Im Dezember 2017 erfolgte durch die Landesluftfahrtbehörde Hamburg (BWVI) die Erteilung eines Flugplatz- und Flugplatzbetreiberzeugnisses gemäß § 10a LuftVG i. V. m. Artikel 8a der VO (EG) Nr. 216/2008 an die Flughafen Hamburg GmbH. Das Zeugnis berechtigt die FHG, den Verkehrsflughafen Hamburg in Übereinstimmung mit den einschlägigen Verordnungen, Zulassungsgrundlagen, den Festlegungen des Betreiberzeugnisses und des Flugplatzhandbuchs zu betreiben. Die mit dem EASA-Zeugnis ausgewiesenen Nebenbestimmungen und Hinweise sind einzuhalten. Neben den Anforderungen der EASA sind gemäß der nationalen luftrechtlichen Genehmigungs- und Planungsrechtslage (LuftVG, LuftVZO etc.) diverse weitere Anforderungen und Nebenbestimmungen zu berücksichtigen, die gerade auch im Hinblick auf kontinuierlich laufende Veränderungen – Baumaßnahmen, Instandhaltungen etc. – des Flughafens hohe Signifikanz haben können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Referenznummer: 19091000190
Kurze Beschreibung:
Im Dezember 2017 erfolgte durch die Landesluftfahrtbehörde Hamburg (BWVI) die Erteilung eines Flugplatz- und Flugplatzbetreiberzeugnisses gemäß § 10a LuftVG i. V. m. Artikel 8a der VO (EG) Nr. 216/2008 an die Flughafen Hamburg GmbH. Das Zeugnis berechtigt die FHG, den Verkehrsflughafen Hamburg in Übereinstimmung mit den einschlägigen Verordnungen, Zulassungsgrundlagen, den Festlegungen des Betreiberzeugnisses und des Flugplatzhandbuchs zu betreiben. Die mit dem EASA-Zeugnis ausgewiesenen Nebenbestimmungen und Hinweise sind einzuhalten.
Neben den Anforderungen der EASA sind gemäß der nationalen luftrechtlichen Genehmigungs- und Planungsrechtslage (LuftVG, LuftVZO etc.) diverse weitere Anforderungen und Nebenbestimmungen zu berücksichtigen, die gerade auch im Hinblick auf kontinuierlich laufende Veränderungen – Baumaßnahmen, Instandhaltungen etc. – des Flughafens hohe Signifikanz haben können.
Im Dezember 2017 erfolgte durch die Landesluftfahrtbehörde Hamburg (BWVI) die Erteilung eines Flugplatz- und Flugplatzbetreiberzeugnisses gemäß § 10a LuftVG i. V. m. Artikel 8a der VO (EG) Nr. 216/2008 an die Flughafen Hamburg GmbH. Das Zeugnis berechtigt die FHG, den Verkehrsflughafen Hamburg in Übereinstimmung mit den einschlägigen Verordnungen, Zulassungsgrundlagen, den Festlegungen des Betreiberzeugnisses und des Flugplatzhandbuchs zu betreiben. Die mit dem EASA-Zeugnis ausgewiesenen Nebenbestimmungen und Hinweise sind einzuhalten.
Neben den Anforderungen der EASA sind gemäß der nationalen luftrechtlichen Genehmigungs- und Planungsrechtslage (LuftVG, LuftVZO etc.) diverse weitere Anforderungen und Nebenbestimmungen zu berücksichtigen, die gerade auch im Hinblick auf kontinuierlich laufende Veränderungen – Baumaßnahmen, Instandhaltungen etc. – des Flughafens hohe Signifikanz haben können.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-10-18 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-22 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 204-497979
ABl. S-Ausgabe: 204
Zusätzliche Informationen
Die Preisbewertung erfolgt anhand der gemittelten Tagessätze der ausgeschriebenen Positionen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Dezember 2017 erfolgte durch die Landesluftfahrtbehörde Hamburg (BWVI) die Erteilung eines Flugplatz- und Flugplatzbetreiberzeugnisses gemäß § 10a LuftVG i. V. m. Artikel 8a der VO (EG) Nr. 216/2008 an die Flughafen Hamburg GmbH. Das Zeugnis berechtigt die FHG, den Verkehrsflughafen Hamburg in Übereinstimmung mit den einschlägigen Verordnungen, Zulassungsgrundlagen, den Festlegungen des Betreiberzeugnisses und des Flugplatzhandbuchs zu betreiben. Die mit dem EASA-Zeugnis ausgewiesenen Nebenbestimmungen und Hinweise sind einzuhalten.
