Das Bauvorhaben umfasst die Sanierung und die Umnutzung des Gebäudeensembles der Heilig Kreuz Kirche in Gelsenkirchen-Ückendorf. Das Umnutzungskonzept umfasst das ehemalige Kirchengebäude (Bochumer Straße 115), sowie die Gebäude Bochumer Straße 117 und 117a. Ferner ist der Neubau eines Magazingebäudes vorgesehen. Die Bestandsgebäude wurden in den 1930er Jahren errichtet und stehen aufgrund ihrer herausragenden Architektur und baugeschichtlichen Bedeutung in allen Bereichen unter Denkmalschutz. Die Bewahrung und der Schutz der unter Denkmalschutz stehenden Bauteile, Flächen und Einbauteile ist oberstes Gebot während der Maßnahme.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-08.
Auftragsbekanntmachung (2019-03-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mittelspannungsarbeiten
Referenznummer: 10/4.2-2019-0028
Kurze Beschreibung:
Das Bauvorhaben umfasst die Sanierung und die Umnutzung des Gebäudeensembles der Heilig Kreuz Kirche in Gelsenkirchen-Ückendorf. Das Umnutzungskonzept umfasst das ehemalige Kirchengebäude (Bochumer Straße 115), sowie die Gebäude Bochumer Straße 117 und 117a. Ferner ist der Neubau eines Magazingebäudes vorgesehen.
Die Bestandsgebäude wurden in den 1930er Jahren errichtet und stehen aufgrund ihrer herausragenden Architektur und baugeschichtlichen Bedeutung in allen Bereichen unter Denkmalschutz. Die Bewahrung und der Schutz der unter Denkmalschutz stehenden Bauteile, Flächen und Einbauteile ist oberstes Gebot während der Maßnahme.
Das Bauvorhaben umfasst die Sanierung und die Umnutzung des Gebäudeensembles der Heilig Kreuz Kirche in Gelsenkirchen-Ückendorf. Das Umnutzungskonzept umfasst das ehemalige Kirchengebäude (Bochumer Straße 115), sowie die Gebäude Bochumer Straße 117 und 117a. Ferner ist der Neubau eines Magazingebäudes vorgesehen.
Die Bestandsgebäude wurden in den 1930er Jahren errichtet und stehen aufgrund ihrer herausragenden Architektur und baugeschichtlichen Bedeutung in allen Bereichen unter Denkmalschutz. Die Bewahrung und der Schutz der unter Denkmalschutz stehenden Bauteile, Flächen und Einbauteile ist oberstes Gebot während der Maßnahme.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mittelspannungsarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-03-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 050-113945
ABl. S-Ausgabe: 50
Zusätzliche Informationen
Die Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen nicht zugegen sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bauvorhaben umfasst die Sanierung und die Umnutzung des Gebäudeensembles der Heilig Kreuz Kirche in Gelsenkirchen-Ückendorf. Das Umnutzungskonzept umfasst das ehemalige Kirchengebäude (Bochumer Straße 115), sowie die Gebäude Bochumer Straße 117 und 117a. Ferner ist der Neubau eines Magazingebäudes vorgesehen.
Das Bauvorhaben umfasst die Sanierung und die Umnutzung des Gebäudeensembles der Heilig Kreuz Kirche in Gelsenkirchen-Ückendorf. Das Umnutzungskonzept umfasst das ehemalige Kirchengebäude (Bochumer Straße 115), sowie die Gebäude Bochumer Straße 117 und 117a. Ferner ist der Neubau eines Magazingebäudes vorgesehen.
Die Bestandsgebäude wurden in den 1930er Jahren errichtet und stehen aufgrund ihrer herausragenden Architektur und baugeschichtlichen Bedeutung in allen Bereichen unter Denkmalschutz. Die Bewahrung und der Schutz der unter Denkmalschutz stehenden Bauteile, Flächen und Einbauteile ist oberstes Gebot während der Maßnahme.
Die Bestandsgebäude wurden in den 1930er Jahren errichtet und stehen aufgrund ihrer herausragenden Architektur und baugeschichtlichen Bedeutung in allen Bereichen unter Denkmalschutz. Die Bewahrung und der Schutz der unter Denkmalschutz stehenden Bauteile, Flächen und Einbauteile ist oberstes Gebot während der Maßnahme.
In der Maßnahme rund um die Heilig Kreuz Kirche (HKK), bestehend aus der HKK, einem neu zu erstellenden Anbau und dem Torhaus (Bochumerstr. 117, 117A) wird die komplette elektrotechnische Anlage, inkl. Beleuchtung im Innen- und Außenbereich erneuert. Im Bereich HKK und Anbau wird eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage installiert.
In der Maßnahme rund um die Heilig Kreuz Kirche (HKK), bestehend aus der HKK, einem neu zu erstellenden Anbau und dem Torhaus (Bochumerstr. 117, 117A) wird die komplette elektrotechnische Anlage, inkl. Beleuchtung im Innen- und Außenbereich erneuert. Im Bereich HKK und Anbau wird eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage installiert.
