Es handelt sich vorliegend um ein Interessenbekundungsverfahren zur Markterkundung, mit dem die Auftraggeberin einen umfassenden Marktüberblick erlangen möchte. Es dient vorrangig der Feststellung, ob es Interessenten gibt, die die Leistung erbringen können. Es werden Interessenbekundungsunterlagen bereitgestellt. Ein rechtlicher Anspruch auf Auftragserteilung und/oder diesbezügliche Vergütung besteht mit der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren nicht. Es erfolgt keine Erstattung der Kosten, die den Unternehmen durch die Bearbeitung entstehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verschiedene Dienstleistungen für Unternehmen
Referenznummer: Interessenbekundungsverfahren
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich vorliegend um ein Interessenbekundungsverfahren zur Markterkundung, mit dem die Auftraggeberin einen umfassenden Marktüberblick erlangen möchte. Es dient vorrangig der Feststellung, ob es Interessenten gibt, die die Leistung erbringen können. Es werden Interessenbekundungsunterlagen bereitgestellt. Ein rechtlicher Anspruch auf Auftragserteilung und/oder diesbezügliche Vergütung besteht mit der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren nicht. Es erfolgt keine Erstattung der Kosten, die den Unternehmen durch die Bearbeitung entstehen.
Es handelt sich vorliegend um ein Interessenbekundungsverfahren zur Markterkundung, mit dem die Auftraggeberin einen umfassenden Marktüberblick erlangen möchte. Es dient vorrangig der Feststellung, ob es Interessenten gibt, die die Leistung erbringen können. Es werden Interessenbekundungsunterlagen bereitgestellt. Ein rechtlicher Anspruch auf Auftragserteilung und/oder diesbezügliche Vergütung besteht mit der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren nicht. Es erfolgt keine Erstattung der Kosten, die den Unternehmen durch die Bearbeitung entstehen.
Da es sich vorliegend um ein Interessenbekundungsverfahren zur Markterkundung handelt, gibt es keine Qualitäts- oder Preis-/Kostenkriterien (Zuschlagskriterien). Eventuelle anderslautende Angaben in dieser Bekanntmachung sind den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet und nicht zutreffend.
Da es sich vorliegend um ein Interessenbekundungsverfahren zur Markterkundung handelt, gibt es keine Qualitäts- oder Preis-/Kostenkriterien (Zuschlagskriterien). Eventuelle anderslautende Angaben in dieser Bekanntmachung sind den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet und nicht zutreffend.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die IKK Südwest sucht mit diesem Interessenbekundungsverfahren Leistungsanbieter, die Versicherten Hilfestellung zur Weiterbehandlung geben und den Zugang zu spezialisierten Leistungserbringern (Ärzten) im Rahmen eines medizinischen Zweitmeinungsverfahren vermitteln können. Das Portfolio des Auftragnehmers muss beinhalten:
Die IKK Südwest sucht mit diesem Interessenbekundungsverfahren Leistungsanbieter, die Versicherten Hilfestellung zur Weiterbehandlung geben und den Zugang zu spezialisierten Leistungserbringern (Ärzten) im Rahmen eines medizinischen Zweitmeinungsverfahren vermitteln können. Das Portfolio des Auftragnehmers muss beinhalten:
(1) Eine sachlich begründete Empfehlung von mindestens zwei Spezialisten für eine Zweitmeinung vor einer OP oder konservativer Behandlung ohne Einschränkung der medizinischen Indikation;(2) Die Empfehlung der Spezialisten muss auf Datenbasis erfolgen und objektiv nachvollziehbar sein oder alternativ im Falle einer seltenen Erkrankung durch ein wirtschaftlich unabhängiges Expertengremium im Rahmen einer verblendeten Umfrage ermittelt werden. Das Expertengremium muss aus mindestens 100 Ärzten bestehen. Um eine qualitative Empfehlung sicherzustellen muss das Expertengremium aus Fachärzten mit mindestens 10 unterschiedlichen Fachdisziplinen bestehen;
