Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.1) Wissenschaftlich fundierte Fachkenntnis in Bezug auf quantitative und qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung;
1.2) Besondere wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialforschung;
1.3) Kompetenz und Erfahrung in der Forschung zu Governance-Strukturen in der öffentlichen Verwaltung, u. a. im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch- Zweites Buch (SGB II), und zu Gleichstellung.
Die zu Nr. 1.1 und 1.2 geforderten Nachweise des Teilnehmers sind in einer Referenzliste über Forschungsarbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (die jeweiligen Auftraggeber und dortigen Kontaktpersonen, kurze Beschreibung der Aufträge und das jeweilige Auftragsvolumen sind anzugeben).
Dabei kann eine Referenz auch mehrere oder alle der geforderten Kompetenzen umfassen.
Es ist jeweils konkret anzugeben, welche Kompetenz mit der jeweiligen Referenz nachgewiesen wird.
Als Nachweis zu 1.3 sind Eigenerklärungen zu erbringen, in denen die Kompetenz und Erfahrung an Hand konkreter Beispiele belegt werden. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers entsprechen-de Bescheinigungen vorgelegt werden.
Die zu 1. geforderten Nachweise sind bei Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaften in der geforderten Form für jedes Mitglied der Gemeinschaft fachspezifisch, d. h. jeweils für den zu über-nehmenden Teil der insgesamt ausgeschriebenen Leistung vorzulegen.
2) Angaben und Nachweise zu Projektleitung und Stellvertretung:
2.1) Projektleitung und Stellvertretung sind namentlich zu benennen;
2.2) Folgende Nachweise zu Qualifikation und beruflicher Erfahrung sind für beide unter Nr. 2.1. genannten Personen zu erbringen:
2.2.1) Abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. Masterabschluss der Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften und umfassende Erfahrungen mit qualitativen und quantitativen sozialwissenschaftlichen Erhebungs- und Auswertungsmethoden;
2.2.2) mindestens dreijährige Berufserfahrung in den unter Nr. 1. genannten Themen- und Aufgabenbereichen sowie;
2.2.3) mindestens dreijährige Berufserfahrung als Projektleiterin bzw. Projektleiter im Bereich der Arbeitsmarkt- oder Sozialforschung.
Die persönlichen Nachweise zu Nrn. 2.2.2 und 2.2.3 für die Projektleitung und Stellvertretung sind jeweils in einer Liste über Forschungsarbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (unter Angabe der Arbeitgeber- oder bei selbständiger Tätigkeit der Auftraggeber- und der Kontaktpersonen einschließlich einer stichwortartigen Beschreibung der Tätigkeiten). Dabei kann ein Nachweis auch mehrere oder alle der genannten Themen- und Aufgabenbereiche umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welcher Nachweis welchen Bereich betrifft.
Die für Projektleitung und Stellvertretung geforderte Berufserfahrung zu Nr. 2.2.2 und Nr. 2.2.3 gilt auch dann als erbracht, wenn sie im Einzelfall nur für eine der beiden Personen nachgewiesen wird. Die geforderte Berufserfahrung zu Nr. 2.2.3 gilt für die Projektleitung, für die Stellvertretung ist diese nicht zwingend notwendig.
Bitte beachten Sie dazu in den beigefügten Teilnahmeunterlagen die Dokumente P1 03 und P6 12.