Qualitätssicherg.
I) MAzahl gesamt: Angabe d. jew. durchschnittl. Anzahl d. festangest. MA d. letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahre
A – MAzahl auftragsbezogen: Angabe d. jeweils durchschnittl. Anzahl d. festangest. MA d. letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahre, d. über mind. eine d. folgenden Fähigkeiten o. Kenntnisse verfügen: JAVA, HTML, XML, UNIX, NAGIOS, Virtualisierte Serverinfrastruktur, ORACLE, LDAP, MAPI, SOAP
A – MAzahl auftragsbezogen: Angabe d. jeweils durchschnittl. Anzahl d. festangest. MA d. letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahre, d. über mind. eine d. folgenden Fähigkeiten o. Kenntnisse verfügen: JAVA, HTML, XML, UNIX, NAGIOS, Virtualisierte Serverinfrastruktur, ORACLE, LDAP, MAPI, SOAP
A – Techn. Fachkräfte, Anforderungsprofile (AP): Angabe d. Anzahl d. techn. Fachkräfte, d. im Zusammenhang mit d. Leistungserbringung eingesetzt werden sollen u. d. über sämtl. Fähigkeiten u. Kenntnisse der AP verfügen. Bei Berufserfahrg. werden Ausbildgs.- u. Studienzeiten inkl Praktika nicht mitgerechnet
A – Techn. Fachkräfte, Anforderungsprofile (AP): Angabe d. Anzahl d. techn. Fachkräfte, d. im Zusammenhang mit d. Leistungserbringung eingesetzt werden sollen u. d. über sämtl. Fähigkeiten u. Kenntnisse der AP verfügen. Bei Berufserfahrg. werden Ausbildgs.- u. Studienzeiten inkl Praktika nicht mitgerechnet
AP IT-Projektmanager: Projektmanagementerfahrg. u. Ausbildg., >=5 Jahre Berufserfahrg. mit einschlägigen u. Bereichsübergreif. relevanten Aufgaben: Termin-, Konflikt- u. Risikomanagement, Abwicklg. v. Change Requests, Umfängl. u. strukturierte Vorgehensweise in d. Qualitätssicherung, Produkterfahrg. mit d. angebotenen SWlösung, Erfahrung in d. Kundenberatung >=2 Jahre, Beschäftigungsverh. Festangest. MA >=12 Monate, Fortbildg. mit Relevanz zur Profilanf. Projektmanagementausbildg., Erfahrung mit Auftragsbetr. bei öffentl. AG >=1 Jahr
AP IT-Projektmanager: Projektmanagementerfahrg. u. Ausbildg., >=5 Jahre Berufserfahrg. mit einschlägigen u. Bereichsübergreif. relevanten Aufgaben: Termin-, Konflikt- u. Risikomanagement, Abwicklg. v. Change Requests, Umfängl. u. strukturierte Vorgehensweise in d. Qualitätssicherung, Produkterfahrg. mit d. angebotenen SWlösung, Erfahrung in d. Kundenberatung >=2 Jahre, Beschäftigungsverh. Festangest. MA >=12 Monate, Fortbildg. mit Relevanz zur Profilanf. Projektmanagementausbildg., Erfahrung mit Auftragsbetr. bei öffentl. AG >=1 Jahr
AP Techn. Berater Architektur: Berufserfahrg. als Techn. Berater Architektur u. Aus- u. Weiterbildg., >=5 Jahre Berufserfahrg. mit einschlägigen u. Bereichsübergreif. relevanten Aufgaben:
Kenntnisse in techn. Architektur v IT-Systemen, Integration v IT-Systemen über Schnittstellen, Betriebsplattformen, Betriebssystemen, Einsatz v Security-Mechanismen, Erstellg. v. Sicherheitskonzepten, Produkterfahrg. mit d. angebotenen SWlösung, Erfahrg. Hinsichtl. Techn. Konzeption v IT-Systemen bezogen auf SWkonfiguration, Schnittstellen u. Infrastruktur/Hardware, Beschäftigungsverh. Festangest. MA >=12 Monate, Fortbildg. mit Relevanz zur Profilanforderg.
Kenntnisse in techn. Architektur v IT-Systemen, Integration v IT-Systemen über Schnittstellen, Betriebsplattformen, Betriebssystemen, Einsatz v Security-Mechanismen, Erstellg. v. Sicherheitskonzepten, Produkterfahrg. mit d. angebotenen SWlösung, Erfahrg. Hinsichtl. Techn. Konzeption v IT-Systemen bezogen auf SWkonfiguration, Schnittstellen u. Infrastruktur/Hardware, Beschäftigungsverh. Festangest. MA >=12 Monate, Fortbildg. mit Relevanz zur Profilanforderg.
