Der Bund ist gemäß Art. 90 Abs. 1 Grundgesetz (GG) Eigentümer der Bundesautobahnen, die gemäß Art. 90, 143 e Abs. 1 GG von den Ländern im Auftrag des Bundes verwaltet werden. Entlang den BAB hat der Bund ein Notrufsystem errichtet, das es den Verkehrsteilnehmern auf den BAB ermöglicht, über die mit einem Abstand von ca. 2 km beidseitig entlang den BAB aufgestellten ca. 17 000 Notrufsäulen einen Notruf kostenlos abzusetzen. Die Notrufsäuleninfrastruktur basiert auf Technologie der Siemens AG. Der Betrieb der Notrufsäulen an den Bundesautobahnen erfolgt durch die Straßenbauverwaltungen der Bundesländer in der Regel durch die eigenen Fernmeldemeistereien. Vergeben werden sollen die Leistungen zum Service der Notrufe und deren Weiterbearbeitung. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gemeinsame Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen
Referenznummer: 1980/StB12
Kurze Beschreibung:
Der Bund ist gemäß Art. 90 Abs. 1 Grundgesetz (GG) Eigentümer der Bundesautobahnen, die gemäß Art. 90, 143 e Abs. 1 GG von den Ländern im Auftrag des Bundes verwaltet werden.
Entlang den BAB hat der Bund ein Notrufsystem errichtet, das es den Verkehrsteilnehmern auf den BAB ermöglicht, über die mit einem Abstand von ca. 2 km beidseitig entlang den BAB aufgestellten ca. 17 000 Notrufsäulen einen Notruf kostenlos abzusetzen.
Die Notrufsäuleninfrastruktur basiert auf Technologie der Siemens AG. Der Betrieb der Notrufsäulen an den Bundesautobahnen erfolgt durch die Straßenbauverwaltungen der Bundesländer in der Regel durch die eigenen Fernmeldemeistereien.
Vergeben werden sollen die Leistungen zum Service der Notrufe und deren Weiterbearbeitung.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Bund ist gemäß Art. 90 Abs. 1 Grundgesetz (GG) Eigentümer der Bundesautobahnen, die gemäß Art. 90, 143 e Abs. 1 GG von den Ländern im Auftrag des Bundes verwaltet werden.
Entlang den BAB hat der Bund ein Notrufsystem errichtet, das es den Verkehrsteilnehmern auf den BAB ermöglicht, über die mit einem Abstand von ca. 2 km beidseitig entlang den BAB aufgestellten ca. 17 000 Notrufsäulen einen Notruf kostenlos abzusetzen.
Die Notrufsäuleninfrastruktur basiert auf Technologie der Siemens AG. Der Betrieb der Notrufsäulen an den Bundesautobahnen erfolgt durch die Straßenbauverwaltungen der Bundesländer in der Regel durch die eigenen Fernmeldemeistereien.
Vergeben werden sollen die Leistungen zum Service der Notrufe und deren Weiterbearbeitung.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gemeinsame Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Call-Center📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-10-29 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-31 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 211-516903
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 20.11.2019 um 15:00 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 20.11.2019 um 15:00 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Bund ist gemäß Art. 90 Abs. 1 Grundgesetz (GG) Eigentümer der Bundesautobahnen, die gemäß Art. 90, 143 e Abs. 1 GG von den Ländern im Auftrag des Bundes verwaltet werden.
Entlang den BAB hat der Bund ein Notrufsystem errichtet, das es den Verkehrsteilnehmern auf den BAB ermöglicht, über die mit einem Abstand von ca. 2 km beidseitig entlang den BAB aufgestellten ca. 17 000 Notrufsäulen einen Notruf kostenlos abzusetzen.
Entlang den BAB hat der Bund ein Notrufsystem errichtet, das es den Verkehrsteilnehmern auf den BAB ermöglicht, über die mit einem Abstand von ca. 2 km beidseitig entlang den BAB aufgestellten ca. 17 000 Notrufsäulen einen Notruf kostenlos abzusetzen.
Die Notrufsäuleninfrastruktur basiert auf Technologie der Siemens AG. Der Betrieb der Notrufsäulen an den Bundesautobahnen erfolgt durch die Straßenbauverwaltungen der Bundesländer in der Regel durch die eigenen Fernmeldemeistereien.
Vergeben werden sollen die Leistungen zum Service der Notrufe und deren Weiterbearbeitung.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
— Das Kapitel 2: Projektziel – umfasst eine kurze übersichtsartige Darstellung des Leistungsumfanges.
— Das Kapitel 3: IST – Stand – gibt Hintergrundinformationen über die bisherige Organisation der Abfrage der Notrufsäulen entlang der Bundesautobahnen sowie die bisher erbrachten grundsätzlichen Leistungen.
