Im Dezember 2017 erfolgte durch die Landesluftfahrtbehörde Hamburg (BWVI) die Erteilung eines Flugplatz- und Flugplatzbetreiberzeugnisses gemäß § 10a LuftVG i. V. m. Artikel 8a der VO (EG) Nr. 216/2008 an die Flughafen Hamburg GmbH. Das Zeugnis berechtigt die FHG, den Verkehrsflughafen Hamburg in Übereinstimmung mit den einschlägigen Verordnungen, Zulassungsgrundlagen, den Festlegungen des Betreiberzeugnisses und des Flugplatzhandbuchs zu betreiben. Die mit dem EASA-Zeugnis ausgewiesenen Nebenbestimmungen und Hinweise sind einzuhalten.
Neben den Anforderungen der EASA sind gemäß der nationalen luftrechtlichen Genehmigungs- und Planungsrechtslage (LuftVG, LuftVZO etc.) diverse weitere Anforderungen und Nebenbestimmungen zu berücksichtigen, die gerade auch im Hinblick auf kontinuierlich laufende Veränderungen – Baumaßnahmen, Instandhaltungen etc. – des Flughafens hohe Signifikanz haben können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Im Dezember 2017 erfolgte durch die Landesluftfahrtbehörde Hamburg (BWVI) die Erteilung eines Flugplatz- und Flugplatzbetreiberzeugnisses gemäß § 10a LuftVG i. V. m. Artikel 8a der VO (EG) Nr. 216/2008 an die Flughafen Hamburg GmbH. Das Zeugnis berechtigt die FHG, den Verkehrsflughafen Hamburg in Übereinstimmung mit den einschlägigen Verordnungen, Zulassungsgrundlagen, den Festlegungen des Betreiberzeugnisses und des Flugplatzhandbuchs zu betreiben. Die mit dem EASA-Zeugnis ausgewiesenen Nebenbestimmungen und Hinweise sind einzuhalten.
Neben den Anforderungen der EASA sind gemäß der nationalen luftrechtlichen Genehmigungs- und Planungsrechtslage (LuftVG, LuftVZO etc.) diverse weitere Anforderungen und Nebenbestimmungen zu berücksichtigen, die gerade auch im Hinblick auf kontinuierlich laufende Veränderungen – Baumaßnahmen, Instandhaltungen etc. – des Flughafens hohe Signifikanz haben können.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2 800 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Kontext der EASA-Zertifizierung ist die dauerhafte Umsetzung eines übergreifenden EASA Compliance Assurance & Change Managements am Flughafen Hamburg im...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Kontext der EASA-Zertifizierung ist die dauerhafte Umsetzung eines übergreifenden EASA Compliance Assurance & Change Managements am Flughafen Hamburg im Sinne des unmittelbaren Zertifikatserhalts notwendig. Ähnlich verhält es sich mit der Absicherung / Sicherstellung der geltenden luft-rechtlichen und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, deren dauerhafte Gewährleistung rückwirkend, aber auch in der Weiterentwicklung des Flughafens bei diversen infrastrukturellen und flugbetrieblich veranlassten Projekten sichergestellt werden muss.
In Verbindung damit sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf Basis einer übergreifenden Prozesskoordination (PK) im Geschäftsbereich FR – Real Estate Management am Flughafen Hamburg erforderlich, die eine zentrale Abstimmung über alle Phasen verschiedener Anzeige-, Genehmigungs- und/oder Planungsphasen sicherstellen. Dabei sind u. a. auch sämtliche mögliche Phasen von der Planung, der Genehmigung/Zulassung bis hin zur baulichen Umsetzung und Abnahme/Inbetriebnahme abzudecken und die Erfüllung aller Vorgaben des nationalen und europäischen Luftrechts zu gewährleisten.