AP IT-Schulung: Erfahrung als Trainer für IT-Schulungen u. Aus- u. Weiterbildg., >=1 Jahr Berufserfahrg. im Bereich IT-Schulung u. Einschläg. Erfahrungen, Schulungserfahrg. mit d. angebotenen SWlösung; es wurden >=20 Schulungen gehalten, Kenntnisse in Erstellung v Schulungskonzepten u. in Orga v Schulungen, Beschäftigungsverh. Festangest. MA >=12 Monate, Fortbildg. m Relevanz zur Profilanf., Erfahrung m Auftragsabwickl. mit öffentl. AG >= 1 Jahr
AP IT-Schulung: Erfahrung als Trainer für IT-Schulungen u. Aus- u. Weiterbildg., >=1 Jahr Berufserfahrg. im Bereich IT-Schulung u. Einschläg. Erfahrungen, Schulungserfahrg. mit d. angebotenen SWlösung; es wurden >=20 Schulungen gehalten, Kenntnisse in Erstellung v Schulungskonzepten u. in Orga v Schulungen, Beschäftigungsverh. Festangest. MA >=12 Monate, Fortbildg. m Relevanz zur Profilanf., Erfahrung m Auftragsabwickl. mit öffentl. AG >= 1 Jahr
AP Berater Migration: Berufserfahrg. u. Aus- u. Weiterbildg., >= 3 Jahre Berufserfahrg. mit einschlägigen u. Bereichsübergreif. relevanten Aufgaben: Kenntnisse im Bereich Datenmigration [Analyse v Datenqualität (d. zu migrierenden Daten), Erstellung v. Datenmigrationskonzepten, Tests v Datenmigrationen], Produkterfahrg. mit d. angebotenen SWlösung, Kenntnisse im Bereich Datenbanken [Verschiedene DBMS, Datenbankabfragen mit SQL, Datenmodellierg.], Beschäftigungsverh. Festangest. MA >=12 Monate, Fortbildg. m Relevanz zur Profilanf., Erfahrung m Auftragsabwickl. mit öffentl. AG >=1 Jahr
AP Berater Migration: Berufserfahrg. u. Aus- u. Weiterbildg., >= 3 Jahre Berufserfahrg. mit einschlägigen u. Bereichsübergreif. relevanten Aufgaben: Kenntnisse im Bereich Datenmigration [Analyse v Datenqualität (d. zu migrierenden Daten), Erstellung v. Datenmigrationskonzepten, Tests v Datenmigrationen], Produkterfahrg. mit d. angebotenen SWlösung, Kenntnisse im Bereich Datenbanken [Verschiedene DBMS, Datenbankabfragen mit SQL, Datenmodellierg.], Beschäftigungsverh. Festangest. MA >=12 Monate, Fortbildg. m Relevanz zur Profilanf., Erfahrung m Auftragsabwickl. mit öffentl. AG >=1 Jahr
AP SWentwickler: Berufserfahrg. u. Aus- u. Weiterbildung, >= 3 Jahre Berufserfahrg. m einschlägigen u. bereichsübergreif. relevanten Aufgaben: Kenntnisse in d. SWentwicklung [Entwicklg. v Client/Server-Applikationen, Webanwendungen, Schnittstellen, Benutzeroberflächen, SW-Doku, Design u. Durchführg. v Tests, Durchführg. v. Integration u. Deployment], Techn. Kenntnisse [Programmiersprachen, Datenbanken SQL-Kenntnisse, Entwicklungswerkzeuge, Schnittstellentechnol., Verzeichnisdienst (LDAP)], Produkterfahrg. mit d. angebotenen SWlösung >=1 Jahr, Beschäftigungsverh. Festangest. MA >=12 Monate, Fortbildg. m Relevanz zur Profilanf., Erfahrung m Auftragsabwickl. mit öffentl. AG >= 1 Jahr.
AP SWentwickler: Berufserfahrg. u. Aus- u. Weiterbildung, >= 3 Jahre Berufserfahrg. m einschlägigen u. bereichsübergreif. relevanten Aufgaben: Kenntnisse in d. SWentwicklung [Entwicklg. v Client/Server-Applikationen, Webanwendungen, Schnittstellen, Benutzeroberflächen, SW-Doku, Design u. Durchführg. v Tests, Durchführg. v. Integration u. Deployment], Techn. Kenntnisse [Programmiersprachen, Datenbanken SQL-Kenntnisse, Entwicklungswerkzeuge, Schnittstellentechnol., Verzeichnisdienst (LDAP)], Produkterfahrg. mit d. angebotenen SWlösung >=1 Jahr, Beschäftigungsverh. Festangest. MA >=12 Monate, Fortbildg. m Relevanz zur Profilanf., Erfahrung m Auftragsabwickl. mit öffentl. AG >= 1 Jahr.