— Das Kapitel 4: Verantwortlichkeiten- regelt die Teilung der Verantwortung zwischen Bund und dem Auftragnehmer.
Im Kapitel 5: Funktionale Anforderungen an die Leistungen des Auftragnehmers- sind insbesondere die betrieblichen Anforderungen zusammengefasst.
— Das Kapitel 6: Technische Anforderungen an die an die Leistungen des Auftragnehmers – beinhaltet die seitens des Bundes als erforderlich gehaltenen Rahmenbedingungen für die Anforderungen an die Technik zur Sicherstellung der Abfrage der Notrufsäulen.
— Das Kapitel 6: Technische Anforderungen an die an die Leistungen des Auftragnehmers – beinhaltet die seitens des Bundes als erforderlich gehaltenen Rahmenbedingungen für die Anforderungen an die Technik zur Sicherstellung der Abfrage der Notrufsäulen.
— Das Kapitel 7: Anforderungen an die Übergangsphase – enthalten die Rahmenbedingungen für die Übernahme der Abfrage der Notrufsäulen vom derzeitigen Vertragspartner des Bundes durch den Auftragnehmer.
— Das Kapitel 8: Rahmenbedingungen Projektabwicklung – umfassen im Wesentlichen die Vorgaben für die Projektabwicklung, hierbei insbesondere im Bereich Projektmanagement und Kommunikation.
Die zu erbringenden Leistungen sind allgemein bis zum 31.12.2020 mit den Straßenbauverwaltungen der Länder abzustimmen. Ab dem 1.1.2021 erfolgt die Abstimmung mit der „Autobahn GmbH des Bundes“ bis zum Ende der vereinbarten Leistung.
In der Übergabezeit, bis alle lokalen Notrufgateways in ein anderes CallCenter überstellt sind, ist eine fortlaufende Abstimmung mit dem derzeitigen AN, die GDV Dienstleistungs-GmbH, zwingend erforderlich. Das BMVI ist zu diesen Abstimmungen und Gespräche hinzuzuziehen. Das BMVI behält sich vor, ob die Beteiligung persönlich oder schriftlich stattfinden wird.
In der Übergabezeit, bis alle lokalen Notrufgateways in ein anderes CallCenter überstellt sind, ist eine fortlaufende Abstimmung mit dem derzeitigen AN, die GDV Dienstleistungs-GmbH, zwingend erforderlich. Das BMVI ist zu diesen Abstimmungen und Gespräche hinzuzuziehen. Das BMVI behält sich vor, ob die Beteiligung persönlich oder schriftlich stattfinden wird.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Betriebsphase durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer (Verlängerungsoption) um ein Jahr bis 31.12.2023 zu verlängern.
Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die Erklärung spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gegenüber dem AN mitgeteilt.
Einen Anspruch des Auftragnehmers auf diese Vertragsverlängerung besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Vertragsunterlagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber – die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber – die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
EK 2.1: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung durch Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung besteht/abgeschlossen und im Auftragsfall nachgewiesen (vorgelegt)/wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. (Formblatt F-EK2.1).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
EK 2.1: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung durch Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung besteht/abgeschlossen und im Auftragsfall nachgewiesen (vorgelegt)/wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. (Formblatt F-EK2.1).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
EK 2.2: Angabe der Höhe eines Gesamtumsatzes der letzten 3 Jahre (Formblatt F-EK 2.2)
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zu EK 2.1: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
Für Personen- und Sachschäden mindestens 1 500 000,00 EUR pauschal je Schadensfall
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Obergrenze der Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem zweifachen der vorstehenden Versicherungssumme liegt.
(Kopie des Versicherungsscheines bzw. Bestätigung des Versicherers vorlegen)
Zu EK 2.2: Angaben der Umsätze durch Nachweis:
Vorlage der geprüften und bestätigten Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und Vorlage einer entsprechenden Bankauskunft über Art und Dauer der Geschäftsbeziehung, Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten, Bonität.
Vorlage der geprüften und bestätigten Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und Vorlage einer entsprechenden Bankauskunft über Art und Dauer der Geschäftsbeziehung, Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten, Bonität.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
EK Nr. 3.1:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Tätigkeitsbereich:
Bearbeitung und Weiterleitung eingehender Meldungen, Ersuchen von Hilfsleistungen
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.1):
— Kurztitel des Referenzprojektes,
— Name des Unternehmens, das die Refernz vorlegt,
— Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/Fachbereich,
— Leistungszeitraum (Jahr),
— 1) Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und Prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
Aus Sicht des Bieters sind/ist folgende/r Bereich/e betroffen:
Schwerpunkt/Teilbereich:
— Notrufentgegennahme oder
— Kontaktaufnahme zu Rettungsleitstellen oder
— Kontaktaufnahme zu Polizeitdienststellen.
2) Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein)
2) Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein)
Zu EK Nr. 3.2: Angaben zur technischen Ausstattung für die Ausführung des Auftrages
Abgabe einer Eigenerklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die folgenden techn.Voraussetzungen vorliegen bzw. im Auftragsfall zur Verfügung stehen.
— Angaben zum Betrieb einer Vermittlungszentrale (CallCenter),
— Anzahl Vorgänge/Abfragen pro Jahr der letzten 3 Betriebsjahre,
— Techn. Vorauss. für Umsetzung Datenschutz und Informationssicherheit.
(Formblatt F-EK 3.2)
Zu EK Nr. 3.3: Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten in den letzten 3 Jahren.
Abgabe einer Eigenerklärung zu Anzahl der durchschnittlich jährlich Beschäftigten gesamt, und im Geschäftsbereich „Vermittlungszentrale" (Formblatt F-EK 3.3)
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zu EK 3.1 Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, aus denen Erfahrungen mit Tätigkeiten in der:
— Notrufentgegennahme oder
— Kontaktaufnahme zu Rettungsleitstellen oder
— Kontaktaufnahme zu Polizeidienststellen
Belegen/nachweisen.
Dies kann in einer oder mehreren Referenzen nachgewiesen werden.
Zu EK 3.2: Abgabe einer Eigenerklärung zum Betrieb einer Vermittlungszentrale und über den Betrieb einer redundanten Vermittlungszentrale spätestens ab Zuschlagserteilung/Auftragserteilung.
Nachweis IT Grundschutz oder Eigenerklärung
— Angaben zum Betrieb einer Vermittlungszentrale (CallCenter),
— Anzahl Vorgänge/Abfragen pro Jahr der letzten 3 Betriebsjahre,
— Techn. Vorauss. für Umsetzung Datenschutz und Informationssicherheit.
Zu EK 3.3: Für den Betrieb des Callcenters sind mind. 4 Personen/Schicht erforderlich die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 20.11.2019 um 15:00 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 20.11.2019 um 15:00 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 211-516903 (2019-10-29)
Ergänzende Angaben (2019-11-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6 708 300 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Kapitel 2/Projektziel – umfasst eine kurze übersichtsartige Darstellung des Leistungsumfanges.
Das Kapitel 3/Ist – Stand – gibt Hintergrundinformationen über die bisherige Organisation der Abfrage der Notrufsäulen entlang der Bundesautobahnen sowie die bisher erbrachten grundsätzlichen Leistungen.
Das Kapitel 4/Verantwortlichkeiten- regelt die Teilung der Verantwortung zwischen Bund und dem Auftragnehmer.
Im Kapitel 5/Funktionale Anforderungen an die Leistungen des Auftragnehmers- sind insbesondere die betrieblichen Anforderungen zusammengefasst.
Das Kapitel 6/Technische Anforderungen an die Leistungen des Auftragnehmers – beinhaltet die seitens des Bundes als erforderlich gehaltenen Rahmenbedingungen für die Anforderungen an die Technik zur Sicherstellung der Abfrage der Notrufsäulen.
Das Kapitel 7/Anforderungen an die Übergangsphase – enthalten die Rahmenbedingungen für die Übernahme der Abfrage der Notrufsäulen vom derzeitigen Vertragspartner des Bundes durch den Auftragnehmer.
Das Kapitel 8/Rahmenbedingungen Projektabwicklung – umfassen im Wesentlichen die Vorgaben für die Projektabwicklung, hierbei insbesondere im Bereich Projektmanagement und Kommunikation.
In der Übergabezeit, bis alle lokalen Notrufgateways in ein anderes Call Center überstellt sind, ist eine fortlaufende Abstimmung mit dem derzeitigen AN, die GDV Dienstleistungs-GmbH, zwingend erforderlich. Das BMVI ist zu diesen Abstimmungen und Gespräche hinzuzuziehen. Das BMVI behält sich vor, ob die Beteiligung persönlich oder schriftlich stattfinden wird.
In der Übergabezeit, bis alle lokalen Notrufgateways in ein anderes Call Center überstellt sind, ist eine fortlaufende Abstimmung mit dem derzeitigen AN, die GDV Dienstleistungs-GmbH, zwingend erforderlich. Das BMVI ist zu diesen Abstimmungen und Gespräche hinzuzuziehen. Das BMVI behält sich vor, ob die Beteiligung persönlich oder schriftlich stattfinden wird.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-11 📅
Name: GDV Dienstleistungs-GmbH
Postanschrift: Glockengießerwall 1
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 6 708 300 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;