Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) beabsichtigt im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung des Kundenservices den beihilfeberechtigten Beschäftigten der Landesverwaltung die Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, Belege auch mittels einer App auf Smartphones/Tablets einzureichen. Mit der Beihilfe-App sollen die Beihilfeberechtigten des LBV bestimmte Belege (Arztrechnungen, Rezepte, Pflegeheimrechnung, Verordnungen etc.) digital erfassen und der Beihilfestelle übermitteln können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lizenz Beihilfe-App LBV
2019-043
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) beabsichtigt im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung des Kundenservices den...”
Kurze Beschreibung
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) beabsichtigt im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung des Kundenservices den beihilfeberechtigten Beschäftigten der Landesverwaltung die Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, Belege auch mittels einer App auf Smartphones/Tablets einzureichen. Mit der Beihilfe-App sollen die Beihilfeberechtigten des LBV bestimmte Belege (Arztrechnungen, Rezepte, Pflegeheimrechnung, Verordnungen etc.) digital erfassen und der Beihilfestelle übermitteln können.
Landesamt Besoldung und Versorgung (LBV) Philipp-Reis-Str. 3 70736 Fellbach Erfüllungsort ist außerdem das Rechenzentrum der Finanzverwaltung
Oberfinanzdirektion Karlsruhe –Landeszentrum für Daten Verarbeitung (LZfD)
Dienstort Stuttgart.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Beihilfe-App LBV
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) beabsichtigt im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung des...”
Beschreibung der Beschaffung
Beihilfe-App LBV
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) beabsichtigt im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung des Kundenservices den beihilfeberechtigten Beschäftigten der Landesverwaltung die Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, Belege auch mittels einer App auf Smartphones/Tablets einzureichen. Mit der Beihilfe-App sollen die Beihilfeberechtigten des LBV bestimmte Belege (Arztrechnungen, Rezepte, Pflegeheimrechnung, Verordnungen etc.) digital erfassen und der Beihilfestelle übermitteln können.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind insbesondere folgende Leistungen:
— Beschaffung einer marktgängigen App-Lösung für Smartphones/Tablets für die Beihilfe inklusive Konfiguration und Anpassung (Customizing) an die Anforderungen des Auftraggebers,
— Anpassung, Konfiguration, Installation und Inbetriebnahme einer Webservice-Software (in Folge: Beihilfe-Webserver) zur zentralen Entgegennahme und Zwischenspeicherung der durch die Beihilfe-App erfassten Daten sowie Unterstützung der Kommunikationsschnittstelle für die Abholung der Daten durch das Beihilfeverfahren BABSY,
— Vorbereitung und Bereitstellung der App auf den zentralen App-Stores für iOS und Android inklusive ergänzender Dienstleistungen, wie insbesondere die Erstellung und Pflege eines Webvideos zur Anleitung der Nutzer,
— Durchführung von Schulungen für die Administratoren,
— Service, Pflege und Wartung sowie Weiterentwicklung der ausgeschriebenen Lösung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Vorauswahl der Bewerber durch Auswertung der vorgelegten Teilnahmeanträge. Bei gleicher Eignungspunktezahl entscheidet das Los.
Eine Reduzierung des...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Vorauswahl der Bewerber durch Auswertung der vorgelegten Teilnahmeanträge. Bei gleicher Eignungspunktezahl entscheidet das Los.