A – Referenz 1-3: Angabe v Referenzen (Kunde mit Ansprechpartner, Zeitraum d. Aufgabenerfüllg, inhaltl. Darstellung d. wesentl. Leistungen m Wert, Umfang bzw. Mengenangaben), d. d. genannten Mindestanforderg erfüllen.
Mindeststandards:
A – Qualitätssicherung:
Zu erfüllende Mindestanforderungen:
— Kundenorientierung,
— Führung,
— Engagement von Personen,
— Prozessorientierter Ansatz,
— Verbesserung,
— Faktengestützte Entscheidungsfindung,
— Beziehungsmanagement.
A – Mitarbeiterzahl (auftragsbezogen):
Mindestens 6 Mitarbeiter je angegebenen Geschäftsjahr.
A – Technische Fachkräfte:
Anforderungsprofil „IT-Projektmanager": Mindestens 1 Mitarbeiter – Vertretung wird sichergestellt
Anforderungsprofil „ IT-Schulung": Mindestens 1 Mitarbeiter – Vertretung wird sichergestellt
Anforderungsprofil „Berater Migration": Mindestens 1 Mitarbeiter – Vertretung wird sichergestellt
Anforderungsprofil „Softwareentwickler": Mindestens 2 Mitarbeiter – Vertretung wird sichergestellt
Referenz 1:
Referenz „XYZ": Folgende Leistung muss bei 2 Referenzkunden erbracht worden sein: Prozessunterstützung/Prozesssteuerung – (u. a. Aufnahme von Antragsdaten, Erlaubniserteilung, Ab- und Ummeldung von Gewerbe, Versagung, Widerruf von Erlaubnissen)
Anforderung an die Referenzkunden: Einwohnerzahl: mind. 15 000
Anforderungen an den Zeitraum: Erbringung der Leistung in den letzten 3 Jahren.
Anforderungen an die Leistung/Leistungserbringung: Anfrage (und Empfang) unterschiedlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen beim Bundesamt für Justiz (Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft), Verwaltung und Übersicht von Objekten (insb. Im Gaststättenbereich über den Zeitraum mehrerer Pächter hinweg)
Anforderungen an die Leistung/Leistungserbringung: Anfrage (und Empfang) unterschiedlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen beim Bundesamt für Justiz (Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft), Verwaltung und Übersicht von Objekten (insb. Im Gaststättenbereich über den Zeitraum mehrerer Pächter hinweg)
Referenz 2:
Referenz „XYZ": Folgende Leistung muss bei 1 Referenzkunden erbracht worden sein: Erstellung und Pflege von Dokumenten(vorlagen) (u. a. Textbausteine können vom Sachbearbeiter angelegt bzw. bearbeitet werden).
Anforderungen an die Leistung/Leistungserbringung: Erstellen von Reports und Statistiken
Referenz 3:
Referenz „XYZ": Folgende Leistung muss bei 1 Referenzkunden erbracht worden sein: Planung und Durchführung der Migration von Fachdaten aus anderen Gewerbe- und Gaststättenverfahren in ihr Fachverfahren
Anforderungen an die Leistung/Leistungserbringung:
Fachverfahrensdatenmigration (Fachdaten aus anderen Gewerbe- und Gaststättenverfahren in ihr Fachverfahren migriert).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-07-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
1) Bewerber-/Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 23.05.2019, 12.00 Uhr über das eVergabe-System zu stellen. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
2) Unterstützung des Auftraggebers:
Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.13. der Bewerbungsbedingungen hingewiesen.