Im Dezember 2017 erfolgte durch die Landesluftfahrtbehörde Hamburg (BWVI) die Erteilung eines Flugplatz- und Flugplatzbetreiberzeugnisses gemäß § 10a LuftVG i. V. m. Artikel 8a der VO (EG) Nr. 216/2008 an die Flughafen Hamburg GmbH. Das Zeugnis berechtigt die FHG, den Verkehrsflughafen Hamburg in Übereinstimmung mit den einschlägigen Verordnungen, Zulassungsgrundlagen, den Festlegungen des Betreiberzeugnisses und des Flugplatzhandbuchs zu betreiben. Die mit dem EASA-Zeugnis ausgewiesenen Nebenbestimmungen und Hinweise sind einzuhalten.
Neben den Anforderungen der EASA sind gemäß der nationalen luftrechtlichen Genehmigungs- und Planungsrechtslage (LuftVG, LuftVZO etc.) diverse weitere Anforderungen und Nebenbestimmungen zu berücksichtigen, die gerade auch im Hinblick auf kontinuierlich laufende Veränderungen – Baumaßnahmen, Instandhaltungen etc. – des Flughafens hohe Signifikanz haben können.
Neben den Anforderungen der EASA sind gemäß der nationalen luftrechtlichen Genehmigungs- und Planungsrechtslage (LuftVG, LuftVZO etc.) diverse weitere Anforderungen und Nebenbestimmungen zu berücksichtigen, die gerade auch im Hinblick auf kontinuierlich laufende Veränderungen – Baumaßnahmen, Instandhaltungen etc. – des Flughafens hohe Signifikanz haben können.
Im Kontext der EASA-Zertifizierung ist die dauerhafte Umsetzung eines übergreifenden EASA Compliance Assurance & Change Managements am Flughafen Hamburg im Sinne des unmittelbaren Zertifikatserhalts notwendig. Ähnlich verhält es sich mit der Absicherung / Sicherstellung der geltenden luft-rechtlichen und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, deren dauerhafte Gewährleistung rückwirkend, aber auch in der Weiterentwicklung des Flughafens bei diversen infrastrukturellen und flugbetrieblich veranlassten Projekten sichergestellt werden muss.
Im Kontext der EASA-Zertifizierung ist die dauerhafte Umsetzung eines übergreifenden EASA Compliance Assurance & Change Managements am Flughafen Hamburg im Sinne des unmittelbaren Zertifikatserhalts notwendig. Ähnlich verhält es sich mit der Absicherung / Sicherstellung der geltenden luft-rechtlichen und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, deren dauerhafte Gewährleistung rückwirkend, aber auch in der Weiterentwicklung des Flughafens bei diversen infrastrukturellen und flugbetrieblich veranlassten Projekten sichergestellt werden muss.
In Verbindung damit sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf Basis einer übergreifenden Prozesskoordination (PK) im Geschäftsbereich FR – Real Estate Management am Flughafen Hamburg erforderlich, die eine zentrale Abstimmung über alle Phasen verschiedener Anzeige-, Genehmigungs- und/oder Planungsphasen sicherstellen. Dabei sind u. a. auch sämtliche mögliche Phasen von der Planung, der Genehmigung/Zulassung bis hin zur baulichen Umsetzung und Abnahme/Inbetriebnahme abzudecken und die Erfüllung aller Vorgaben des nationalen und europäischen Luftrechts zu gewährleisten.
