Deutschland wird im zweiten Halbjahr 2020 den EU-Ratsvorsitz innehaben. Bei einem Ministertreffen der Mitgliedstaaten soll eine neue Territoriale Agenda der EU verabschiedet werden, da die alte Fassung einen Zeithorizont nur bis 2020 hat. Gleichzeitig soll eine Umsetzungsstrategie erarbeitet werden, damit die neue Territorialen Agenda eine höhere Bindungskraft sowohl in den Regionen als auch in Sektoralpolitiken erlangt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-12.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Modellvorhaben der Raumordnung: Unterstützung bei der Neufassung der Territorialen Agenda 2020+, Az.: 10.05.06-19.1
SWD-10.05.06-19.1”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Deutschland wird im zweiten Halbjahr 2020 den EU-Ratsvorsitz innehaben. Bei einem Ministertreffen der Mitgliedstaaten soll eine neue Territoriale Agenda der...”
Kurze Beschreibung
Deutschland wird im zweiten Halbjahr 2020 den EU-Ratsvorsitz innehaben. Bei einem Ministertreffen der Mitgliedstaaten soll eine neue Territoriale Agenda der EU verabschiedet werden, da die alte Fassung einen Zeithorizont nur bis 2020 hat. Gleichzeitig soll eine Umsetzungsstrategie erarbeitet werden, damit die neue Territorialen Agenda eine höhere Bindungskraft sowohl in den Regionen als auch in Sektoralpolitiken erlangt.
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Gemäß Leistungsbeschreibung und Ausschreibungsunterlagen
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die optional anzubietenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) (vgl. Formular zur EEE gemäß Ausschreibungsunterlagen).
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-15
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-15
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bonn
“Form der Angebote:
Das Angebot ist unter Verwendung des beigefügten Formulars zu erstellen, wobei alle Tabellenblätter auszufüllen sind oder durch eigene...”
Form der Angebote:
Das Angebot ist unter Verwendung des beigefügten Formulars zu erstellen, wobei alle Tabellenblätter auszufüllen sind oder durch eigene Anlagen ersetzt werden müssen.
Fehlende Unterschriften, fehlende Erklärungen und Nachweise sowie Änderungen an den Vertragsunterlagen (dazu gehört auch das Beifügen von AGBs des Bieters) führen zum Ausschluss des Angebotes. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden von der Vergabe ausgeschlossen. Fragen zum Vorhaben können über die e-Vergabe-Plattform des Bundes eingereicht werden und müssen spätestens eine Woche vor Ablauf der Ausschreibungsfrist vorliegen. Die Antworten werden allen Bietern auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes veröffentlicht. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Änderungen oder zusätzliche Informationen auf diesen Seiten veröffentlicht werden.
Bieter/innen sind für den Abruf dieser Informationen selbst verantwortlich.
Erläuterungen zur Bewertung der Zuschlagskriterien sind der, unter dem oben genannten Link, veröffentlichten Tabelle „Zuschlagskriterien“ zu entnehmen.
Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter. Nachweise und Erklärungen sind von allen Bietern/innen vorzulegen. Eignungsnachweise sind abhängig vom Leistungsanteil, den das Mitglied erbringen soll, vorzulegen.
Bieter/innen sollen im Rahmen der Ausschreibung nur mit einem Angebot vertreten sein. Ist ein/e Bieter/in in parallelen Angeboten als Einzelbieter/in und/oder in Bietergemeinschaft vertreten, können alle betroffenen Angebote von der Vergabe ausgeschlossen werden.
Sonstige Teilnahmebedingungen:
Die Anforderungen ergeben sich aus dieser Bekanntmachung und den Anlagen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen, ein Ablaufplan sowie eine detaillierte Kalkulation sind dem Angebot beizufügen. Im Falle der Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen an Unterauftragnehmer/innen, sind deren Angebote mit den erforderlichen Eignungsnachweisen beizufügen. Eine Vergütung für die Angebotsausarbeitung erfolgt nicht. Die eingereichten Angebote werden mit allen Exemplaren Eigentum des BBSR.