(1) Eine sachlich begründete Empfehlung von mindestens zwei Spezialisten für eine Zweitmeinung vor einer OP oder konservativer Behandlung ohne Einschränkung der medizinischen Indikation;(2) Die Empfehlung der Spezialisten muss auf Datenbasis erfolgen und objektiv nachvollziehbar sein oder alternativ im Falle einer seltenen Erkrankung durch ein wirtschaftlich unabhängiges Expertengremium im Rahmen einer verblendeten Umfrage ermittelt werden. Das Expertengremium muss aus mindestens 100 Ärzten bestehen. Um eine qualitative Empfehlung sicherzustellen muss das Expertengremium aus Fachärzten mit mindestens 10 unterschiedlichen Fachdisziplinen bestehen;
(3) Der Leistungsanbieter übermittelt eine schriftliche und laienverständliche Empfehlung an den Versicherten. Die Empfehlung muss innerhalb von 48 Stunden nach Vorliegen aller Patienteninformationen und Befunde an den Versicherten übermittelt werden. Darüber hinaus muss die Empfehlung sachlich begründet sein;
(3) Der Leistungsanbieter übermittelt eine schriftliche und laienverständliche Empfehlung an den Versicherten. Die Empfehlung muss innerhalb von 48 Stunden nach Vorliegen aller Patienteninformationen und Befunde an den Versicherten übermittelt werden. Darüber hinaus muss die Empfehlung sachlich begründet sein;
(4) Der Auftragnehmer vereinbart auf Wunsch des Patienten einen Termin bei dem vom Patienten gewählten Arzt/Klinik;
(5) Ein Controlling-Bericht erfolgt durch den Auftragnehmer und wird dem Auftraggeber in regelmäßigen monatlichen Abständen zur Verfügung gestellt werden;
(6) Die teilnehmenden Versicherten werden im Zeitraum von 24 Monaten nach der Konsultation des empfohlenen Arztes nachbetreut und im Rahmen von wissenschaftlichen Fragebögen zur Kundenzufriedenheit und zur Entwicklung Ihres Gesundheitszustandes befragt werden. Die Befragung muss in diesem Zeitraum mindestens zweimal durchgeführt werden;
(6) Die teilnehmenden Versicherten werden im Zeitraum von 24 Monaten nach der Konsultation des empfohlenen Arztes nachbetreut und im Rahmen von wissenschaftlichen Fragebögen zur Kundenzufriedenheit und zur Entwicklung Ihres Gesundheitszustandes befragt werden. Die Befragung muss in diesem Zeitraum mindestens zweimal durchgeführt werden;
(7) Perspektivisch soll den Versicherten die Möglichkeit gegeben werden, eine medizinische Zweitmeinung ohne erneute persönliche Vorstellung bei einem Arzt zu erhalten (Beurteilung nach Aktenlage);
(8) Eine ärztliche Behandlung durch den Auftragnehmer ist nicht Teil dieser Leistungsbeschreibung;
(9) Der Zugang und die Nutzung für den Versicherten müssen kostenlos als Sachleistung erfolgen. Das bedeutet, dass dem Versicherten keine Kosten durch die Nutzung der Internet-Landing-Page und/oder die Nutzung der Telefonhotline entstehen. Die Kosten für die Zugangswege trägt der Auftragnehmer. Die Gesamtkosten stellt der Auftragnehmer der IKK Südwest als Fallpauschale in Rechnung. Zusätzliche Kosten dürfen dem Versicherten nicht in Rechnung gestellt werden;
(9) Der Zugang und die Nutzung für den Versicherten müssen kostenlos als Sachleistung erfolgen. Das bedeutet, dass dem Versicherten keine Kosten durch die Nutzung der Internet-Landing-Page und/oder die Nutzung der Telefonhotline entstehen. Die Kosten für die Zugangswege trägt der Auftragnehmer. Die Gesamtkosten stellt der Auftragnehmer der IKK Südwest als Fallpauschale in Rechnung. Zusätzliche Kosten dürfen dem Versicherten nicht in Rechnung gestellt werden;
(10) Der Auftragnehmer ist finanziell unabhängig von den empfohlenen Ärzten und zieht keinen persönlichen Nutzen aus der Arztempfehlung.
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Da es sich vorliegend um ein Interessenbekundungsverfahren zur Markterkundung handelt, gibt es keine Qualitäts- oder Preis-/Kostenkriterien (Zuschlagskriterien). Eventuelle anderslautende Angaben in dieser Bekanntmachung sind den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet und nicht zutreffend.
