Generalsanierung Maria von Linden Gymnasium in Calw-Stammheim:
Das Maria von Linden-Gymnasium wurde in den Jahren 1978-1980 errichtet. Bei dem zu sanierenden Gebäude handelt es sich um ein Bauwerk mit 3 Vollgeschossen und Flachdach, die NRF beträgt ca. 5 800 qm.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“MSR nach DIN 18386 - Generalsanierung Maria von Linden Gymnasium in Calw-Stammheim”
Produkte/Dienstleistungen: Bau von weiterführenden Schulen📦
Kurze Beschreibung:
“Generalsanierung Maria von Linden Gymnasium in Calw-Stammheim:
Das Maria von Linden-Gymnasium wurde in den Jahren 1978-1980 errichtet. Bei dem zu...”
Kurze Beschreibung
Generalsanierung Maria von Linden Gymnasium in Calw-Stammheim:
Das Maria von Linden-Gymnasium wurde in den Jahren 1978-1980 errichtet. Bei dem zu sanierenden Gebäude handelt es sich um ein Bauwerk mit 3 Vollgeschossen und Flachdach, die NRF beträgt ca. 5 800 qm.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Schaltungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen📦
Ort der Leistung: Calw🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 75365 Calw-Stammheim
Beschreibung der Beschaffung: — 120 Anlagenbilder,
— 117 Raumtemperatur-Regler,
— 263 Kleinventilantriebe.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-04 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: — § 6 a EU Nr. 1 VOB/A: Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— § 6 a EU Nr. 2 c) VOB/A: Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— § 6 a EU Nr. 2 c) VOB/A: Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— § 6 a EU Nr. 3 a) VOB/A: Eigenerklärung zu den Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen) der letzten 5...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— § 6 a EU Nr. 3 a) VOB/A: Eigenerklärung zu den Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen) der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre,
— § 6 a EU Nr. 3 g) VOB/A: Eigenerklärung zu der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Anzahl der Arbeitskräfte.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen,
— § 6e Abs. 4 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen,
— § 6e Abs. 4 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A: Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
— § 9c EU VOB/A: Sicherheit für Vertragserüllung: 5 % der Summe der Auftragssumme, ab einer Auftragssumme von netto 250 000 EUR,
— § 9c EU VOB/A: Sicherheit für Mängelansprüche 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme), ab einer Auftragssumme von netto 250 000 EUR,
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 042-094271
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-28
09:15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-28
09:15 📅
“Die Vergabestelle behält sich vor zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise nachzufordern.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 139-341486 (2019-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“MSR nach DIN 18386 – Generalsanierung Maria von Linden Gymnasium in Calw-Stammheim”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 97745.92 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 139-341486
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ME-Concept MSR-Technik
Postanschrift: Marxstraße 42
Postort: Rottweil
Postleitzahl: 78628
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Schwarzwald-Baar-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 97745.92 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 211-514976 (2019-10-29)