Beschreibung der Beschaffung
Der Empfang und die Pförtnerdienstleistung im Dienstgebäude des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein im Düsternbrooker Weg 94 in 24105 Kiel sollen durch ein externes Dienstleistungsunternehmen montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchgehend mit einer Person besetzt werden. Geschätzt rd. 3 500 Stunden/Jahr. Bei Sonderveranstaltungen kann eine Arbeitszeit über 20.00 Uhr hinaus vereinbart werden.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
– Beratung und Kontrolle von Besucherinnen und Besuchern,
– telefonische Anmeldung von Besucher/innen bei den Beschäftigten des Hauses,
– telefonische Auskünfte,
– Wegbeschreibungen zu Büros und Besprechungsräumen für Externe,
– Entgegennahme und Kontrolle von Teilnehmerlisten bei Besprechungen und Veranstaltungen,
– Ausgabe von Fahrkarten,
– Verweisung von Handwerkern an die Hausmeister / Hausarbeiter der GMSH,
– Schlüssel- und Schließkartenverwaltung und Ausgabe nach näherer Weisung und Kontrolle der Vollzähligkeit,
– Kontrollgänge und Schließdienste im Gebäude und im Objektgelände: Morgens ist eine Hausinnenkontrolle durchzuführen und die Haupteingangstür zu entriegeln. Abends sind alle Eingänge zu kontrollieren, ggf. zu verschließen sowie nach der durchzuführenden Außenkontrolle ggf. Licht zu löschen. Nebeneingänge sind zu kontrollieren und ggf. zu verschließen, um 19:30 Uhr ist der Haupteingang zu verschließen. Bei den Kontrollen sind insbesondere folgende Punkte zu überprüfen: Brandgeruch, Büros und Besprechungsräume (Fenster verschlossen, Licht aus) Teeküchen (elektrische Geräte ausgeschaltet), Sanitäranlagen (Wasserleckagen), Dach- und Baustellenbereiche (Gefahrenquellen), Außentüren (schließen bzw. abschließen),
– Führen von Wach- und Kontrollbüchern: Im Wachbuch sind Schichtbeginn und Schichtwechsel, die Übergabe von Schlüsseln und Schließkarten, Kontrollgänge und besondere Vorkommnisse zu dokumentieren,
– Anwesenheitskontrolle der Reinigungskräfte und Weiterleitung von Aufträgen an die Reinigungskräfte,
– Weiterleitung eingehender Post und Zeitschriften,
– Entgegennahme und Kontrolle eingehender Lieferungen,
– Entgegennahme von Fundsachen,
– Ausgabe der Dienstfahrräder und des Zubehörs, Aufladen von E-Bike-Akkus,
– Ausgabe von Schlüsseln für Ladestationen,
– Überwachung der Videokameras,
– Entgegennahme und Weiterleitung von Schadens- und Störungsmeldungen an den inneren Dienst,
– Alarmierungsmaßnahmen bei Feuer, Einbruch, Diebstahl, technischen Störungen, Bombendrohungen, verdächtigen Postsendungen, überbrachten oder hinterlegten Sprengstoffvorrichtungen, Gefahrenstoffen oder sonstigen besonderen Vorkommnissen,
– das Personal ist verpflichtet, sich mit der Funktion und Bedienung der in der Pförtnerei vorhandenen Anlagen vertraut zu machen und im Alarm- oder Störungsfall nach den auf dem PC auflaufenden Handlungsanweisungen und der Brandschutzordnung zu verfahren,
– das Personal muss über die Standorte der Handfeuerlöscher und der Evakuierungsstühle Auskunft geben können und mit der Bedienung von Handfeuerlöschern vertraut sein. Die Regelungen der Brandschutzordnung des Gebäudes sind zu beachten,
– bei Unfällen und Notfällen ist das Personal verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Erstmaßnahmen einzuleiten und erste Hilfe zu leisten. Auf telefonische Anforderung ist der Defibrillator aus der Pförtnerei an den Unfall- bzw. Notfallort zu bringen,
– eine gepflegte äußere Erscheinung, ein souveränes Auftreten und ein freundliches und zuvorkommendes Verhalten gegenüber Besuchern/innen und Mitarbeiter/innen, Schwerbehinderten und hilfsbedürftigen Personen sowie sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift werden vorausgesetzt,
– der Auftragnehmer benennt einen Objektbetreuer inkl. Kontaktdaten sowie seiner telefonischen 24-stündigen Erreichbarkeit.