Rahmenvertrag Mediaagenturleistungen

Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW

Die AGFS vergibt einen Rahmenvertrag über Kommunikation und Planung der Nahmobilität, der bis zum 31.12.2021 befristet ist mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-22 Auftragsbekanntmachung
2020-02-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-10-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Referenznummer: 01/2019
Kurze Beschreibung:
Die AGFS vergibt einen Rahmenvertrag über Kommunikation und Planung der Nahmobilität, der bis zum 31.12.2021 befristet ist mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Krefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW
Postanschrift: c/o Rathaus Stadt Krefeld, Von-der-Leyen-Platz 1
Postleitzahl: 47798
Postort: Krefeld
Kontakt
Internetadresse: https://www.agfs-nrw.de/ 🌏
E-Mail: christine.fuchs@agfs-nrw.de 📧
Fax: +49 215186-4365 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZLDYL4/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZLDYL4 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-22 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-23 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 205-499972
ABl. S-Ausgabe: 205
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZLDYL4

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 3 500 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Auftraggeber ist die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (nachfolgend AGFS oder Vergabestelle) mit Sitz in Krefeld. Zweck des Vereins ist die Förderung von Erziehung und Umweltschutz, und zwar durch systematische Förderung der Nahmobilität, insbesondere der Radfahrenden und Zufußgehenden, um u. a. die Verkehrssicherheit bei deren Teilnahme am allgemeinen Verkehr zu verbessern und den Modal-Split-Anteil für den Rad- und Fußverkehr signifikant zu erhöhen.
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Über die AGFS soll es zu einem Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern kommen, gleichzeitig berät und unterstützt die AGFS ihre Mitglieder bei allen Fragen und Projekten zum Thema Nahmobilität. Die AGFS entwickelt zentral Formate, Aktionen, Kampagnen und Publikationen, welche von den Mitgliedern dann vielfach eingesetzt werden können. Die AGFS macht Lobbyarbeit für das Thema Nahmobilität/aktive Mobilität und vernetzt sich mit vielen Partnern. Gemeinsam mit dem Land NRW werden die Bedürfnisse der fußgänger- und fahrradfreundlichen Städte, Gemeinden und Kreise in die Öffentlichkeit transportiert und die Nahmobilität in ihrer Gesamtheit gefördert.
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Eine aktuelle Mitgliederübersicht ist über unsere Homepage abrufbar:
Die Vergabestelle sucht einen Dienstleister, der die AGFS bei ihren vorgenannten Aufgaben kontinuierlich als auch projektspezifisch unterstützt. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung von Visionen und Leitzielen. Dem Dienstleister obliegen sämtliche Arbeitsschritte von der strategischen Beratung, Konzeptionierung bis zur Durchführung und Umsetzung, insbesondere durch Texte, Designs, Online-Kampagnen, Broschüren, Promotionaktionen, Pressearbeit und Giveaways. Aufgabe des Dienstleisters ist zudem die Vorbereitung, Durchführung, Teilnahme und Nachbereitung von aller Art von Veranstaltungen, Kongressen, Tagungen, Beiräten, Mitgliederversammlungen, Strategiesitzungen, Arbeitskreisen, Erfahrungsaustauschen und Gesprächen. Zudem obliegt dem Dienstleister die interne Abwicklung der Bürgeranfragen, Broschürenversand, Website, Bedienung von Twitter, facebook, die Begleitung des Mittelabflusses. Neben der Beratung und Konzeptionierung soll der Dienstleister die jeweiligen Maßnahmen auch umsetzen, das heißt die jeweiligen Druckleistungen beauftragen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 500 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Einseitige Option zur Verlängerung um zweimal ein Jahr durch den Auftraggeber
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AGFS c/o Rathaus Stadt Krefeld
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung, dass:
— Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat,
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— Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation,
— keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen;
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c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen);
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);
h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete);
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt (A):
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— das Unternehmen muss seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nachkommen (A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden i. H .v. 3 Mio. EUR und Vermögensschäden i. H. v. 300 000 EUR p. a. (A),
— Bruttoumsätze der letzten 3 Jahre, mindestens 750 000 p. a. EUR (A),
— Anzahl der Mitarbeiter, wobei mindestens 7 festangestellte Mitarbeiter beim Unternehmen beschäftigt sein müssen (einschließlich Inhaber) (A),