In Verbindung damit sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf Basis einer übergreifenden Prozesskoordination (PK) im Geschäftsbereich FR – Real Estate Management am Flughafen Hamburg erforderlich, die eine zentrale Abstimmung über alle Phasen verschiedener Anzeige-, Genehmigungs- und/oder Planungsphasen sicherstellen. Dabei sind u. a. auch sämtliche mögliche Phasen von der Planung, der Genehmigung/Zulassung bis hin zur baulichen Umsetzung und Abnahme/Inbetriebnahme abzudecken und die Erfüllung aller Vorgaben des nationalen und europäischen Luftrechts zu gewährleisten.
Planungs-, Bau- und Instandsetzungsprozesse bzw. die in diesen Prozessen umzusetzenden Projekte am Flughafen Hamburg werden durch den Geschäftsbereich Real Estate Management verantwortet. Besondere Bedeutung kommt hierbei baulichen Änderungen oder Erweiterungen an der luftseitigen Infrastruktur des Flughafens, also den Flugbetriebsflächen sowie deren technischer Infrastruktur zu, da gemäß EASA VO (EU) Nr. 216/2008 und der EASA VO (EU) 139/2014 und ihren begleitenden Regelwerken umfassende Anforderungen im Rahmen der technischen Planungsleistungen und baulichen Umsetzung u. a. im Rahmen von EASA-Konformitätsprüfungen nachzuweisen sind. Dies stellt eine Voraussetzung für luftrechtliche Genehmigungs- und Abnahmeverfahren der Landesluftfahrtbehörde im Kontext des nationalen Rechts (LuftVG, LuftVZO) und des EASA Zertifikatserhalts nach europäischen Regularien seit Januar 2018 dar.
Planungs-, Bau- und Instandsetzungsprozesse bzw. die in diesen Prozessen umzusetzenden Projekte am Flughafen Hamburg werden durch den Geschäftsbereich Real Estate Management verantwortet. Besondere Bedeutung kommt hierbei baulichen Änderungen oder Erweiterungen an der luftseitigen Infrastruktur des Flughafens, also den Flugbetriebsflächen sowie deren technischer Infrastruktur zu, da gemäß EASA VO (EU) Nr. 216/2008 und der EASA VO (EU) 139/2014 und ihren begleitenden Regelwerken umfassende Anforderungen im Rahmen der technischen Planungsleistungen und baulichen Umsetzung u. a. im Rahmen von EASA-Konformitätsprüfungen nachzuweisen sind. Dies stellt eine Voraussetzung für luftrechtliche Genehmigungs- und Abnahmeverfahren der Landesluftfahrtbehörde im Kontext des nationalen Rechts (LuftVG, LuftVZO) und des EASA Zertifikatserhalts nach europäischen Regularien seit Januar 2018 dar.
Weitere Anzeige-, Genehmigungs- und Freigabeverfahren – oft betrieblich bedingt – werden in anderen Bereichen des Flughafens verantwortet und umgesetzt, diverse Organisationseinheiten sind jeweils in Abhängigkeit vom Verfahren spezifiziert einzubeziehen, haben Teilaufgaben oder müssen lediglich umfassend und kontinuierlich informiert sein.
Weitere Anzeige-, Genehmigungs- und Freigabeverfahren – oft betrieblich bedingt – werden in anderen Bereichen des Flughafens verantwortet und umgesetzt, diverse Organisationseinheiten sind jeweils in Abhängigkeit vom Verfahren spezifiziert einzubeziehen, haben Teilaufgaben oder müssen lediglich umfassend und kontinuierlich informiert sein.
Geplant ist ein Aufwand im Jahr 2020 von ca. 700 Personentagen. Der Aufwand in den darauffolgenden Jahren wird in Abhängigkeit von den bei der FHG angedachten Planungs-, Bau- und Instandsetzungsprojekten sowie den Änderungen in den Anforderungen des Regelwerks zu den europaweiten (EASA) und nationalen Genehmigungs- und Abnahmeverfahren bzw. den Anforderungen aus dem EASA Compliance Assurance & Change Management heraus zu kalkulieren sein.