Vertragsbedingungen:
DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 18/23 BBSR schließt zur Durchführung seiner Forschungsvorhaben grundsätzlich Werkverträge mit Marktpreis-Vereinbarung laut beigefügtem Muster. Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer sind kein Vertragsbestandteil. Angebote, denen AGBs beigefügt sind oder die andere Änderungen an den Vertragsbedingungen enthalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Rahmen der Durchführung des Vertrages entstehenden Nutzungsrechte, insbesondere die durch den Auftragnehmer entwickelten Konzepte und Ideen sowie die Rechte an urheberrechtsfähigen Werken und Werkteilen uneingeschränkt, ausschließlich, räumlich und zeitlich unbefristet auf das BBSR übergehen. Dies gilt ausdrücklich auch für Werke und Werkteile, die von Unterauftragnehmern erbracht werden. Das BBSR kann diese Rechte jederzeit und uneingeschränkt an Dritte Übertragen.
Das BBSR behält sich vor, über Zeit, Art und Umfang der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse alleine zu entscheiden. Der Auftragnehmer darf daher die im Zusammenhang mit diesem Auftrag erzielten Erkenntnisse und Ergebnisse oder Teile davon einschließlich der Arbeits- und Berichtsunterlagen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers (BBSR) Dritten bekannt machen oder veröffentlichen (ausschließliches Nutzungsrecht). Der Auftraggeber wird seine Zustimmung nur verweigern, wenn wichtige öffentliche Interessen entgegenstehen. Für Universitäten wird ein einfaches Nutzungsrecht zur internen Forschung und Lehre vereinbart.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 053-122278 (2019-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-14) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Gemäß Leistungsbeschreibung und Ausschreibungsunterlagen.
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 053-122278
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Modellvorhaben der Raumordnung: Unterstützung bei der Neufassung der Territorialen Agenda 2020+, Az.: 10.05.06-19.1” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Form der Angebote:
Das Angebot ist unter Verwendung des beigefügten Formulars zu erstellen, wobei alle Tabellenblätter auszufüllen sind oder durch eigene...”
Form der Angebote:
Das Angebot ist unter Verwendung des beigefügten Formulars zu erstellen, wobei alle Tabellenblätter auszufüllen sind oder durch eigene Anlagen ersetzt werden müssen.
Fehlende Unterschriften, fehlende Erklärungen und Nachweise sowie Änderungen an den Vertragsunterlagen (dazu gehört auch das Beifügen von AGBs des Bieters) führen zum Ausschluss des Angebotes.
Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden von der Vergabe ausgeschlossen.
Fragen zum Vorhaben können über die e-Vergabe-Plattform des Bundes eingereicht werden und müssen spätestens eine Woche vor Ablauf der Ausschreibungsfrist vorliegen. Die Antworten werden allen Bietern auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes veröffentlicht. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können
Änderungen oder zusätzliche Informationen auf diesen Seiten veröffentlicht werden.
Bieter/innen sind für den Abruf dieser Informationen selbst verantwortlich.
Erläuterungen zur Bewertung der Zuschlagskriterien sind der, unter dem oben genannten...
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Quelle: OJS 2019/S 094-227826 (2019-05-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Modellvorhaben der Raumordnung: Unterstützung bei der Neufassung der Territorialen Agenda 2020+, Az.: 10.05.06-19.1
10.05.06-19.1” Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Problem- und Aufgabenverständnis zu AP 2
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Problem- und Aufgabenverständnis zu AP 3
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitmanagement und Personaleinsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 20
Verfahren Art des Verfahrens
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote/Aufforderungen zur Teilnahme an einem offenen Verfahren
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Das vorangegangene offene Verfahren musste gemäß § 63 Abs. 1 S.1 Nr. 1 VgV aufgehoben werden, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde. Es ging kein...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Das vorangegangene offene Verfahren musste gemäß § 63 Abs. 1 S.1 Nr. 1 VgV aufgehoben werden, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde. Es ging kein Angebot ein, dass ohne Abänderung den Bedürfnissen und Anforderungen des Auftraggebers entsprechen konnte. Der ordnungsgemäß unter Zugrundelegung allgemeiner Erfahrungssätze ermittelte Marktpreis wurde erheblich überschritten.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 10.05.06-19.1
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Das Angebot ist unter Verwendung des beigefügten Formulars zu erstellen, wobei alle Tabellenblätter auszufüllen sind oder durch eigene Anlagen ersetzt...”
