Die im Rahmen der Ausschreibung vergebenen Aufgaben beinhalten 3 Aufgabenbereiche:
— Konzeptionelle Entwicklung der Projektkommunikation,
— Aufträge zur spezialisierten Umsetzung,
— Fotoproduktion.
Ziel der KKH und ihrer Kooperationspartner ist es, ihre fachlich fundierten Präventionsprojekte so darzustellen, dass sie sich in die Präventionslandschaft einfügen und die Vermittlung der Inhalte durch eine klare und verständliche Projektkommunikation unterstützt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Die im Rahmen der Ausschreibung vergebenen Aufgaben beinhalten 3 Aufgabenbereiche:
— Konzeptionelle Entwicklung der Projektkommunikation,
— Aufträge zur spezialisierten Umsetzung,
— Fotoproduktion.
Ziel der KKH und ihrer Kooperationspartner ist es, ihre fachlich fundierten Präventionsprojekte so darzustellen, dass sie sich in die Präventionslandschaft einfügen und die Vermittlung der Inhalte durch eine klare und verständliche Projektkommunikation unterstützt wird.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die im Rahmen der Ausschreibung vergebenen Aufgaben beinhalten 3 Aufgabenbereiche:
— Konzeptionelle Entwicklung der Projektkommunikation
— Aufträge zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Die im Rahmen der Ausschreibung vergebenen Aufgaben beinhalten 3 Aufgabenbereiche:
— Konzeptionelle Entwicklung der Projektkommunikation
— Aufträge zur spezialisierten Umsetzung
— Fotoproduktion.
Ziel der KKH und ihrer Kooperationspartner ist es, ihre fachlich fundierten Präventionsprojekte so darzustellen, dass sie sich in die Präventionslandschaft einfügen und die Vermittlung der Inhalte durch eine klare und verständliche Projektkommunikation unterstützt wird.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterien gemäß Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Diese Laufzeit verlängert sich, wenn keine der Parteien 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit kündigt, zweimalig um jeweils ein Jahr, bis längstens 31.5.2023.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Anlage 03_Eignungsnachweise;
2) Eigenerklärungen gem. Anlage 06: „Eigenerklärung nach §123 Abs. 1 und 4, § 124 Abs.1GWB, § 19 MiLoG“.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-10
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-10
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
Vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 053-122177 (2019-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die im Rahmen der Ausschreibung vergebenen Aufgaben beinhalten 3 Aufgabenbereiche:
— Konzeptionelle Entwicklung der Projektkommunikation,
— Aufträge zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Die im Rahmen der Ausschreibung vergebenen Aufgaben beinhalten 3 Aufgabenbereiche:
— Konzeptionelle Entwicklung der Projektkommunikation,
— Aufträge zur spezialisierten Umsetzung,
— Fotoproduktion.
Ziel der KKH und ihrer Kooperationspartner ist es, ihre fachlich fundierten Präventionsprojekte so darzustellen, dass sie sich in die Präventionslandschaft einfügen und die Vermittlung der Inhalte durch eine klare und verständliche Projektkommunikation unterstützt wird.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 053-122177
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Blumberry GmbH
Postanschrift: Litfaß-Platz 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.4 / 4;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 116-285355 (2019-06-17)