Abweichung von der Regelvergabe:
Der AG ist lt. §98 iVm. §99 Nr. 1 GWB, § 115 iVm §119 Abs. 2 GWB grundsätzlich an die Anwendung der Verfahrensarten „Offenes und nicht offenes Verfahren" gebunden, es sei denn es liegen begründetet Ausnahmefälle lt. §119 Abs. 2 GWB i. V. m. §14 Abs. 2, 3, 4 VgV vor, die die Wahl eines der nachrangigen Verfahrens rechtfertigen. Vorliegend basiert die auszuschreibende Leistung auf einer Standardsoftware. Jedoch bestehen aufgrund der Größe des AG eine Vielzahl von spezifischen Anforderungen, die ggf. einen entsprechenden Anpassungsaufwand erfordern. Die genauen Vertragsinhalte hierzu können durch den AG deshalb noch nicht mit ausreichender Genauigkeit beschrieben werden. Die notwendigen technischen Änderungen müssen mit den Bietern erörtert und verhandelt werden. Die vorgebrachten Umstände lassen in der Konsequenz nur ein Verhandlungsverfahren lt. §14 Abs. 3 Nr. 3 VgV zu.
Der AG ist lt. §98 iVm. §99 Nr. 1 GWB, § 115 iVm §119 Abs. 2 GWB grundsätzlich an die Anwendung der Verfahrensarten „Offenes und nicht offenes Verfahren" gebunden, es sei denn es liegen begründetet Ausnahmefälle lt. §119 Abs. 2 GWB i. V. m. §14 Abs. 2, 3, 4 VgV vor, die die Wahl eines der nachrangigen Verfahrens rechtfertigen. Vorliegend basiert die auszuschreibende Leistung auf einer Standardsoftware. Jedoch bestehen aufgrund der Größe des AG eine Vielzahl von spezifischen Anforderungen, die ggf. einen entsprechenden Anpassungsaufwand erfordern. Die genauen Vertragsinhalte hierzu können durch den AG deshalb noch nicht mit ausreichender Genauigkeit beschrieben werden. Die notwendigen technischen Änderungen müssen mit den Bietern erörtert und verhandelt werden. Die vorgebrachten Umstände lassen in der Konsequenz nur ein Verhandlungsverfahren lt. §14 Abs. 3 Nr. 3 VgV zu.
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Der AG ist sich des Umstands bewusst, dass er als öffentlicher AG gem. §97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Von der Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da die zu beschaffende Software zwingend mit den weiteren Leistungen des Auftragsgegenstands (Customizing, Schulungen, Systemservice) kompatibel sein muss und potentielle Bewerber/Bieter somit das gesamte Aufgabenspektrum übernehmen müssen. Zudem müssen die einzelnen Schritte nahtlos ohne Verzögerung fortgesetzt werden. Außerdem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten rechtliche Restriktionen seitens der Anbieter, die eine Erbringung von Customizing- und Pflegeleistungen durch Dritte objektiv unmöglich machen. Eine Bildung von fachlichen oder mengen abhängigen Teillosen ist daher nicht möglich.
Der AG ist sich des Umstands bewusst, dass er als öffentlicher AG gem. §97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Von der Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da die zu beschaffende Software zwingend mit den weiteren Leistungen des Auftragsgegenstands (Customizing, Schulungen, Systemservice) kompatibel sein muss und potentielle Bewerber/Bieter somit das gesamte Aufgabenspektrum übernehmen müssen. Zudem müssen die einzelnen Schritte nahtlos ohne Verzögerung fortgesetzt werden. Außerdem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten rechtliche Restriktionen seitens der Anbieter, die eine Erbringung von Customizing- und Pflegeleistungen durch Dritte objektiv unmöglich machen. Eine Bildung von fachlichen oder mengen abhängigen Teillosen ist daher nicht möglich.
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 090-215153 (2019-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung eines neuen IT-Fachverfahrens für das Gewerbeamt wie auch die Bezirksinspektionen im Kreisverwaltungsreferat zur optimierten Bearbeitung aller Tätigkeiten, die in diesen Bereichen anfallen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben. Der Leistungsgegenstand umfasst:
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung eines neuen IT-Fachverfahrens für das Gewerbeamt wie auch die Bezirksinspektionen im Kreisverwaltungsreferat zur optimierten Bearbeitung aller Tätigkeiten, die in diesen Bereichen anfallen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben. Der Leistungsgegenstand umfasst:
e) Datenmigration: Migration der kompletten Fachdaten aus dem GEWAN in das neue Fachverfahren.
Diese Tätigkeit umfasst schwerpunktmäßig:
— automatisierte Migration der Daten,
Beschreibung der Optionen:
a) Verlängerung der Systemserviceleistungen, nach Ablauf der fünfjährigen Laufzeit, um einmalig weitere 5 Jahre;
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-20 📅
Name: HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 2
Postort: Ahrensfelde
Postleitzahl: 16356
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30940040📞
E-Mail: vertrieb@hsh-berlin.com📧
Land: Barnim
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2020/S 015-030835 (2020-01-20)