Planungs-, Bau- und Instandsetzungsprozesse bzw. die in diesen Prozessen umzusetzenden Projekte am Flughafen Hamburg werden durch den Geschäftsbereich Real Estate Management verantwortet. Besondere Bedeutung kommt hierbei baulichen Änderungen oder Erweiterungen an der luftseitigen Infrastruktur des Flughafens, also den Flugbetriebsflächen sowie deren technischer Infrastruktur zu, da gemäß EASA VO (EU) Nr. 216/2008 und der EASA VO (EU) 139/2014 und ihren begleitenden Regelwerken umfassende Anforderungen im Rahmen der technischen Planungsleistungen und baulichen Umsetzung u. a. im Rahmen von EASA-Konformitätsprüfungen nachzuweisen sind. Dies stellt eine Voraussetzung für luftrechtliche Genehmigungs- und Abnahmeverfahren der Landesluftfahrtbehörde im Kontext des nationalen Rechts (LuftVG, LuftVZO) und des EASA Zertifikatserhalts nach europäischen Regularien seit Januar 2018 dar.
Weitere Anzeige-, Genehmigungs- und Freigabeverfahren – oft betrieblich bedingt – werden in anderen Bereichen des Flughafens verantwortet und umgesetzt, diverse Organisationseinheiten sind jeweils in Abhängigkeit vom Verfahren spezifiziert einzubeziehen, haben Teilaufgaben oder müssen lediglich umfassend und kontinuierlich informiert sein.
Geplant ist ein Aufwand im Jahr 2020 von ca. 700 Personentagen. Der Aufwand in den darauffolgenden Jahren wird in Abhängigkeit von den bei der FHG angedachten Planungs-, Bau- und Instandsetzungsprojekten sowie den Änderungen in den Anforderungen des Regelwerks zu den europaweiten (EASA) und nationalen Genehmigungs- und Abnahmeverfahren bzw. den Anforderungen aus dem EASA Compliance Assurance & Change Management heraus zu kalkulieren sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Preisbewertung erfolgt anhand der gemittelten Tagessätze der ausgeschriebenen Positionen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-16d496a5252-4b7013733794faa1” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-16d496a5252-4b7013733794faa1” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-16d496a5252-4b7013733794faa1” Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftraggeber (AG) führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch. Alle interessierten Unternehmen können ein Angebot abgeben. Die grundsätzliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber (AG) führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch. Alle interessierten Unternehmen können ein Angebot abgeben. Die grundsätzliche Eignung ist anhand der Bekanntmachung darzulegen.
Der AG prüft die eingegangenen Angebote nach Ziffer 11.1 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ formal auf Vollständigkeit. Im Anschluss wird die Eignung der Bieter nach Ziffer 11.2. der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ geprüft. Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzufordern.
Anschließend werden geeignete Bieter nach Ziffer 11.4 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden können, sofern nicht nach § 15 Abs. 4 SektVO auf ein Erstangebot der Zuschlag erteilt werden soll. Grundlage für die Auswahl der Bieter erfolgt nach benannten Zuschlagskriterien.
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen....”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-18
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-18
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die...”
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Diese Möglichkeit besteht auch für einzelne Lose der vorliegenden Vergabe.
d) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden vorgenannten Fällen behält sich der Auftraggeber vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer der Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundatzangelegenheiten”
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Vergabekammer der Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten”
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 204-497979 (2019-10-18)
Ergänzende Angaben (2019-11-12)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 204-497979
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-11-18 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-11-28 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2019/S 220-540964 (2019-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Flughafen Hamburg GmbH — Zentraleinkauf
E-Mail: fkeuchel@ham.airport.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Im Dezember 2017 erfolgte durch die Landesluftfahrtbehörde Hamburg (BWVI) die Erteilung eines Flugplatz- und Flugplatzbetreiberzeugnisses gemäß § 10a LuftVG...”
Kurze Beschreibung
Im Dezember 2017 erfolgte durch die Landesluftfahrtbehörde Hamburg (BWVI) die Erteilung eines Flugplatz- und Flugplatzbetreiberzeugnisses gemäß § 10a LuftVG i. V. m. Artikel 8a der VO (EG) Nr. 216/2008 an die Flughafen Hamburg GmbH. Das Zeugnis berechtigt die FHG, den Verkehrsflughafen Hamburg in Übereinstimmung mit den einschlägigen Verordnungen, Zulassungsgrundlagen, den Festlegungen des Betreiberzeugnisses und des Flugplatzhandbuchs zu betreiben. Die mit dem EASA-Zeugnis ausgewiesenen Nebenbestimmungen und Hinweise sind einzuhalten.
