Die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern wurde am 28.04.2008 gegründet. Sie und ihre Kooperationspartner ergänzen das bestehende Suchthilfeangebot als zentrale Schnittstelle aller an der Prävention, Suchthilfe und Suchtforschung bei der Glücksspielsucht beteiligten Organisationen und Akteure mit dem Ziel der Verbesserung der Aufklärung der Öffentlichkeit, der Prävention, Suchthilfe und Suchtforschung bei Glücksspielsucht. In dieser Zielerreichung arbeiten sie eigenverantwortlich und unabhängig von allen Glücksspielanbietern und anderen Interessensgruppen in Bayern. Der aktuelle Vertrag zum Betrieb der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern endet am 31.12.2019, so dass ein neuer Vertrag für den Weiterbetrieb des Landesstelle für Glückspielsucht ab 1.1.2020 vergeben werden soll.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: 2019000095
Kurze Beschreibung:
Die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern wurde am 28.04.2008 gegründet. Sie und ihre Kooperationspartner ergänzen das bestehende Suchthilfeangebot als zentrale Schnittstelle aller an der Prävention, Suchthilfe und Suchtforschung bei der Glücksspielsucht beteiligten Organisationen und Akteure mit dem Ziel der Verbesserung der Aufklärung der Öffentlichkeit, der Prävention, Suchthilfe und Suchtforschung bei Glücksspielsucht. In dieser Zielerreichung arbeiten sie eigenverantwortlich und unabhängig von allen Glücksspielanbietern und anderen Interessensgruppen in Bayern.
Der aktuelle Vertrag zum Betrieb der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern endet am 31.12.2019, so dass ein neuer Vertrag für den Weiterbetrieb des Landesstelle für Glückspielsucht ab 1.1.2020 vergeben werden soll.
Die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern wurde am 28.04.2008 gegründet. Sie und ihre Kooperationspartner ergänzen das bestehende Suchthilfeangebot als zentrale Schnittstelle aller an der Prävention, Suchthilfe und Suchtforschung bei der Glücksspielsucht beteiligten Organisationen und Akteure mit dem Ziel der Verbesserung der Aufklärung der Öffentlichkeit, der Prävention, Suchthilfe und Suchtforschung bei Glücksspielsucht. In dieser Zielerreichung arbeiten sie eigenverantwortlich und unabhängig von allen Glücksspielanbietern und anderen Interessensgruppen in Bayern.
Der aktuelle Vertrag zum Betrieb der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern endet am 31.12.2019, so dass ein neuer Vertrag für den Weiterbetrieb des Landesstelle für Glückspielsucht ab 1.1.2020 vergeben werden soll.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-06-07 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-12 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 111-272639
ABl. S-Ausgabe: 111
Zusätzliche Informationen
Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird anhand folgender Eignungskriterien auf 3 begrenzt (§ 51 VgV):
a) Referenzen über ähnlich gelagerte Projekte und
b) Organisationsstruktur und Leistungsspektrum, Tätigkeitsschwerpunkte einschließlich Personaltableau des Unternehmens.
Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird anhand folgender Eignungskriterien auf 3 begrenzt (§ 51 VgV):
a) Referenzen über ähnlich gelagerte Projekte und
b) Organisationsstruktur und Leistungsspektrum, Tätigkeitsschwerpunkte einschließlich Personaltableau des Unternehmens.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern wurde am 28.04.2008 gegründet. Sie und ihre Kooperationspartner ergänzen das bestehende Suchthilfeangebot als zentrale Schnittstelle aller an der Prävention, Suchthilfe und Suchtforschung bei der Glücksspielsucht beteiligten Organisationen und Akteure mit dem Ziel der Verbesserung der Aufklärung der Öffentlichkeit, der Prävention, Suchthilfe und Suchtforschung bei Glücksspielsucht. In dieser Zielerreichung arbeiten sie eigenverantwortlich und unabhängig von allen Glücksspielanbietern und anderen Interessensgruppen in Bayern.
Die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern wurde am 28.04.2008 gegründet. Sie und ihre Kooperationspartner ergänzen das bestehende Suchthilfeangebot als zentrale Schnittstelle aller an der Prävention, Suchthilfe und Suchtforschung bei der Glücksspielsucht beteiligten Organisationen und Akteure mit dem Ziel der Verbesserung der Aufklärung der Öffentlichkeit, der Prävention, Suchthilfe und Suchtforschung bei Glücksspielsucht. In dieser Zielerreichung arbeiten sie eigenverantwortlich und unabhängig von allen Glücksspielanbietern und anderen Interessensgruppen in Bayern.