Da es sich vorliegend um ein Interessenbekundungsverfahren zur Markterkundung handelt, gibt es keine Qualitäts- oder Preis-/Kostenkriterien (Zuschlagskriterien). Eventuelle anderslautende Angaben in dieser Bekanntmachung sind den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet und nicht zutreffend.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorliegend handelt es sich um ein Interessenbekundungsverfahren zur Markterkundung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorliegend handelt es sich um ein Interessenbekundungsverfahren zur Markterkundung
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eigenerklärung über bisher erbrachte Leistungen
Mindeststandards:
Mindestens 200 Patienten müssen den Service seit seinem Bestehen erfolgreich durchlaufen haben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:15
Das Interessenbekundungsverfahren ist kein förmliches Vergabeverfahren (insbesondere kein Offenes Verfahren, wie unter IV.1.1) wegen zwingender Vorgaben des Bekanntmachungsformulars angegeben), sondern dient der Markterkundung. Die Bestimmungen des GWB, der VgV, der VOL/A etc. finden keine Anwendung. Fragen und Hinweise zum Interessenbekundungsverfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe zu stellen (http://www.deutsche-evergabe.de). Hierzu ist eine Registrierung erforderlich. Zur Abgabe der Interessenbekundung ist eine Registrierung ebenfalls zwingend erforderlich. Die Kosten für das Interessenbekundungsverfahren werden vom Auftraggeber übernommen. In den bereitgestellten Interessenbekundungsunterlagen ist ein „LV/Preisblatt" enthalten. Dies ist zwingenden technischen Vorgaben des Vergabeportals geschuldet. Das „LV/Preisblatt" ist für vorliegendes Interessenbekundungsverfahren irrelevant; es müssen keine Eintragungen darin vorgenommen werden. Aus technischen Gründen wird es notwendig sein, das „LV/Preisblatt" mit der Interessenbekundung einzureichen. Es findet jedoch bei der Beurteilung der Interessenbekundung keine Beachtung.
Das Interessenbekundungsverfahren ist kein förmliches Vergabeverfahren (insbesondere kein Offenes Verfahren, wie unter IV.1.1) wegen zwingender Vorgaben des Bekanntmachungsformulars angegeben), sondern dient der Markterkundung. Die Bestimmungen des GWB, der VgV, der VOL/A etc. finden keine Anwendung. Fragen und Hinweise zum Interessenbekundungsverfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe zu stellen (http://www.deutsche-evergabe.de). Hierzu ist eine Registrierung erforderlich. Zur Abgabe der Interessenbekundung ist eine Registrierung ebenfalls zwingend erforderlich. Die Kosten für das Interessenbekundungsverfahren werden vom Auftraggeber übernommen. In den bereitgestellten Interessenbekundungsunterlagen ist ein „LV/Preisblatt" enthalten. Dies ist zwingenden technischen Vorgaben des Vergabeportals geschuldet. Das „LV/Preisblatt" ist für vorliegendes Interessenbekundungsverfahren irrelevant; es müssen keine Eintragungen darin vorgenommen werden. Aus technischen Gründen wird es notwendig sein, das „LV/Preisblatt" mit der Interessenbekundung einzureichen. Es findet jedoch bei der Beurteilung der Interessenbekundung keine Beachtung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: vorliegend handelt es sich um ein Interessenbekundungsverfahren zur Markterkundung
Postanschrift: vorliegend handelt es sich um ein Interessenbekundungsverfahren zur Markterkundung
Postort: vorliegend handelt es sich um ein Interessenbekundungsverfahren zur Markterkundung
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681936964425📞
E-Mail: vergabestelle@ikk-sw.de📧
Fax: +49 681936964413 📠
Quelle: OJS 2019/S 114-280069 (2019-06-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Hilfestellung durch Leistungsanbieter an Versicherte zur Weiterbehandlung sowie Vermittlung des Zugangs zu spezialisierten Leistungserbringern (Ärzten) im Rahmen eines medizinischen Zweitmeinungsverfahrens.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Der Auftrag umfasst die Erbringung von Hilfestellung durch Leistungsanbieter an Versicherte zur Weiterbehandlung sowie die Vermittlung des Zugangs zu spezialisierten Leistungserbringern (Ärzten) im Rahmen eines medizinischen Zweitmeinungsverfahrens. Das Portfolio des Auftragnehmers beinhaltet:
