Sanierung und Erweiterung Grundschule Waggum, Energetische Sanierung und Erweiterung der Elektroinstallation in mehreren Bauabschnitten über eine Bauzeit von ca. 2 Jahren, in einer Grundschule. Neubau: liefern und montieren der Elektroinstallation, Sicherheitsbeleuchtung und Übertragungsnetz. Sanierung: teilweise Erneuerung der Elektroinstallation, Sicherheitsbeleuchtung und Übertragungsnetz.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-11.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Grundschule Waggum, Einrichtung zum Ganztagsbetrieb (Elektrotechnik, Sibel, Übertragungsnetz)
65.31”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrotechnikinstallation📦
Kurze Beschreibung:
“Sanierung und Erweiterung Grundschule Waggum, Energetische Sanierung und Erweiterung der Elektroinstallation in mehreren Bauabschnitten über eine Bauzeit...”
Kurze Beschreibung
Sanierung und Erweiterung Grundschule Waggum, Energetische Sanierung und Erweiterung der Elektroinstallation in mehreren Bauabschnitten über eine Bauzeit von ca. 2 Jahren, in einer Grundschule. Neubau: liefern und montieren der Elektroinstallation, Sicherheitsbeleuchtung und Übertragungsnetz. Sanierung: teilweise Erneuerung der Elektroinstallation, Sicherheitsbeleuchtung und Übertragungsnetz.
Sanierung und Erweiterung Grundschule Waggum, Energetische Sanierung und Erweiterung der Elektroinstallation in mehreren Bauabschnitten über eine Bauzeit von ca. 2 Jahren, in einer Grundschule. Neubau: liefern und montieren der Elektroinstallation, Sicherheitsbeleuchtung und Übertragungsnetz. Sanierung: teilweise Erneuerung der Elektroinstallation, Sicherheitsbeleuchtung und Übertragungsnetz.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 2
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Wichtig! Die Angaben unter II.2.7) sind in keinem Fall korrekt, jedoch derzeit leider technisch nicht behebbar- der Vertrag beinhaltet ausdrücklich keine...”
Zusätzliche Informationen
Wichtig! Die Angaben unter II.2.7) sind in keinem Fall korrekt, jedoch derzeit leider technisch nicht behebbar- der Vertrag beinhaltet ausdrücklich keine Laufzeit, sondern einen Ausführungszeitraum (Beginn: 1.7.2019; Ende: 31.12.2020). Die Angaben unter II.2.5) sind in keinem Fall korrekt, jedoch derzeit leider technisch nicht behebbar- der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 220-502732
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-30
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/15-1334📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2019/S 075-176953 (2019-04-11)