Geplant ist ein Aufwand im Jahr 2020 von ca. 700 Personentagen. Der Aufwand in den darauffolgenden Jahren wird in Abhängigkeit von den bei der FHG angedachten Planungs-, Bau- und Instandsetzungsprojekten sowie den Änderungen in den Anforderungen des Regelwerks zu den europaweiten (EASA) und nationalen Genehmigungs- und Abnahmeverfahren bzw. den Anforderungen aus dem EASA Compliance Assurance & Change Management heraus zu kalkulieren sein.
Zusätzliche Informationen:
Die Preisbewertung erfolgt anhand der gemittelten Tagessätze der ausgeschriebenen Positionen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber (AG) führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch. Alle interessierten Unternehmen können ein Angebot abgeben. Die grundsätzliche Eignung ist anhand der Bekanntmachung darzulegen.
Der AG prüft die eingegangenen Angebote nach Ziffer 11.1 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ formal auf Vollständigkeit. Im Anschluss wird die Eignung der Bieter nach Ziffer 11.2. der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ geprüft. Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzufordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der AG prüft die eingegangenen Angebote nach Ziffer 11.1 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ formal auf Vollständigkeit. Im Anschluss wird die Eignung der Bieter nach Ziffer 11.2. der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ geprüft. Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzufordern.
Anschließend werden geeignete Bieter nach Ziffer 11.4 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden können, sofern nicht nach § 15 Abs. 4 SektVO auf ein Erstangebot der Zuschlag erteilt werden soll. Grundlage für die Auswahl der Bieter erfolgt nach benannten Zuschlagskriterien.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anschließend werden geeignete Bieter nach Ziffer 11.4 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden können, sofern nicht nach § 15 Abs. 4 SektVO auf ein Erstangebot der Zuschlag erteilt werden soll. Grundlage für die Auswahl der Bieter erfolgt nach benannten Zuschlagskriterien.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Diese Möglichkeit besteht auch für einzelne Lose der vorliegenden Vergabe.
d) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden vorgenannten Fällen behält sich der Auftraggeber vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden vorgenannten Fällen behält sich der Auftraggeber vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundatzangelegenheiten
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten
Quelle: OJS 2019/S 204-497979 (2019-10-18)
Ergänzende Angaben (2019-11-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Dezember 2017 erfolgte durch die Landesluftfahrtbehörde Hamburg (BWVI) die Erteilung eines Flugplatz- und Flugplatzbetreiberzeugnisses gemäß § 10a LuftVG i. V. m. Artikel 8a der VO (EG) Nr. 216/2008 an die Flughafen Hamburg GmbH. Das Zeugnis berechtigt die FHG, den Verkehrsflughafen Hamburg in Übereinstimmung mit den einschlägigen Verordnungen, Zulassungsgrundlagen, den Festlegungen des Betreiberzeugnisses und des Flugplatzhandbuchs zu betreiben. Die mit dem EASA-Zeugnis ausgewiesenen Nebenbestimmungen und Hinweise sind einzuhalten.
Neben den Anforderungen der EASA sind gemäß der nationalen luftrechtlichen Genehmigungs- und Planungsrechtslage (LuftVG, LuftVZO etc.) diverse weitere Anforderungen und Nebenbestimmungen zu berücksichtigen, die gerade auch im Hinblick auf kontinuierlich laufende Veränderungen — Baumaßnahmen, Instandhaltungen etc. — des Flughafens hohe Signifikanz haben können.