Der Auftrag umfasst die Erbringung von Hilfestellung durch Leistungsanbieter an Versicherte zur Weiterbehandlung sowie die Vermittlung des Zugangs zu spezialisierten Leistungserbringern (Ärzten) im Rahmen eines medizinischen Zweitmeinungsverfahrens. Das Portfolio des Auftragnehmers beinhaltet:
(1) Eine sachlich begründete Empfehlung von mindestens 2 Spezialisten für eine Zweitmeinung vor einer OP oder konservativer Behandlung ohne Einschränkung der medizinischen Indikation;
(2) Die Empfehlung der Spezialisten erfolgt auf Datenbasis und ist objektiv nachvollziehbar oder wird alternativ im Falle einer seltenen Erkrankung durch ein wirtschaftlich unabhängiges Expertengremium im Rahmen einer verblendeten Umfrage ermittelt. Das Expertengremium besteht aus mindestens 100 Ärzten. Um eine Qualitative Empfehlung sicherzustellen, besteht das Expertengremium aus Fachärzten mit mindestens 10 unterschiedlichen Fachdisziplinen;
(2) Die Empfehlung der Spezialisten erfolgt auf Datenbasis und ist objektiv nachvollziehbar oder wird alternativ im Falle einer seltenen Erkrankung durch ein wirtschaftlich unabhängiges Expertengremium im Rahmen einer verblendeten Umfrage ermittelt. Das Expertengremium besteht aus mindestens 100 Ärzten. Um eine Qualitative Empfehlung sicherzustellen, besteht das Expertengremium aus Fachärzten mit mindestens 10 unterschiedlichen Fachdisziplinen;
(3) Der Leistungsanbieter übermittelt eine schriftliche und laienverständliche Empfehlung an den Versicherten. Die Empfehlung wird innerhalb von 48 Stunden nach Vorliegen aller Patienteninformationen und Befunde an den Versicherten übermittelt. Darüber hinaus ist die Empfehlung sachlich begründet;
(3) Der Leistungsanbieter übermittelt eine schriftliche und laienverständliche Empfehlung an den Versicherten. Die Empfehlung wird innerhalb von 48 Stunden nach Vorliegen aller Patienteninformationen und Befunde an den Versicherten übermittelt. Darüber hinaus ist die Empfehlung sachlich begründet;
(5) Ein Controlling-Bericht erfolgt durch den Auftragnehmer und wird dem Auftraggeber in regelmäßigen monatlichen Abständen zur Verfügung gestellt;
(6) Die teilnehmenden Versicherten werden im Zeitraum von 24 Monaten nach der Konsultation des empfohlenen Arztes nachbetreut und im Rahmen von wissenschaftlichen Fragebögen zur Kundenzufriedenheit und zur Entwicklung ihres Gesundheitszustandes befragt. Die Befragung wird in diesem Zeitraum mindestens zweimal durchgeführt;
(6) Die teilnehmenden Versicherten werden im Zeitraum von 24 Monaten nach der Konsultation des empfohlenen Arztes nachbetreut und im Rahmen von wissenschaftlichen Fragebögen zur Kundenzufriedenheit und zur Entwicklung ihres Gesundheitszustandes befragt. Die Befragung wird in diesem Zeitraum mindestens zweimal durchgeführt;
(8) Eine ärztliche Behandlung durch den Auftragnehmer ist nicht Teil dieses Auftrags;
(9) Der Zugang und die Nutzung für den Versicherten erfolgen kostenlos als Sachleistung. Das bedeutet, dass dem Versicherten keine Kosten durch die Nutzung der Internet-Landing-Page und/oder die Nutzung der Telefonhotline entstehen. Die Kosten für die Zugangswege trägt der Auftragnehmer. Die Gesamtkosten stellt der Auftragnehmer der IKK Südwest als Fallpauschale in Rechnung. Zusätzliche Kosten werden dem Versicherten nicht in Rechnung gestellt;
(9) Der Zugang und die Nutzung für den Versicherten erfolgen kostenlos als Sachleistung. Das bedeutet, dass dem Versicherten keine Kosten durch die Nutzung der Internet-Landing-Page und/oder die Nutzung der Telefonhotline entstehen. Die Kosten für die Zugangswege trägt der Auftragnehmer. Die Gesamtkosten stellt der Auftragnehmer der IKK Südwest als Fallpauschale in Rechnung. Zusätzliche Kosten werden dem Versicherten nicht in Rechnung gestellt;
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-30 📅
Name: BetterDoc GmbH
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪 Köln🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle der IKK Südwest
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Rügefristen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB. Sollte ein Bieter eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ergänzend wird auf die §§ 134, 135 GWB ausdrücklich hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Rügefristen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB. Sollte ein Bieter eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ergänzend wird auf die §§ 134, 135 GWB ausdrücklich hingewiesen.