Auftragsbekanntmachung (2019-06-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: KVSH-Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Postanschrift: Bismarckallee 1-6
Postort: Bad Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Submissionsstelle Bau, Lübeck
E-Mail: vergaben-vob-sh@gmsh.de📧
Region: Segeberg🏙️
URL: www.kvsh.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.gmsh.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: www.e-vergabe-sh.de🌏
Teilnahme-URL: www.e-vergabe-sh.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Plenarsaal Haus VI – 31900125OV Stark- und Schwachstrom KG 440 450
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektroanlagen📦
Kurze Beschreibung: Neubau Plenarsaal Haus VI – 31900125 Elektroinstallation.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 658730.56 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten📦
Ort der Leistung: Segeberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Segeberg
Beschreibung der Beschaffung:
“1) Hierbei handelt es sich um ein dreiseitig freistehendes, viergeschossiges Gebäude (UG, EG, OG und DG) mit einem Verbindungsbau zum Bestandsgebäude
2)...”
Beschreibung der Beschaffung
1) Hierbei handelt es sich um ein dreiseitig freistehendes, viergeschossiges Gebäude (UG, EG, OG und DG) mit einem Verbindungsbau zum Bestandsgebäude
2) Umfang der Baumaßnahme: Es wird beabsichtigt Elektroarbeiten beim o. g. Gebäude im nachfolgendem ungefähren Umfang auszuführen.
Montagearbeiten und Lieferung:
– 1 Brandmeldeanlage,
– 1 Sicherheitsbeleuchtungsanlage,
– ca.13 936 Meter Leitungen NYM 3 x 1,5 mm – 5 x 16 mm,
– 320 Installationsgeräte,
– 69 Bodentankeinheiten,
– ca. 24 900 Meter Datenleitung Cat 7,
– 3 Datenschränke,
– 178 Datenanschlussdosen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 658730.56 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-25 📅
Datum des Endes: 2020-10-26 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-08
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-08
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): GMSH AöR
Büro Lübeck
Schillstraße 1-3
23566 Lübeck
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düstenbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Postort: Bad Segeberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 106-257878 (2019-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 658730.56 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1) Hierbei handelt es sich um ein dreiseitig freistehendes, viergeschossiges Gebäude (UG, EG, OG und DG) mit einem Verbindungsbau zum Bestandsgebäude;
2)...”
Beschreibung der Beschaffung
1) Hierbei handelt es sich um ein dreiseitig freistehendes, viergeschossiges Gebäude (UG, EG, OG und DG) mit einem Verbindungsbau zum Bestandsgebäude;
2) Umfang der Baumaßnahme: Es wird beabsichtigt Elektroarbeiten beim o. g. Gebäude im nachfolgendem ungefähren Umfang auszuführen
Montagearbeiten und Lieferung:
— 1 Brandmeldeanlage,
— 1 Sicherheitsbeleuchtungsanlage,
— ca. 13 936 Meter Leitungen NYM 3 x 1,5 mm – 5 x 16 mm,
— 320 Installationsgeräte,
— 69 Bodentankeinheiten,
— ca. 24.900 Meter Datenleitung Cat 7,
— 3 Datenschränke,
— 178 Datenanschlussdosen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 106-257878
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 31900125OV
Titel: Neubau Plenarsaal Haus VI – 31900125OV Stark- und Schwachstrom KG 440 450
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Vater KNS energy GmbH
Postanschrift: Wasserwerksweg 18
Postort: Schwentinental
Postleitzahl: 24222
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Plön🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 658730.56 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 674256.85 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Quelle: OJS 2019/S 195-473172 (2019-10-07)