Neben den Anforderungen der EASA sind gemäß der nationalen luftrechtlichen Genehmigungs- und Planungsrechtslage (LuftVG, LuftVZO etc.) diverse weitere Anforderungen und Nebenbestimmungen zu berücksichtigen, die gerade auch im Hinblick auf kontinuierlich laufende Veränderungen — Baumaßnahmen, Instandhaltungen etc. — des Flughafens hohe Signifikanz haben können.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Kontext der EASA-Zertifizierung ist die dauerhafte Umsetzung eines übergreifenden EASA Compliance Assurance & Change Managements am Flughafen Hamburg im...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Kontext der EASA-Zertifizierung ist die dauerhafte Umsetzung eines übergreifenden EASA Compliance Assurance & Change Managements am Flughafen Hamburg im Sinne des unmittelbaren Zertifikatserhalts notwendig. Ähnlich verhält es sich mit der Absicherung / Sicherstellung der geltenden luft-rechtlichen und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, deren dauerhafte Gewährleistung rückwirkend, aber auch in der Weiterentwicklung des Flughafens bei diversen infrastrukturellen und flugbetrieblich veranlassten Projekten sichergestellt werden muss. In Verbindung damit sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf Basis einer übergreifenden Prozesskoordination (PK) im Geschäftsbereich FR — Real Estate Management am Flughafen Hamburg erforderlich, die eine zentrale Abstimmung über alle Phasen verschiedener Anzeige-, Genehmigungs- und/oder Planungsphasen sicherstellen. Dabei sind u. a. auch sämtliche mögliche Phasen von der Planung, der Genehmigung/Zulassung bis hin zur baulichen Umsetzung und Abnahme/Inbetriebnahme abzudecken und die Erfüllung aller Vorgaben des nationalen und europäischen Luftrechts zu gewährleisten. Planungs-, Bau- und Instandsetzungsprozesse bzw. die in diesen Prozessen umzusetzenden Projekte am Flughafen Hamburg werden durch den Geschäftsbereich Real Estate Management verantwortet. Besondere Bedeutung kommt hierbei baulichen Änderungen oder Erweiterungen an der luftseitigen Infrastruktur des Flughafens, also den Flugbetriebsflächen sowie deren technischer Infrastruktur zu, da gemäß EASA VO (EU) Nr. 216/2008 und der EASA VO (EU) 139/2014 und ihren begleitenden Regelwerken umfassende Anforderungen im Rahmen der technischen Planungsleistungen und baulichen Umsetzung u. a. im Rahmen von EASA-Konformitätsprüfungen nachzuweisen sind. Dies stellt eine Voraussetzung für luftrechtliche Genehmigungs- und Abnahmeverfahren der Landesluftfahrtbehörde im Kontext des nationalen Rechts (LuftVG, LuftVZO) und des EASA Zertifikatserhalts nach europäischen Regularien seit Januar 2018 dar. Weitere Anzeige-, Genehmigungs- und Freigabeverfahren — oft betrieblich bedingt — werden in anderen Bereichen des Flughafens verantwortet und umgesetzt, diverse Organisationseinheiten sind jeweils in Abhängigkeit vom Verfahren spezifiziert einzubeziehen, haben Teilaufgaben oder müssen lediglich umfassend und kontinuierlich informiert sein.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen: Tag des Vertragsschlusses gemäß V.2.1) ist der 29.4.2020.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 204-497979
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: RV Beratung Planung & Genehmigung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-20 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AviaCert GmbH
Postanschrift: Schulstraße 36
Postort: Redefin
Postleitzahl: 19230
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 38854628192📞
E-Mail: h.schorcht@aviacert.de📧
Fax: +49 307001434819 📠
Region: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer der Finanzbehörde — Organisation und Zentrale Dienste — Grundatzangelegenheiten” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Vergabekammer der Finanzbehörde — Organisation und Zentrale Dienste — Grundsatzangelegenheiten”
Quelle: OJS 2020/S 109-265641 (2020-06-04)