Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Beratung und Konzeption, grafische Gestaltung einschließlich Vorlagenherstellung (Print und Online) und Druckabwicklung inkl. Druck und Distribution für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Presse- und Informationsamtes der Senatskanzlei Berlin.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-23.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Offenes Verfahren Rahmenvereinbarung Grafik
Skzl_II_0319
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Grafik-Design📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Beratung und Konzeption, grafische Gestaltung einschließlich Vorlagenherstellung (Print...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Beratung und Konzeption, grafische Gestaltung einschließlich Vorlagenherstellung (Print und Online) und Druckabwicklung inkl. Druck und Distribution für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Presse- und Informationsamtes der Senatskanzlei Berlin.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 800 000 💰
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Beratung und Konzeption, grafische Gestaltung einschließlich Vorlagenherstellung (Print und Online) und Druckabwicklung inkl. Druck und Distribution für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Presse- und Informationsamtes der Senatskanzlei Berlin.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 800 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung wird für 12 Monate ab Zuschlagserteilung geschlossen. Er endet mit Abschluss aller Leistungen, die im Zusammenhang mit dem letzten in...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Rahmenvereinbarung wird für 12 Monate ab Zuschlagserteilung geschlossen. Er endet mit Abschluss aller Leistungen, die im Zusammenhang mit dem letzten in der gültigen Vertragslaufzeit erteilten Einzelauftrag vereinbart wurden.Die Rahmenvereinbarung kann von der Auftraggeberin dreimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Wirt-124 EU – Eigenerklärung zur Eignung EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE);
2) Darstellung des Unternehmens – Leistungsspektrum und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Wirt-124 EU – Eigenerklärung zur Eignung EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE);
2) Darstellung des Unternehmens – Leistungsspektrum und Kerngeschäft – und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau, Mitarbeiterzahl) unter Verwendung der Anlage „Eigenerklärung zum Unternehmen“;
3) Keine Eintragung im Korruptionsregister und Gewerbezentralregister.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre;
2) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens der letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre;
2) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre im Geschäftsfeld „Grafik“.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Mindestjahresumsatz zu 2) 100 000 EUR
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Wirt-214 – Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen;
2) Wirt-2141 – Besondere...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Wirt-214 – Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen;
2) Wirt-2141 – Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung;
3) Wirt-124 – Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-23
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-23
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Berlin
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 164-403048 (2019-08-23)