Im Dezember 2017 erfolgte durch die Landesluftfahrtbehörde Hamburg (BWVI) die Erteilung eines Flugplatz- und Flugplatzbetreiberzeugnisses gemäß § 10a LuftVG i. V. m. Artikel 8a der VO (EG) Nr. 216/2008 an die Flughafen Hamburg GmbH. Das Zeugnis berechtigt die FHG, den Verkehrsflughafen Hamburg in Übereinstimmung mit den einschlägigen Verordnungen, Zulassungsgrundlagen, den Festlegungen des Betreiberzeugnisses und des Flugplatzhandbuchs zu betreiben. Die mit dem EASA-Zeugnis ausgewiesenen Nebenbestimmungen und Hinweise sind einzuhalten.
Neben den Anforderungen der EASA sind gemäß der nationalen luftrechtlichen Genehmigungs- und Planungsrechtslage (LuftVG, LuftVZO etc.) diverse weitere Anforderungen und Nebenbestimmungen zu berücksichtigen, die gerade auch im Hinblick auf kontinuierlich laufende Veränderungen — Baumaßnahmen, Instandhaltungen etc. — des Flughafens hohe Signifikanz haben können.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-06-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 109-265641
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen
Tag des Vertragsschlusses gemäß V.2.1) ist der 29.4.2020.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neben den Anforderungen der EASA sind gemäß der nationalen luftrechtlichen Genehmigungs- und Planungsrechtslage (LuftVG, LuftVZO etc.) diverse weitere Anforderungen und Nebenbestimmungen zu berücksichtigen, die gerade auch im Hinblick auf kontinuierlich laufende Veränderungen — Baumaßnahmen, Instandhaltungen etc. — des Flughafens hohe Signifikanz haben können.
Neben den Anforderungen der EASA sind gemäß der nationalen luftrechtlichen Genehmigungs- und Planungsrechtslage (LuftVG, LuftVZO etc.) diverse weitere Anforderungen und Nebenbestimmungen zu berücksichtigen, die gerade auch im Hinblick auf kontinuierlich laufende Veränderungen — Baumaßnahmen, Instandhaltungen etc. — des Flughafens hohe Signifikanz haben können.
Im Kontext der EASA-Zertifizierung ist die dauerhafte Umsetzung eines übergreifenden EASA Compliance Assurance & Change Managements am Flughafen Hamburg im Sinne des unmittelbaren Zertifikatserhalts notwendig. Ähnlich verhält es sich mit der Absicherung / Sicherstellung der geltenden luft-rechtlichen und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, deren dauerhafte Gewährleistung rückwirkend, aber auch in der Weiterentwicklung des Flughafens bei diversen infrastrukturellen und flugbetrieblich veranlassten Projekten sichergestellt werden muss. In Verbindung damit sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf Basis einer übergreifenden Prozesskoordination (PK) im Geschäftsbereich FR — Real Estate Management am Flughafen Hamburg erforderlich, die eine zentrale Abstimmung über alle Phasen verschiedener Anzeige-, Genehmigungs- und/oder Planungsphasen sicherstellen. Dabei sind u. a. auch sämtliche mögliche Phasen von der Planung, der Genehmigung/Zulassung bis hin zur baulichen Umsetzung und Abnahme/Inbetriebnahme abzudecken und die Erfüllung aller Vorgaben des nationalen und europäischen Luftrechts zu gewährleisten. Planungs-, Bau- und Instandsetzungsprozesse bzw. die in diesen Prozessen umzusetzenden Projekte am Flughafen Hamburg werden durch den Geschäftsbereich Real Estate Management verantwortet. Besondere Bedeutung kommt hierbei baulichen Änderungen oder Erweiterungen an der luftseitigen Infrastruktur des Flughafens, also den Flugbetriebsflächen sowie deren technischer Infrastruktur zu, da gemäß EASA VO (EU) Nr. 216/2008 und der EASA VO (EU) 139/2014 und ihren begleitenden Regelwerken umfassende Anforderungen im Rahmen der technischen Planungsleistungen und baulichen Umsetzung u. a. im Rahmen von EASA-Konformitätsprüfungen nachzuweisen sind. Dies stellt eine Voraussetzung für luftrechtliche Genehmigungs- und Abnahmeverfahren der Landesluftfahrtbehörde im Kontext des nationalen Rechts (LuftVG, LuftVZO) und des EASA Zertifikatserhalts nach europäischen Regularien seit Januar 2018 dar. Weitere Anzeige-, Genehmigungs- und Freigabeverfahren — oft betrieblich bedingt — werden in anderen Bereichen des Flughafens verantwortet und umgesetzt, diverse Organisationseinheiten sind jeweils in Abhängigkeit vom Verfahren spezifiziert einzubeziehen, haben Teilaufgaben oder müssen lediglich umfassend und kontinuierlich informiert sein.
