Lieferung, Montage und dauerhafte Instandhaltung einer Ladeinfrastruktur für Elektrobusse

Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG), vertreten durch die Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aac

Lieferung, Montage und dauerhafte Instandhaltung einer Ladeinfrastruktur zum dauerhaften Betrieb von Elektrobussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebtetrieb. Insgesamt sind in einer ersten Ausbaustufe 12 stationäre Ladestationen mit Typ 2 Combo CCS-Kabelverbindung und mit mindestens 75 kW Ausgangsleistung zur Übernachtladung einzurichten. Weiterhin behälst sich die ASEAG optional vor, 5 weitere Ladestationen bis Ende 2020 und 10 weitere bis Mitte 2021 zu beschaffen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-11-15 Auftragsbekanntmachung
2020-06-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-11-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung
Referenznummer: 20191028 KBB-Wi
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Montage und dauerhafte Instandhaltung einer Ladeinfrastruktur zum dauerhaften Betrieb von Elektrobussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebtetrieb. Insgesamt sind in einer ersten Ausbaustufe 12 stationäre Ladestationen mit Typ 2 Combo CCS-Kabelverbindung und mit mindestens 75 kW Ausgangsleistung zur Übernachtladung einzurichten. Weiterhin behälst sich die ASEAG optional vor, 5 weitere Ladestationen bis Ende 2020 und 10 weitere bis Mitte 2021 zu beschaffen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Batteriesätze 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Städteregion Aachen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG), vertreten durch die Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen
Postanschrift: Lombardenstraße 12-22
Postleitzahl: 52070
Postort: Aachen
Kontakt
Internetadresse: http://www.aseag.de 🌏
E-Mail: eu-beschaffung@eva-aachen.de 📧
Telefon: +49 2411814179 📞
Fax: +49 2411814869 📠
URL der Dokumente: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDLY99M/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDLY99M 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-15 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 223-548243
ABl. S-Ausgabe: 223
Zusätzliche Informationen
Rückfragen zum Teilnahmeantrag sind ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) Portal anonymisiert zur Verfügung stellen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Lieferung und Montage einer Ladeinfrastruktur zum dauerhaften Betrieb von bis zu 27 Elektrobussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb. Insgesamt sollen in einer ersten Ausbaustufe 12 stationäre Standardladestationen mit Typ 2 Combo CCS-Kabelverbindung und einer Aussgangsladeleistung von mindestens 75 kW beschafft werden. Die Standardladestationen sollen auf dem Betriebsgelände in den Bushallen der ASEAG (Neuköllner Straße 1, 52068 Aachen) installiert und errichtet werden. Die Elektrobusse (12 Niederflur-Batterie-Solobusse vom Typ eCitaro des Herstellers EvoBus) sollen grundsätzlich über Nacht in den Bus-Abstellhallen der ASEAG geladen werden.
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Weiterhin behält sich die ASEAG optional vor, 5 weitere Ladestationen bis Ende 2020 und weitere 10 bis Mitte 2021 zu beschaffen. Darüber hinaus steht der Auftragnehmer dafür ein, dass die Ladeinfrastruktur auch für die Beschaffung weiterer Elektrobusse nach 2021 erweiterbar und auch für andere Hersteller von Elektrobussen vollumfänglich kompatibel ist.
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Neben den Ladegeräten umfasst der Lieferumfang die Projektierung, den Transport, die Anlieferung und Montage aller Komponenten und Kabelverbindungen, den Netzanschluss an die vorhandene Niederspannungsverteilung, die Kabelverbindungen zwischen Übergabepunkt Netzanschluss, Ladegerät und Fahrzeug, die Konstruktion zur Befestigung der Kabelverbindungen an der Hallendecke, Backendsystem für Monitoring und Steuerung. Das Backendsystem muss mit einem später zu beschaffenden Betriebshofmanagementsystem kommunizieren können. Der Auftraggeber behält sich vor, dazu die Offenlegung des Softwarequellcodes des Backendsystems zu verlangen. Nach Inbetriebnahme aller Komponenten hat der Auftragnehmer langfristig für alle Komponenten und die vollumfängliche Funktionalität der Ladestationen einzustehen, diese ggfs. nachzuliefern und einzubauen. Hierzu ist der Abschluss eines Verfügbarkeitsvertrages vorgesehen.
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Dauer: 144 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 15 weitere Ladestationen nach den im Vergabeverfahren mit den Bietern festzulegenden Konditionen (einschließlich Instandhaltung) nachzubestellen.
Zusätzliche Informationen:
Rückfragen zum Teilnahmeantrag sind ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) Portal anonymisiert zur Verfügung stellen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aachen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass
— keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind,
— der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat (Vordruck 1).
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b) Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft (kartellrechtlich) zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen (Vordruck 4).
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Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt;
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Vordruck 2);
b) Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 21 Abs. 4 SektVO), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig;
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von nur einem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung (Lieferung, Montage und Instandhaltung von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse) vergleichbar sind in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge (Vordruck 3). Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden;
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b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter einen Gewerbezentralregisterauszug gemäß GewO fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegister vornehmen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
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1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags;
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen;
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben berücksichtigen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Wiemers
Internetadresse: www.aseag.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.eva-aachen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDLY99M/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen;
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2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen;
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3) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers;
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4) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die wesentlichen Vertragseckpunkte (Anlage 1) sowie weitere Unterlagen im Entwurf zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 SektVO. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest;
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5) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen; Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
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6) Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhand der unter Ziffer II.2.9) der Bekanntmachung genannten Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe indikativer Angebote sowie von Optimierungsvorschlägen auffordern. Die indikativen Angebote wird der Auftraggeber nicht werten. Die Angebote und Optimierungsvorschläge dienen dem Auftraggeber vielmehr dazu, mit den Bietern Verhandlungsgespräche zu führen und die Vergabeunterlagen weiter zu konkretisieren. Bieter haben über Optimierungsvorschläge die Möglichkeit, das Verfahren aktiv mitzugestalten. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes auf. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Zuschlag im 1. Quartal 2020 zu erteilen.
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7) Bietern wird dringend empfohlen, nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs einen Ortstermin mit dem Auftragnehmer zu vereinbaren, um sich einen Eindruck von den örtlichen Gegebenheiten zu verschaffen. Nähere Informationen dazu enthalten die Vergabeunterlagen.
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8) Bewerber werden gebeten, die Vordrucke des Auftraggebers (ggfs. mehrfach) zu verwenden. Die Vordrucke sind auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal abrufbar.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLY99M

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211472954 📞
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.
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Quelle: OJS 2019/S 223-548243 (2019-11-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 127-311753
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 223-548243
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLYFZJ

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2020/S 127-311753 (2020-06-30)