Roadmap Energieeffizienz 2050: Umsetzung und Begleitung eines dialogorientierten Beteiligungsformats zur Identifikation sektorübergreifender Pfade zur Halbierung des Primärenergieverbrauchs bis 2050
Das Projekt Roadmap 2050 soll durch 2 separat beauftragte Teilaufträge durchgeführt werden: a) Wissenschaftliche Begleitung des Projekts (im Folgenden „WB-AN“); b) Geschäftsstelle des Projekts (im Folgenden „GS-AN“). Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Wissenschaftliche Begleitung des Beteiligungsformats. Dazu zählen die wissenschaftliche Begleitung der Sitzungen und Workshops im Rahmen des Beteiligungsformats, die fachliche Unterstützung bei der Entwicklung von Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Erstellung eines Ergebnisberichtes zur Roadmap 2050. Der GS-AN des Projekts wird separat beauftragt. Der WB-AN soll mit dem GS-AN gleichberechtigt und kooperativ zusammenarbeiten. Beide Auftragnehmer verantworten die erfolgreiche Projektdurchführung gemeinsamen gegenüber dem AG.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-06.
Auftragsbekanntmachung (2019-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: BfEE 05/2019
Kurze Beschreibung:
Das Projekt Roadmap 2050 soll durch 2 separat beauftragte Teilaufträge durchgeführt werden:
a) Wissenschaftliche Begleitung des Projekts (im Folgenden „WB-AN“);
b) Geschäftsstelle des Projekts (im Folgenden „GS-AN“).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Wissenschaftliche Begleitung des Beteiligungsformats. Dazu zählen die wissenschaftliche Begleitung der Sitzungen und Workshops im Rahmen des Beteiligungsformats, die fachliche Unterstützung bei der Entwicklung von Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Erstellung eines Ergebnisberichtes zur Roadmap 2050.
Der GS-AN des Projekts wird separat beauftragt. Der WB-AN soll mit dem GS-AN gleichberechtigt und kooperativ zusammenarbeiten. Beide Auftragnehmer verantworten die erfolgreiche Projektdurchführung gemeinsamen gegenüber dem AG.
Das Projekt Roadmap 2050 soll durch 2 separat beauftragte Teilaufträge durchgeführt werden:
a) Wissenschaftliche Begleitung des Projekts (im Folgenden „WB-AN“);
b) Geschäftsstelle des Projekts (im Folgenden „GS-AN“).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Wissenschaftliche Begleitung des Beteiligungsformats. Dazu zählen die wissenschaftliche Begleitung der Sitzungen und Workshops im Rahmen des Beteiligungsformats, die fachliche Unterstützung bei der Entwicklung von Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Erstellung eines Ergebnisberichtes zur Roadmap 2050.
Der GS-AN des Projekts wird separat beauftragt. Der WB-AN soll mit dem GS-AN gleichberechtigt und kooperativ zusammenarbeiten. Beide Auftragnehmer verantworten die erfolgreiche Projektdurchführung gemeinsamen gegenüber dem AG.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Taunus-Kreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Das Projekt Roadmap 2050 soll durch 2 separat beauftragte Teilaufträge durchgeführt werden:
a) Wissenschaftliche Begleitung des Projekts (im Folgenden „WB-AN“);
b) Geschäftsstelle des Projekts (im Folgenden „GS-AN“).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Wissenschaftliche Begleitung des Beteiligungsformats. Dazu zählen die wissenschaftliche Begleitung der Sitzungen und Workshops im Rahmen des Beteiligungsformats, die fachliche Unterstützung bei der Entwicklung von Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Erstellung eines Ergebnisberichtes zur Roadmap 2050.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Wissenschaftliche Begleitung des Beteiligungsformats. Dazu zählen die wissenschaftliche Begleitung der Sitzungen und Workshops im Rahmen des Beteiligungsformats, die fachliche Unterstützung bei der Entwicklung von Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Erstellung eines Ergebnisberichtes zur Roadmap 2050.
Der GS-AN des Projekts wird separat beauftragt. Der WB-AN soll mit dem GS-AN gleichberechtigt und kooperativ zusammenarbeiten. Beide Auftragnehmer verantworten die erfolgreiche Projektdurchführung gemeinsamen gegenüber dem AG.
Der Beteiligungsprozess findet auf 2 Ebenen statt:
— auf einer übergeordneten ersten Ebene werden regelmäßige Plenarsitzungen im Rahmen der Sitzungen der Energiewende-Plattform Energieeffizienz des BMWi abgehalten (Ebene 1),
— auf einer weiteren Ebene werden die Themen der Plattform in Arbeitsgruppen (Ebene 2) vor- und aufbereitet.
Die Aufteilung dieser Arbeitsgruppen erfolgt in 5 Handlungsfeldern (voraussichtlich anhand der Endenergiesektoren „Industrie“, „Gebäude“ (inkl. Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Private Haushalte) und „Verkehr“, sowie anhand von systemübergreifenden Themen, wie „Qualifikation von Fachkräften“ und „Digitalisierung“). Die Festlegung der Handlungsfelder erfolgt im Projektverlauf durch den AG unter Berücksichtigung des Beteiligungsprozesses.
Die Aufteilung dieser Arbeitsgruppen erfolgt in 5 Handlungsfeldern (voraussichtlich anhand der Endenergiesektoren „Industrie“, „Gebäude“ (inkl. Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Private Haushalte) und „Verkehr“, sowie anhand von systemübergreifenden Themen, wie „Qualifikation von Fachkräften“ und „Digitalisierung“). Die Festlegung der Handlungsfelder erfolgt im Projektverlauf durch den AG unter Berücksichtigung des Beteiligungsprozesses.
Dauer: 36 Monate
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Ort des Eröffnungstermins: Eschborn
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.