Die Leitungsverlegung erfolgt in Gräben und Rohren, über Steigeleitern und Kabelbühnen, sowie unter Putz.
Die Installation der Leuchten erfolgt teilweise über Außengerüste und Hubsteiger.
Dauer: 18 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2014-2020) "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung".
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilig Kreuz Kirche Bochumer Straße 113-117 45886 Gelsenkirchen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung des Bieters im Angebotsschreiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung des Bieters im Angebotsschreiben.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eigenerklärung des Bieters im Angebotsschreiben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Beabsichtigt der Bieter Leistungen von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang der durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und die Eignung der Nachunternehmer nachweisen. Fehlende Unterlagen/Erklärungen sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter Leistungen von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang der durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und die Eignung der Nachunternehmer nachweisen. Fehlende Unterlagen/Erklärungen sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Zahlungsbedingungen gemäß VOB/B.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Gelsenkirchen, Referat 10 - Personal und Organisation, 10/4.2 - Zentrale Vergabestelle, Raum: 0.12 (UG), Wildenbruchplatz 7, 45888 Gelsenkirchen
Zusätzliche Informationen: Die Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen nicht zugegen sein.
Das offene Verfahren erfolgt gemäß VOB/A - Abschnitt 2, dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW), den Teilnahmebedingungen (TB-GE-VOB) der Stadt Gelsenkirchen für die Vergabe von Bauleistungen und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB-GE-VOB) der Stadt Gelsenkirchen für die Ausführung von Bauleistungen.
Das offene Verfahren erfolgt gemäß VOB/A - Abschnitt 2, dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW), den Teilnahmebedingungen (TB-GE-VOB) der Stadt Gelsenkirchen für die Vergabe von Bauleistungen und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB-GE-VOB) der Stadt Gelsenkirchen für die Ausführung von Bauleistungen.
Die Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung beträgt 5 % der Auftragssumme. Sie wird in Teilbeträgen von den Zahlungen einbehalten (10 % der jeweiligen Zahlung, bis 5 % der Auftragssumme erreicht sind).
Die Sicherheitsleistung für die Mängelansprüche beträgt 3 % der Abrechnungssumme.
Nebenangebote müssen als Mindestanforderung, sofern in den Vergabeunterlagen keine weitergehenden Anforderungen gestellt werden, den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen.
Fehlende Unterlagen sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Die Abgabe der Erklärungen, Nachweise, Bescheinigungen und Referenzen kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen, sofern diese Bestandteil des Präqualifizierungsverfahrens sind. Die Nummer der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis ist dann im Angebotsschreiben unter der Nummer 5. einzutragen. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Die Abgabe der Erklärungen, Nachweise, Bescheinigungen und Referenzen kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen, sofern diese Bestandteil des Präqualifizierungsverfahrens sind. Die Nummer der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis ist dann im Angebotsschreiben unter der Nummer 5. einzutragen. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Rechtzeitig, schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen werden bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Download-Plattform erteilt.
Ein auf der Download-Plattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen.
Als Grundlage für das Angebot gilt das in der letzten Fassung eingestellte Leistungsverzeichnis.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z.B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Vergabeunterlagen, u.s.w.) wird dem Bewerber/Bieter dringend empfohlen, sich unter Angabe seiner E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform für dieses Vergabeverfahren anzumelden. Nicht angemeldete/freigeschaltete Bieter müssen daher regelmäßig die Vergabeplattform auf Änderungen überprüfen.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z.B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Vergabeunterlagen, u.s.w.) wird dem Bewerber/Bieter dringend empfohlen, sich unter Angabe seiner E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform für dieses Vergabeverfahren anzumelden. Nicht angemeldete/freigeschaltete Bieter müssen daher regelmäßig die Vergabeplattform auf Änderungen überprüfen.
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
Elektronische Angebote sind nur über die Vergabeplattform zugelassen.
Eine Übermittlung der Angebote auf anderen elektronischen Wegen (z.B. per E-Mail, CD oder per Telefax) ist nicht gestattet.
Angebote von Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn das Ziel der Bietergemeinschaft die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist. Im Angebot ist eindeutig auf die Bildung einer Bietergemeinschaft hinzuweisen.
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind,
— in der der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
— welche Einzelperson die kaufmännische Federführung ausübt,
— welche Einzelperson die technische Federführung ausübt,
— auf welche Bank- oder Sparkassenkonten (inkl. Angabe der Bankverbindung) in der Bundesrepublik Deutschland die Zahlungen des Auftraggebers in EURO mit befreiender Wirkung bargeldlos geleistet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYYY8
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251 / 411-3607📞
Fax: +49 251 / 411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandung im Hinblick auf das Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind, damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandung im Hinblick auf das Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind, damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei Übermittlung der Mitteilung auf elektronischem Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei Übermittlung der Mitteilung auf elektronischem Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 050-113945 (2019-03-08)