Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Parkhaus-Neubau, Stark- und Schwachstromanlagen
63/50059844
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Elektroanlagen📦
Kurze Beschreibung: Gewerk Stark- und Schwachstromanlagen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Parkhäusern📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Starkstromleitungen📦
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt”
Beschreibung der Beschaffung:
“Wesentliche Inhalte und Mengen dieser Ausschreibung sind:
— 1 St. Elektrounterverteile (NSHV und HV und UV),
— 1 St. Trafoanlag,
— 396 St....”
Beschreibung der Beschaffung
Wesentliche Inhalte und Mengen dieser Ausschreibung sind:
— 1 St. Elektrounterverteile (NSHV und HV und UV),
— 1 St. Trafoanlag,
— 396 St. Sicherheitsleuchten,
— 863 St. Leuchtkörper,
— 660 m HF-Schlitzbandkabel,
— 5 670 m Linienförmige Wärmemelder,
— 2 200 m LWL-Monomode,
— 1 St. Videoüberwachungsanlage.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 11
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat mit seinem Angebot
Zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen für nicht präqualifizierte Unternehmen zur Zuverlässigkeit) erbracht werden.
— Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten:
——Angaben zum Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre — es wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mind. 1,0 Mio. EUR erwartet (im eigenen Betrieb, exklusive Fremdleistungen),
——Angaben zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen mit folgenden Deckungssummen:
—— für Sachschäden in Höhe von 3,0 Mio EUR pro Schadensfall,
—— für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio EUR pro Schadensfall.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Zertifizierung nach DIN 14675 und DIN EN 167631 (oder vergleichbare Zertifizierung) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Zertifizierung nach DIN 14675 und DIN EN 167631 (oder vergleichbare Zertifizierung) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vorlage einer Zertifizierung nach DIN 14675 und DIN EN 16763 (Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen) (oder vergleichbare Zertifizierung),
— Zertifizierung als Facherrichter Hekatron Brandmeldesystem Integral IP (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vorlage eines Zetifikats als Facherrichter Hekatron Brandmeldesystem Integral IP,
— Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis einer Zertifizierung Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung),
— Bescheinigung hinsichtlich einer Mitgliedschaft des Bundesverband Objektfunk in Deutschland (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vorlage einer gültigen Bescheinigung des Bundesverband Objektfunk in Deutschland (http://www.objektfunk-deutschland.de/bod-ev/mitgliederliste/) hinsichtlich einer Mitgliedschaft,
— Nachweise Nachunternehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Jeder beabsichtigte einzusetzende Nachunternehmer ist mit Angebotsabgabe namentlich einschl. Adressdaten zu benennen.
Nachunternehmer müssen präqualifiziert sein oder Ihre Eignung zur Zuverlässigkeit gem. Formblatt VVB124 nachweisen.
Bedient sich ein Bieter im Rahmen der Eignungsleihe eines Nachunternehmers, dann ist der die Eignungsleihe betreffende Nachweis jeweils nur von dem Nachunternehmer vorzulegen.
Der Bieter hat dann den Nachweis zu führen, dass das für die Eignungsleihe eingesetzte Unternehmen für die Ausführung zur Verfügung steht (Abgabe des Formblattes Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
— Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von 3 vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 5 Jahre, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten.
Als vergleichbar gelten abgeschlossene Projekte bezüglich Bürogebäude mit einem Kostenanteil von mind. 500 000 EUR für die Elektroinstallation, sowie Parkhäuser mit einem Kostenanteil von mind. 300 000 EUR für die Elektroinstallation.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz — MiLoG),
— Vorlage Urkalkulation (auf Anforderung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz — MiLoG),
— Vorlage Urkalkulation (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Auf Verlangen der Vergabestelle ist nach Submission vor Zuschlagserteilung eine vollständige Urkalkulation unverzüglich einzureichen.
Die Urkalkulation muss vom Bieter zur Öffnung durch den Auftraggeber (GSI) freigegeben werden und darf nicht mit einem Sperrvermerk oder Siegel versehen werden.
Sollten Unstimmigkeiten zwischen der Urkalkulation und den mit dem Angebot einzureichenden Preis-Formblättern festgestellt werden, sind diese aufzuklären.
Sofern Unstimmigkeiten nicht plausibel aufgeklärt werden können, wird das Angebot ausgeschlossen.
Angeforderte Urkalkulationen von nicht erfolgreichen Bietern, werden nach endgültiger Vergabe-Entscheidung in wieder verschlossenem Umschlag an die Bieter zurück gesendet.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-02
20:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-05
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabestelle der GSI
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zum Eröffnungstermin sind keine Bieter/Bieterbevollmächtigten zugelassen.
“Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Sämtliche Vergabeunterlagen werden auf dem DTVP zum Download bereit gestellt.
Bei...”
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Sämtliche Vergabeunterlagen werden auf dem DTVP zum Download bereit gestellt.
Bei elektronischer Abgabe des Angebotes laden Sie bitte zusätzlich zur GAEB-Datei auch eine unveränderbare pdf-Version Ihres ausgefüllten Leistungsverzeichnisses mit hoch. Die Abgabe einer GAEB-Datei als verbindliches Angebot ist nicht ausreichend.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDJN
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 124-301946 (2019-06-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 875259.36 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Wesentliche Inhalte und Mengen dieser Ausschreibung sind:
— 1 St. Elektrounterverteile (NSHV und HV und UV),
— 1 St. Trafoanlage,
— 396 St....”
Beschreibung der Beschaffung
Wesentliche Inhalte und Mengen dieser Ausschreibung sind:
— 1 St. Elektrounterverteile (NSHV und HV und UV),
— 1 St. Trafoanlage,
— 396 St. Sicherheitsleuchten,
— 863 St. Leuchtkörper,
— 660 m HF-Schlitzbandkabel,
— 5 670 m Linienförmige Wärmemelder,
— 2 200 m LWL-Monomode,
— 1 St. Videoüberwachungsanlage.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Konzept zum Nachweis der Ersatzteil-Verfügbarkeit einschl. Produktkompatibilität mit vorgeschlagenen Produkten”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebotspreis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation/Projektteam
Preis (Gewichtung): 60.00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 124-301946
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe EAB Elektroanlagebau GmbH Rhein/Main
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EAB Elektroanlagebau GmbH Rhein/Main
Postanschrift: Dieselstraße 8
Postort: Dietzenbach
Postleitzahl: 63128
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 60742389-0📞
E-Mail: mail@eab-rhein-main.de📧
Region: Offenbach, Landkreis🏙️
URL: http://www.eab-rhein-main.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 875259.36 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: f.hisung@gsi.de📧
URL: www.gsi.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Parkhaus-Neubau, Stark- und Schwachstromanlagen
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 214-524833
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 1
Titel: Parkhaus-Neubau, Stark- und Schwachstromanlagen
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 875259.36 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/ Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 139-341299 (2020-07-17)