Die SNG mbH Suhl/Zella-Mehlis beabsichtigt, schrittweise ihren Fuhrpark auf Batteriebusse umzustellen, sofern geeignete Fahrzeuge für die Spezifika des Busbetriebs im Bediengebiet verfügbar sind.
In einem ersten Schritt sollen 3 Niederflurbatteriebusse als Solobusse samt zugehöriger Ladeinfrastruktur gemäß Leisungsbeschreibung beschafft werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-30.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung 3 Niederflurelektrobusse mit Ladeinfrastruktur gemäß Beschreibung
2018 Bus 0001-Modellprojekt Elektrobussysteme”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrobusse📦
Kurze Beschreibung:
“Die SNG mbH Suhl/Zella-Mehlis beabsichtigt, schrittweise ihren Fuhrpark auf Batteriebusse umzustellen, sofern geeignete Fahrzeuge für die Spezifika des...”
Kurze Beschreibung
Die SNG mbH Suhl/Zella-Mehlis beabsichtigt, schrittweise ihren Fuhrpark auf Batteriebusse umzustellen, sofern geeignete Fahrzeuge für die Spezifika des Busbetriebs im Bediengebiet verfügbar sind.
In einem ersten Schritt sollen 3 Niederflurbatteriebusse als Solobusse samt zugehöriger Ladeinfrastruktur gemäß Leisungsbeschreibung beschafft werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2 525 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Suhl, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zella-Mehlis
Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Die SNG mbH Suhl/Zella-Mehlis beabsichtigt, schrittweise ihren Fuhrpark auf Batteriebusse umzustellen, sofern geeignete Fahrzeuge für die Spezifika des...”
Beschreibung der Beschaffung
Die SNG mbH Suhl/Zella-Mehlis beabsichtigt, schrittweise ihren Fuhrpark auf Batteriebusse umzustellen, sofern geeignete Fahrzeuge für die Spezifika des Busbetriebs im Bediengebiet verfügbar sind.
In einem ersten Schritt sollen 3 Niederflurbatteriebusse als Solobusse samt zugehöriger Ladeinfrastruktur beschafft werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2 525 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-28 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Richtlinie zur Förderung von CO2-armer Mobilität in Thüringen – Modell-projekt Elektrobussysteme vom 18.09.2017 (ThürStAnz. Nr 42/2017)
Vorhabens-Nr. 2018 BUS 0001”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Richtlinie zur Förderung von CO2-armer Mobilität in Thüringen – Modell-projekt Elektrobussysteme vom 18.09.2017 (ThürStAnz. Nr 42/2017)
Vorhabens-Nr. 2018 BUS 0001
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Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärungen durch Angaben in den Vergabeunterlagen zu:
— Eckdaten der Unternehmensentwicklung
Sowie
— Eintragung Berufsregister aktueller Auszug (nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärungen durch Angaben in den Vergabeunterlagen zu:
— Eckdaten der Unternehmensentwicklung
Sowie
— Eintragung Berufsregister aktueller Auszug (nicht älter als 90 Tage) aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die Erlaubnis der Berufsausübung nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes der Teilnehmers-/Bieters bzw. jedes Mitglieds der Teilnehmer-/Bietergemeinschaft.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärungen durch Angaben in den Vergabeunterlagen zu:
— Betätigungsfeld des Unternehmens (Mitarbeiter, Umsatz),
— Bennenung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärungen durch Angaben in den Vergabeunterlagen zu:
— Betätigungsfeld des Unternehmens (Mitarbeiter, Umsatz),
— Bennenung Industriehaftpflichtversicherung mit Deckungssummen der Umwelthaftpflichtversicherung,
— Bestätigung, dass Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht zutreffen,
— steuerliche Unbedenklichkeitsentscheidun-des zuständigen Finanzamtes,
— Nachweise der ordnungsgemäßen Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und Berufsgenossenschaft. Bieter die ihren Sitz nicht in der
Bundesrepublik Deutschland haben,haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers in deutscher Sprache vorzulegen,
— ergänzende Vertragsbedingungen §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG,
— ergänzende Vertragsbedingungen §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgV.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärungen durch Angaben in den Vergabeunterlagen zu:
— Angaben zu Vertriebs-, Service- und Servicestützpunkt,
— Angaben zu Produktions- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärungen durch Angaben in den Vergabeunterlagen zu:
— Angaben zu Vertriebs-, Service- und Servicestützpunkt,
— Angaben zu Produktions- und Verwaltungsstandorte,
— Organigramm vom Produktionsbereich,
— Bennenung von deutschsprachigen Ansprechpartnern,
— Angabe über Abwickling des Geschäftsverkehrs in deutscher Sprache,
— Angaben zum Qualitätssicherungssystem,
— Nachweis der Bauartzulassung gemäß der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der BRD,
— Angaben über Absatz vergleichbarer Fahrzeuge der letzten 2 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland (Voraussetzung ist insgesamt mindestens 25 Busse mit elektrischen Antrieb bzw. 5 000 Dieselbusse abgesetzt zu haben.),
— Nachweis über Instandsetzungskapazität im Umkreis von 75 km zum Auftraggeber.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Die Mindeststandards für barrierefreie Linienbusse (siehe Checkliste des Instituts Verkehr und Raum der Fachhochschule Erfurt) sind einzuhalten (siehe...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Die Mindeststandards für barrierefreie Linienbusse (siehe Checkliste des Instituts Verkehr und Raum der Fachhochschule Erfurt) sind einzuhalten (siehe Vergabeunterlagen),
— Voraussetzung ist mindestens 25 Busse mit elektrischen Antrieb bzw. 5 000 Dieselbusse abgesetzt zu haben,
— Es ist bei jeglicher Kommunikation die Sprache deutsch zu verwenden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geforderte Kautionen und Garantien
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlung in Euro.
Es gilt die VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus sein.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-30
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-30
11:05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
“Grundsätzlich sind folgende Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
— Ergänz. Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG,
— Ergänz. Vertragsbedingungen...”
Grundsätzlich sind folgende Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
— Ergänz. Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG,
— Ergänz. Vertragsbedingungen Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 u. 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Ergänz. Vertragsbedingungen Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Erklärung zur Datenschutzgrundverordnung DSGVO,
— Für eventuelle Nachunternehmer sind die gleichen Nachweise zu erbringen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer im Thüringer Landesamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36157100📞
E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321190 📠
URL: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 148-365700 (2019-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-11) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrobusse📦
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 148-365700
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2018 Bus 0001-Modellprojekt Elektrobussysteme
Titel: Lieferung 3 Niederflurelektrobusse mit Ladeinfrastruktur gemäß Beschreibung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-31 📅
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 032-076133 (2020-02-11)