Der Bund hat im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms erneut Mittel in Höhe von 300 Mio. EUR bereitgestellt, die von 2019 bis 2023 zur Verfügung stehen. Vorgesehen ist eine Bewilligung der Haushaltsmittel des Jahres 2019 für weitere 197 Projekte. Mit dem Bundesprogramm sollen erneut investive sowie investitionsvorbereitende Projekte mit besonderer überregionaler bzw. nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen Förderprogramms sowohl für die bereits gestarteten 102 sowie die noch anstehenden 197 oder hohem Innovationspotential im Hinblick auf die soziale und gesellschaftliche Integration gefördert werden. Die Beauftragung sieht die Umsetzung des Projekte vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: 20.20.01.10
Kurze Beschreibung:
Der Bund hat im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms erneut Mittel in Höhe von 300 Mio. EUR bereitgestellt, die von 2019 bis 2023 zur Verfügung stehen. Vorgesehen ist eine Bewilligung der Haushaltsmittel des Jahres 2019 für weitere 197 Projekte. Mit dem Bundesprogramm sollen erneut investive sowie investitionsvorbereitende Projekte mit besonderer überregionaler bzw. nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen Förderprogramms sowohl für die bereits gestarteten 102 sowie die noch anstehenden 197 oder hohem Innovationspotential im Hinblick auf die soziale und gesellschaftliche Integration gefördert werden. Die Beauftragung sieht die Umsetzung des Projekte vor.
Der Bund hat im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms erneut Mittel in Höhe von 300 Mio. EUR bereitgestellt, die von 2019 bis 2023 zur Verfügung stehen. Vorgesehen ist eine Bewilligung der Haushaltsmittel des Jahres 2019 für weitere 197 Projekte. Mit dem Bundesprogramm sollen erneut investive sowie investitionsvorbereitende Projekte mit besonderer überregionaler bzw. nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen Förderprogramms sowohl für die bereits gestarteten 102 sowie die noch anstehenden 197 oder hohem Innovationspotential im Hinblick auf die soziale und gesellschaftliche Integration gefördert werden. Die Beauftragung sieht die Umsetzung des Projekte vor.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Leistungsbeschreibung.
Dauer: 49 Monate
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend Mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebots.
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend Mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend Mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis Der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend Mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis Der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundekartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 159-392825 (2019-08-16)
Ergänzende Angaben (2019-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Bund hat im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms erneut Mittel in Höhe von 300 Mio. EUR für das Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) bereitgestellt, die von 2019 bis 2023 zur Verfügung stehen. Vorgesehen ist eine Bewilligung der Haushaltsmittel des Jahres 2019 für weitere 197 Projekte. Mit dem Bundesprogramm sollen erneut investive sowie investitionsvorbereitende Projekte mit besonderer überregionaler bzw. nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen Förderprogramms sowohl für die bereits gestarteten 102 sowie die noch anstehenden 197 oder hohem Innovationspotential im Hinblick auf die soziale und gesellschaftliche Integration gefördert werden. Die Beauftragung sieht die Umsetzung des Projekte vor.
Der Bund hat im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms erneut Mittel in Höhe von 300 Mio. EUR für das Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) bereitgestellt, die von 2019 bis 2023 zur Verfügung stehen. Vorgesehen ist eine Bewilligung der Haushaltsmittel des Jahres 2019 für weitere 197 Projekte. Mit dem Bundesprogramm sollen erneut investive sowie investitionsvorbereitende Projekte mit besonderer überregionaler bzw. nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen Förderprogramms sowohl für die bereits gestarteten 102 sowie die noch anstehenden 197 oder hohem Innovationspotential im Hinblick auf die soziale und gesellschaftliche Integration gefördert werden. Die Beauftragung sieht die Umsetzung des Projekte vor.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben (2019-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Bund hat im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms erneut Mittel in Höhe von 300 Mio. EUR für das Programm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) bereitgestellt, die von 2019 bis 2023 zur Verfügung stehen. Vorgesehen ist eine Bewilligung der Haushaltsmittel des Jahres 2019 für weitere 197 Projekte. Mit dem Bundesprogramm sollen erneut investive sowie investitionsvorbereitende Projekte mit besonderer überregionaler bzw. nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen Förderprogramms sowohl für die bereits gestarteten 102 sowie die noch anstehenden 197 oder hohem Innovationspotential im Hinblick auf die soziale und gesellschaftliche Integration gefördert werden. Die Beauftragung sieht die Umsetzung des Projekte vor.
Der Bund hat im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms erneut Mittel in Höhe von 300 Mio. EUR für das Programm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) bereitgestellt, die von 2019 bis 2023 zur Verfügung stehen. Vorgesehen ist eine Bewilligung der Haushaltsmittel des Jahres 2019 für weitere 197 Projekte. Mit dem Bundesprogramm sollen erneut investive sowie investitionsvorbereitende Projekte mit besonderer überregionaler bzw. nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen Förderprogramms sowohl für die bereits gestarteten 102 sowie die noch anstehenden 197 oder hohem Innovationspotential im Hinblick auf die soziale und gesellschaftliche Integration gefördert werden. Die Beauftragung sieht die Umsetzung des Projekte vor.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge