Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Erklärung zu Arbeitskräften
Anzugeben ist die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
2) Referenzen:
Angabe über die Ausführung von mindestens einem Referenzprojekt in den letzten bis zu 6 abgeschlossenen Kalenderjahren, dass mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist. Ein Referenzprojekt ist dann vergleichbar, wenn dieses die wesentlichen im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen umfasst. Die Auftragssumme (KG 440,450) für Leistungen Stark-strom-/ Fernmeldetechnik muss insgesamt mindestens 500 000 EUR brutto betragen und die Leistungen müssen jeweils bis zum Ende der Angebotsfrist abgenommen worden sein. Erfüllt das Referenzprojekt diese Anforderungen nicht, ist es nicht vergleichbar.
Es ist bei den Referenzen jeweils anzugeben:
— Bezeichnung des Bauvorhabens,
— Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung,
— beauftragte Leistung,
— Abgabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
— Auftragssumme in Euro brutto,
— Ausführungszeit,
— Art der ausgeführten Leistung einschl. Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer [Neubau/Umbau, Nutzungsart, Umfang, ggf. eingebundene Nachunternehmer],
— Auftraggeber mit Telefonnummer.
(3) Zu KG 440: Nachweis über die Eintragung in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers „Stromnetz Berlin“;
(4) Zu KG 450: Vorlage einer BMA/ SAA-Zertifizierung für die Phasen Projektierung bis Instandhaltung der DIN 14675-1:2018-04 und DIN 14675-2:2018-04;
(5) Zu KG 450: Vorlage einer EMA/ ÜMA-Zertifizierung und die Zulassung nach VdS;
(6) Zu KG 450: Vorlage einer BOS- Zertifizierung auf Grundlage Gütesiegel des Vereins Professioneller Mobilfunk e. V. (PM e. V.) oder des Bundesverbandes für Objektfunk in Deutschland BOD e. V.) oder vergleichbare Qualifikationen, Nachweis der einfachen Sicherheitsüberprüfung bei Landesstelle für Digitalfunk der BOS Berlin (LAStDF)
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(c) Hinweis Nachunternehmer Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor Erklärungen für Nachunternehmer insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vorZuschlagserteilung einzureichen!)
(d) Hinweis zur Präqualifikation:
Ist ein Bieter präqualifiziert, ist die unter Ziffer 1 genannte Erklärung durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnisanderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.