Das Angebot ist unter Verwendung des beigefügten Formulars zu erstellen, wobei alle Tabellenblätter auszufüllen sind oder durch eigene Anlagen ersetzt werden müssen.
Fehlende Unterschriften, fehlende Erklärungen und Nachweise sowie Änderungen an den Vertragsunterlagen (dazu gehört auch das Beifügen von AGBs des Bieters) führen zum Ausschluss des Angebotes.
Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden von der Vergabe ausgeschlossen.
Fragen zum Vorhaben können über die e-Vergabe-Plattform des Bundes eingereicht werden und müssen spätestens am 5.6.2019 vorliegen. Die Antworten werden für alle Teilnehmer auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes veröffentlicht. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Änderungen oder zusätzliche Informationen auf diesen Seiten veröffentlicht werden.
Die Teilnehmer sind für den Abruf dieser Informationen selbst verantwortlich.
Insgesamt stehen für diesen Auftrag Haushaltsmittel bis zur Höhe von 252 100,84 EUR (ohne USt.) zur Verfügung.
Der Gesamtbetrag umfasst alle für die Bearbeitung des Projektes anfallenden Kosten einschließlich aller Nebenkosten (Sachmittel, Reisekosten, Leistungen Dritter) ausschließlich Umsatzsteuer. Das Angebot darf diesen Kostenrahmen nicht überschreiten, sonst wird es von der Vergabe ausgeschlossen.
Erläuterungen zur Bewertung der Zuschlagskriterien sind der Tabelle „Zuschlagskriterien“ zu entnehmen.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Nachweise und Erklärungen sind von allen Bietern/innen vorzulegen.
Eignungsnachweise sind abhängig vom Leistungsanteil, den das Mitglied erbringen soll, vorzulegen.
Sonstige Teilnahmebedingungen:
Die Anforderungen ergeben sich aus dieser Bekanntmachung und den Anlagen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen, ein Ablaufplan sowie eine detaillierte Kalkulation sind dem Angebot beizufügen.
Im Falle der Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen an Unterauftragnehmer/innen, sind deren Angebote mit den erforderlichen Eignungsnachweisen beizufügen.
Eine Vergütung für die Angebotsausarbeitung erfolgt nicht. Die eingereichten Angebote werden mit allen Exemplaren Eigentum des BBSR.
Vertragsbedingungen:
DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 18 / 23 BBSR schließt zur Durchführung seiner Forschungsvorhaben grundsätzlich Werkverträge mit Marktpreis-Vereinbarung laut beigefügtem Muster. Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer sind kein Vertragsbestandteil. Angebote, denen AGBs beigefügt sind oder die andere Änderungen an den Vertragsbedingungen enthalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Rahmen der Durchführung des Vertrages entstehenden Nutzungsrechte, insbesondere die durch den Auftragnehmer entwickelten Konzepte und Ideen sowie die DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 6 Rechte an urheberrechtsfähigen Werken und Werkteilen uneingeschränkt, ausschließlich, räumlich und Zeitlich unbefristet auf das BBSR übergehen. Dies gilt ausdrücklich auch für Werke und Werkteile, die von
Unterauftragnehmern erbracht werden. Das BBSR kann diese Rechte jederzeit und Uneingeschränkt an Dritte Übertragen.
Das BBSR behält sich vor, über Zeit, Art und Umfang der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse alleine zu entscheiden. Der Auftragnehmer darf daher die im Zusammenhang mit diesem Auftrag erzielten Erkenntnisse und Ergebnisse oder Teile davon einschließlich der Arbeits- und Berichtsunterlagen nur mit Vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers (BBSR) Dritten bekannt machen oder veröffentlichen (ausschließliches Nutzungsrecht). Der Auftraggeber wird seine Zustimmung nur Verweigern, wenn wichtige öffentliche Interessen entgegenstehen. Für Universitäten wird ein einfaches Nutzungsrecht zur internen Forschung und Lehre vereinbart.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.
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Quelle: OJS 2020/S 172-415786 (2020-09-01)