Der aktuelle Vertrag zum Betrieb der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern endet am 31.12.2019, so dass ein neuer Vertrag für den Weiterbetrieb des Landesstelle für Glückspielsucht ab 1.1.2020 vergeben werden soll.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über den Betrieb der Landesstelle Glückspielsucht im Freistaat Bayern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sitz der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern ist München. Die Leistung ist im gesamten Staatsgebiet des Freistaats Bayern zu erbringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer ungekündigten Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird, Angaben zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre – im Übrigen werden nur Eigenerklärungen gefordert (Eigenerklärung im Sinne von § 48 VgV, zur Bewerberstruktur; Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Erklärung zu Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft; Geheimhaltungsvereinbarung; Vertraulichkeitserklärung; Gewerbezentralregister; Scientology-Schutzerklärung). Sofern das sich bewerbende Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer ungekündigten Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird, Angaben zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre – im Übrigen werden nur Eigenerklärungen gefordert (Eigenerklärung im Sinne von § 48 VgV, zur Bewerberstruktur; Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Erklärung zu Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft; Geheimhaltungsvereinbarung; Vertraulichkeitserklärung; Gewerbezentralregister; Scientology-Schutzerklärung). Sofern das sich bewerbende Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von möglichst 3 geeigneten Referenzen der letzten 3 Jahre, bezogen auf vergleichbare Leistungen – Angaben zur Mitarbeiterzahl der letzten 3 Geschäftsjahre – Erklärung, dass der Bewerber in der Lage ist, die Landesstelle Glückspielsucht zu betreiben – Angabe von Art und Umfang der Leistungen, die an Unterauftragnehmer/innen übertragen werden sollen und namentliche Benennung der Unterauftragnehmer/innen spätestens vor Zuschlagserteilung.
Angabe von möglichst 3 geeigneten Referenzen der letzten 3 Jahre, bezogen auf vergleichbare Leistungen – Angaben zur Mitarbeiterzahl der letzten 3 Geschäftsjahre – Erklärung, dass der Bewerber in der Lage ist, die Landesstelle Glückspielsucht zu betreiben – Angabe von Art und Umfang der Leistungen, die an Unterauftragnehmer/innen übertragen werden sollen und namentliche Benennung der Unterauftragnehmer/innen spätestens vor Zuschlagserteilung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-07-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 50
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids des Auftraggebers auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege – Referat Z4, Vergabestelle
Postanschrift: Haidenauplatz 1
Postort: DE-81667
Postleitzahl: München
Telefon: +49 89540233-680📞
E-Mail: vergabestelle@stmgp.bayern.de📧
Fax: +49 8954023390-681 📠
Internetadresse: http://stmgp.bayern.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 111-272639 (2019-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern wurde am 28.4.2008 gegründet. Sie und ihre Kooperationspartner ergänzen das bestehende Suchthilfeangebot als zentrale Schnittstelle aller an der Prävention, Suchthilfe und Suchtforschung bei der Glücksspielsucht beteiligten Organisationen und Akteure mit dem Ziel der Verbesserung der Aufklärung der Öffentlichkeit, der Prävention, Suchthilfe und Suchtforschung bei Glücksspielsucht. In dieser Zielerreichung arbeiten sie eigenverantwortlich und unabhängig von allen Glücksspielanbietern und anderen Interessensgruppen in Bayern.
Der aktuelle Vertrag zum Betrieb der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern endet am 31.12.2019, so dass ein neuer Vertrag für den Weiterbetrieb des Landesstelle für Glückspielsucht ab 1.1.2020 vergeben werden soll.
Die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern wurde am 28.4.2008 gegründet. Sie und ihre Kooperationspartner ergänzen das bestehende Suchthilfeangebot als zentrale Schnittstelle aller an der Prävention, Suchthilfe und Suchtforschung bei der Glücksspielsucht beteiligten Organisationen und Akteure mit dem Ziel der Verbesserung der Aufklärung der Öffentlichkeit, der Prävention, Suchthilfe und Suchtforschung bei Glücksspielsucht. In dieser Zielerreichung arbeiten sie eigenverantwortlich und unabhängig von allen Glücksspielanbietern und anderen Interessensgruppen in Bayern.
Der aktuelle Vertrag zum Betrieb der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern endet am 31.12.2019, so dass ein neuer Vertrag für den Weiterbetrieb des Landesstelle für Glückspielsucht ab 1.1.2020 vergeben werden soll.
Gesamtwert des Auftrags: 8 130 461 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern wurde am 28.4.2008 gegründet. Sie und ihre Kooperationspartner ergänzen das bestehende Suchthilfeangebot als zentrale Schnittstelle aller an der Prävention, Suchthilfe und Suchtforschung bei der Glücksspielsucht beteiligten Organisationen und Akteure mit dem Ziel der Verbesserung der Aufklärung der Öffentlichkeit, der Prävention, Suchthilfe und Suchtforschung bei Glücksspielsucht. In dieser Zielerreichung arbeiten sie eigenverantwortlich und unabhängig von allen Glücksspielanbietern und anderen Interessensgruppen in Bayern.
Die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern wurde am 28.4.2008 gegründet. Sie und ihre Kooperationspartner ergänzen das bestehende Suchthilfeangebot als zentrale Schnittstelle aller an der Prävention, Suchthilfe und Suchtforschung bei der Glücksspielsucht beteiligten Organisationen und Akteure mit dem Ziel der Verbesserung der Aufklärung der Öffentlichkeit, der Prävention, Suchthilfe und Suchtforschung bei Glücksspielsucht. In dieser Zielerreichung arbeiten sie eigenverantwortlich und unabhängig von allen Glücksspielanbietern und anderen Interessensgruppen in Bayern.
Beschreibung der Optionen:
Entwicklung einer neuen Kommunikationskampagne; Mitwirkung bei der Evaluierung eines geänderten Glücksspielstaatsvertrages, Erstellung von Beiträgen zu Berichten.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-07 📅
Name: Betreiberverein für die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern e. V.
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8955273590📞
E-Mail: info@lsgbayern.de📧
Land: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: www.lsgbayern.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 8 699 594 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postort: München
Postleitzahl: 81667
Quelle: OJS 2019/S 195-474650 (2019-10-08)