— der federführende Berater und sein Stellvertreter, die die strategischen, konzeptionierenden und ideengebenden Leistungen im Auftragsfall persönlich erbringen, sind namentlich zu benennen (A),
— der federführende Berater muss über einen Stellvertreter verfügen, um eine Redundanz sicherzustellen (A),
— da die Leistungen aufgrund ihrer Eigenart aus einer Hand und persönlich erbracht werden sollen, dürfen nicht mehr als 2 federführende Berater für die Durchführung dieser Leistungen im Auftragsfall benannt werden (A),
— mindestens einer der benannten Berater muss einen Studienabschluss als Verkehrsingenieur/ Bauingenieur haben (A),
— beide federführenden Berater müssen über eine mindestens 10-jährige Berufserfahrung verfügen (A),
— das Beraterteam für die Konzeptionierung und Umsetzung der einzelnen Nahmobilitätsprojekte für die AGFS muss aus mindestens sieben Mitarbeitern bestehen, die für die Bereiche Kommunikation/Marketing/Grafik und Planung/Geographie/ Verkehr entsprechend qualifiziert sind (A),
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— im Team muss mindestens ein Grafiker mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung arbeiten, der namentlich zu benennen ist (A),
— im Team muss mindestens ein Geograph/Raumplaner mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung arbeiten, der namentlich zu benennen ist (A),
— der Bruttoumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre ist anzugeben, wobei der Umsatz je Geschäftsjahr bei mindestens 750 000 EUR brutto pro Geschäftsjahr liegen muss (A).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Referenzen im Tätigkeitsschwerpunkt „Ideen und grundlegende Konzepte“ im Bereich Nahmobilität:
— es sind mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren für den Tätigkeitsschwerpunkt „grundlegende Entwicklung und Konzeptionierung von Ideen, Strategien, Leitbildern und Visionen für den Bereich Nahmobilität“ als Roadmap/Leitfaden für einzelne Projekte im Auftrag von AGFK's, Kommunen, Landesbehörden oder vergleichbaren öffentlichen Einrichtungen und Organisationen vorzulegen (A), wobei der Themenbereich (Städtebau/Stadtentwicklung, Umwelt/Klima, Gesundheit/Sport/Bewegung, Forschung/Grün (B) anzugeben ist. Ferner ist der Tätigkeitsschwerpunkt anzugeben (Ideenentwicklung, Definition von Zielen, Suche und Auswahl von Kooperationspartnern, Fördermittelstrategie) (B);
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2) Referenzen im Tätigkeitsschwerpunkt „Agentur- und Kommunikationsformate“ im Bereich Nahmobilität:
— es sind mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren für den Tätikeitsschwerpunkt „Umsetzung in Agentur- und Kommunikationsformate für den Bereich Nahmobilität“ für Projekte im Auftrag von AGFK's, Kommunen, Landesbehörden oder vergleichbaren öffentlichen Einrichtungen und Organisationen vorzulegen,
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— der Tätigkeitsschwerpunkt ist anzugeben (Politikdialoge/Moderation von Workshops, Foren, Podiumsdiskussionen, etc. mit Vertretern von Kommunen, Landesbehörden, Bürgern und Politikern, Konzeptionierung und Umsetzung von Texten für anspruchsvolle Zeitschriften, Fachbroschüren und/oder Leitfäden, Konzeptionierung und Umsetzung von Designs, Grafik, Layout für Zeitschriften, Konzeptionierung und Umsetzung von Kampagnen, Gestaltung und Beauftragung von Giveaways, Organisation von Veranstaltungen, Unterstützung des Auftraggebers bei der Organisation von Exkursionen mit Fachleuten, Politikern, Partnern, inhaltliche Betreuung, Unterstützung des Auftraggebers bei der Organisation von Exkursionen mit Fachleuten, Politikern, Partnern, inhaltliche Betreuung, Pflege und Weiterentwicklung des Internet-Auftritts, Betreuung weiterer Kommunikationskanäle wie z. B. soziale Medien, Radio, Video, TV (B);
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3) Referenzen im Tätigkeitsschwerpunkt „Verkehrsplanung“ im Bereich Nahmobilität:
— es sind mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren für den Tätigkeitsschwerpunkt „Umsetzung in konkrete Verkehrsplanung für den Bereich Nahmobilität“ für Projekte im Auftrag von AGFK's, Kommunen, Landesbehörden oder vergleichbaren öffentlichen Einrichtungen und Organisationen vorzulegen (A),
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— ferner sind die Tätigkeitsschwerpunkte anzugeben (Planung von Verkehrsinfrastruktur, Planung von Verkehrstechnik, StVO, Entwicklung und Durchführung von Pilotprojekten) (B).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Begrenzung erfolgt anhand der Referenzen und hier insbesondere anhand der unter Ziffer III.1.3) genannten B-Kriterien. Neben der Erfüllung der B-Kriteren führt es zu zusätzlichen Punktgewinnen, wenn in einer Referenz mehrere/alle Themenbereiche/B-Kriterien abgedeckt werden. Weitere Einzelheiten können der Bewertungsmatrix entnommen werden.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Verein zur Stärkung der Nahmobilität
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZLDYL4/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Herbst 2023