Eine Reduzierung des Teilnehmerkreises auf höchstens 5 Bewerber erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (entsprechend Kapitel 4.3 formell und materiell) geeigneten Bewerber für die ausgeschriebenen Leistungen vorhanden ist.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass weniger als 5 Bewerber grundsätzlich die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zu den nachfolgenden Phasen einladen, die die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, auch wenn die Anzahl der Bewerber unter 5 liegt.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 5 Bewerber grundsätzlich die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zu den nachfolgenden Phasen einladen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Um dies zu ermitteln, wird die Vergabestelle die in den Bewerbungsbedingungen unter Kapitel Eignung genannten Kriterien zur Ermittlung der Eignung benutzen. Die Wertung erfolgt nach der dort bekanntgegebenen Tabelle entsprechend der erzielten Punktzahl der Bewerber. Bei Punktegleichheit (gleiche Eignungspunktzahl) der Bewerber entscheidet das Losverfahren.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Laufzeit in Monaten: 60, mit Option auf Vertragsverlängerung um weitere 24 Monate”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) (Kriterium A0.1) Angaben zu der Anzahl der Mitarbeiter (in Deutschland und weltweit) liegen vor (Ausschlusskriterium);
2) (Kriterium A0.2) Angaben zu der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) (Kriterium A0.1) Angaben zu der Anzahl der Mitarbeiter (in Deutschland und weltweit) liegen vor (Ausschlusskriterium);
2) (Kriterium A0.2) Angaben zu der Anzahl der in der Firma beschäftigten Software- und App-Entwicklern liegen vor (Ausschlusskriterium);
3) (Kriterium B0.1) Darstellung der DACH-Organisation der Firma sowie des für die Leistungserbringung zuständigen Standorts (Gewichtungsfaktor 5, maximal erreichbare Punkte 5);
4) (Kriterium B0.2) Beschreibung der Erfahrung mit der Entwicklung und Bereitstellung von Apps für Smartphones und Tablets in den letzten 5 Jahren (Gewichtungsfaktor 10, maximal erreichbare Punkte 10);
5) (Kriterium B0.3) Beschreibung der Service- und Support-Strukturen sowie der vom Bieter unterstützten Service-Level, insbesondere hinsichtlich Reaktions- und Fehlerbehebungszeiten (Gewichtungsfaktor 10, maximal erreichbare Punkte 10);
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) (Kriterium A1.1) Bankauskunft (Ausschlusskriterium);
2) (Kriterium A1.2) Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht-Versicherungsnachweis mit Deckungsbetrag...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) (Kriterium A1.1) Bankauskunft (Ausschlusskriterium);
2) (Kriterium A1.2) Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht-Versicherungsnachweis mit Deckungsbetrag (Ausschlusskriterium)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) (Kriterium B2.1) Anzahl der fest angestellten Personen, welche innerhalb des Unternehmens mit vergleichbaren Leistungen befasst sind (Gewichtungsfaktor...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) (Kriterium B2.1) Anzahl der fest angestellten Personen, welche innerhalb des Unternehmens mit vergleichbaren Leistungen befasst sind (Gewichtungsfaktor 5, maximal erreichbare Punkte 5);
2) (Kriterium B2.2) Beschreibung von Projekten in den letzten 5 Jahren bzw. ab dem Jahr der Firmengründung, die die Entwicklung und Bereitstellung von Apps für App-Stores von iOS (Apple) und Android (Google Play) zum Gegenstand hatten. Hierbei werden projektbezogen folgende Angaben erwartet:
a) Name der App (entsprechend der Bereitstellung in den App-Stores)
b) Erster Zeitpunkt der Bereitstellung in den App-Stores
c) Anzahl der Updates seit Bereitstellung
d) Umgang mit Benutzerbewertungen in den App-Stores
e) Kennzahlen zur Nutzung der App
(Gewichtungsfaktor 25, maximal erreichbare Punkte 25);
3) Kriterium B2.3) Vorlage und Beschreibung von 3 Referenzprojekten (max. 1 Seite pro Referenz) im Bereich „Beihilfe-App" (Erfassung von Beihilfeanträgen auf Smartphones/Tablets) bzw. „Erfassung von Anträgen per Smartphone/Tablets für die krankenversicherungsbezogene Abrechnung" aus den letzten 3 Jahren. Die Referenzen müssen in Summe Erfahrungen in folgenden Bereichen nachweisen:
a) in vergleichbarem Umfeld (öffentlicher Dienst, Banken, Versicherungen, öffentliche Unternehmen);
b) in vergleichbarer Art und;
c) in vergleichbarer Größenordnung;
Sowie mit mindestens folgenden Angaben:
d) Kurzbeschreibung des Projektes mit Angaben zur Projektlaufzeit (Datum Beginn/Datum Ende);
e) Kurzbeschreibung des technischen Umfeldes des Referenzprojekts;
f) Angabe des Auftraggebers mit Kontaktdaten und;
g) Darstellung, warum das Projekt aus Sicht des Bieters vergleichbar ist.
(Gewichtungsfaktor 45, maximal erreichbare Punkte 10); (Gewichtungsfaktor 10, maximal erreichbare Punkte 45).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Scientology Schutzerklärung
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-27
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-02-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, § 19 MiLoG,...”
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, § 19 MiLoG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten sowie zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Weiterhin sind für den Bewerber bzw. für die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft der Nachweis einer Bankauskunft sowie einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung (mit Angabe der Deckungssummen) erforderlich (Ausschlusskriterien).
Das Verfahren ist mehrstufig und gliedert sich in folgende Phasen:
1) Teilnahmewettbewerb;
2) Indikative Angebotsphase;
3) Teststellung;
4) Mind. eine, ggf. mehrere Verhandlungsrunden;
5) Finale Angebotsphase.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YYYQ
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 241-590919 (2019-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 983 900 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesamt Besoldung und Versorgung (LBV)
Philipp-Reis-Str. 3
70736 Fellbach
Erfüllungsort ist außerdem das Rechenzentrum der...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Landesamt Besoldung und Versorgung (LBV)
Philipp-Reis-Str. 3
70736 Fellbach
Erfüllungsort ist außerdem das Rechenzentrum der Finanzverwaltung
Oberfinanzdirektion Karlsruhe – Landeszentrum für Daten Verarbeitung (LZfD)
Dienstort Stuttgart.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Beihilfe-App LBV
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) beabsichtigt im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung des...”
Beschreibung der Beschaffung
Beihilfe-App LBV
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) beabsichtigt im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung des Kundenservices den beihilfeberechtigten Beschäftigten der Landesverwaltung die Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, Belege auch mittels einer App auf Smartphones/Tablets einzureichen. Mit der Beihilfe-App sollen die Beihilfeberechtigten des LBV bestimmte Belege (Arztrechnungen, Rezepte, Pflegeheimrechnung, Verordnungen etc.) digital erfassen und der Beihilfestelle übermitteln können.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind insbesondere folgende Leistungen:
— Beschaffung einer marktgängigen App-Lösung für Smartphones/Tablets für die Beihilfe inklusive Konfiguration und Anpassung (Customizing) an die Anforderungen des Auftraggebers;
— Anpassung, Konfiguration, Installation und Inbetriebnahme einer Webservice-Software (in Folge: Beihilfe-Webserver) zur zentralen Entgegennahme und Zwischenspeicherung der durch die Beihilfe-App erfassten Daten sowie Unterstützung der Kommunikationsschnittstelle für die Abholung der Daten durch das Beihilfeverfahren BABSY;
— Vorbereitung und Bereitstellung der App auf den zentralen App-Stores für iOS und Android inklusive ergänzender Dienstleistungen, wie insbesondere die Erstellung und Pflege eines Webvideos zur Anleitung der Nutzer;
— Durchführung von Schulungen für die Administratoren;
— Service, Pflege und Wartung sowie Weiterentwicklung der ausgeschriebenen Lösung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 241-590919
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe SINC Gmbh
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SINC Gmbh
Postanschrift: Rheingaustraße 182
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 61150451800📞
E-Mail: info@sinc.de📧
Fax: +49 61150451828 📠
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.sinc.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 983 900 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YYRR
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Ka-lendertage vergangen sind.