Im Kontext der EASA-Zertifizierung ist die dauerhafte Umsetzung eines übergreifenden EASA Compliance Assurance & Change Managements am Flughafen Hamburg im Sinne des unmittelbaren Zertifikatserhalts notwendig. Ähnlich verhält es sich mit der Absicherung / Sicherstellung der geltenden luft-rechtlichen und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, deren dauerhafte Gewährleistung rückwirkend, aber auch in der Weiterentwicklung des Flughafens bei diversen infrastrukturellen und flugbetrieblich veranlassten Projekten sichergestellt werden muss. In Verbindung damit sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf Basis einer übergreifenden Prozesskoordination (PK) im Geschäftsbereich FR — Real Estate Management am Flughafen Hamburg erforderlich, die eine zentrale Abstimmung über alle Phasen verschiedener Anzeige-, Genehmigungs- und/oder Planungsphasen sicherstellen. Dabei sind u. a. auch sämtliche mögliche Phasen von der Planung, der Genehmigung/Zulassung bis hin zur baulichen Umsetzung und Abnahme/Inbetriebnahme abzudecken und die Erfüllung aller Vorgaben des nationalen und europäischen Luftrechts zu gewährleisten. Planungs-, Bau- und Instandsetzungsprozesse bzw. die in diesen Prozessen umzusetzenden Projekte am Flughafen Hamburg werden durch den Geschäftsbereich Real Estate Management verantwortet. Besondere Bedeutung kommt hierbei baulichen Änderungen oder Erweiterungen an der luftseitigen Infrastruktur des Flughafens, also den Flugbetriebsflächen sowie deren technischer Infrastruktur zu, da gemäß EASA VO (EU) Nr. 216/2008 und der EASA VO (EU) 139/2014 und ihren begleitenden Regelwerken umfassende Anforderungen im Rahmen der technischen Planungsleistungen und baulichen Umsetzung u. a. im Rahmen von EASA-Konformitätsprüfungen nachzuweisen sind. Dies stellt eine Voraussetzung für luftrechtliche Genehmigungs- und Abnahmeverfahren der Landesluftfahrtbehörde im Kontext des nationalen Rechts (LuftVG, LuftVZO) und des EASA Zertifikatserhalts nach europäischen Regularien seit Januar 2018 dar. Weitere Anzeige-, Genehmigungs- und Freigabeverfahren — oft betrieblich bedingt — werden in anderen Bereichen des Flughafens verantwortet und umgesetzt, diverse Organisationseinheiten sind jeweils in Abhängigkeit vom Verfahren spezifiziert einzubeziehen, haben Teilaufgaben oder müssen lediglich umfassend und kontinuierlich informiert sein.
Zusätzliche Informationen: Tag des Vertragsschlusses gemäß V.2.1) ist der 29.4.2020.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-20 📅
Name: AviaCert GmbH
Postanschrift: Schulstraße 36
Postort: Redefin
Postleitzahl: 19230
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 38854628192📞
E-Mail: h.schorcht@aviacert.de📧
Land: Mecklenburg-Vorpommern
🏙️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Flughafen Hamburg GmbH — Zentraleinkauf
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde — Organisation und Zentrale Dienste — Grundatzangelegenheiten
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Vergabekammer der Finanzbehörde — Organisation und Zentrale Dienste — Grundsatzangelegenheiten
Quelle: OJS 2020/S 109-265641 (2020-06-04)