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211472-120 📞
Fax: +49 2211472-889 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Folgende Hinweise zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer sind zu beachten:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4) Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden
Quelle: OJS 2019/S 205-499972 (2019-10-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: c/o Rathaus Stadt Krefeld, Von-der-Leyen-Platz 1,

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 029-067723
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 205-499972
ABl. S-Ausgabe: 29
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZLDEL9

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vergabestelle sucht einen Dienstleister, der die AGFS bei ihren vorgenannten Aufgaben kontinuierlich als auch projektspezifisch unterstützt. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung von Visionen und Leitzielen. Dem Dienstleister obliegen sämtliche Arbeitsschritte von der strategischen Beratung, Konzeptionierung bis zur Durchführung und Umsetzung, insbesondere durch Texte, Designs, Online-Kampagnen, Broschüren, Promotionaktionen, Pressearbeit und Giveaways. Aufgabe des Dienstleisters ist zudem die Vorbereitung, Durchführung, Teilnahme und Nachbereitung von aller Art von Veranstaltungen, Kongressen, Tagungen, Beiräten, Mitgliederversammlungen, Strategiesitzungen, Arbeitskreisen, Erfahrungsaustauschen und Gesprächen. Zudem obliegt dem Dienstleister die interne Abwicklung der Bürgeranfragen, Broschürenversand, Website, Bedienung von Twitter, Facebook, die Begleitung des Mittelabflusses. Neben der Beratung und Konzeptionierung soll der Dienstleister die jeweiligen Maßnahmen auch umsetzen, das heißt die jeweiligen Druckleistungen beauftragen.
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Beschreibung der Optionen: Verlängerung des Auftrags um 2 x 1 Jahr

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lösung Fallstudie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beraterprofile
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-05 📅
Name: P 3 Agentur für Kommunikation und Mobilität/Planerbüro Südstadt
Postanschrift: Antwerpener Str. 6 - 12
Postort: Köln
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland 🇩🇪
Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH
Postanschrift: Hammfelddamm 6
Postort: Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Rhein-Kreis Neuss 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland - Bezirksregierung Köln
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4) der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Quelle: OJS 2020/S 029-067723 (2020-02-06)