Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben
Nicht VOB-präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen, wenn keine PQ-Präqualifizierung des Anbieters im Angebotsanschreiben (Formblatt 213) angegeben ist. Auf Aufforderung der Vergabestelle sind Nachweise bzgl. dieser Erklärung zur Prüfung vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
— Nachweis über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Aktueller Nachweis (max 4 Monate alt) Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von Minimum 2 Mio. EUR für Personen und 200 000 EUR für Sach- und Vermögens-Schäden je Schadensereignis. Eine Begrenzung der Summe aller Versicherungsfälle eines Jahres darf maximal auf das 2 fache der Deckungssumme für Sach-; Personen-; und Vermögensschäden erfolgen (somit Minimum 4 Mio. pro Jahr).
Sollte eine bestehende Betriebs-/Berufshaftpflicht die geforderten Deckungssummen nicht abdecken, ist mit dem Angebot anstelle eines aktuellen Nachweises eine Eigenerklärung einzureichen, dass die Deckungssummen mit der Auftragserteilung durch den Bieter/Auftragnehmer entsprechend diesen Vorgaben angepasst werden.
Einzureichende Unterlagen:
— Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben
Nicht VOB-präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen, wenn keine PQ-Präqualifizierung des Anbieters im Angebotsanschreiben (Formblatt 213) angegeben ist. Auf Aufforderung der Vergabestelle sind Nachweise bzgl. dieser Erklärung zur Prüfung vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
— Nachweis über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Aktueller Nachweis (max 4 Monate alt) Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von Minimum 2 Mio. EUR für Personen und 200 000 EUR für Sach- und Vermögens-Schäden je Schadensereignis. Eine Begrenzung der Summe aller Versicherungsfälle eines Jahres darf maximal auf das 2 fache der Deckungssumme für Sach-; Personen-; und Vermögensschäden erfolgen (somit Minimum 4 Mio. pro Jahr).
Sollte eine bestehende Betriebs-/Berufshaftpflicht die geforderten Deckungssummen nicht abdecken, ist mit dem Angebot anstelle eines aktuellen Nachweises eine Eigenerklärung einzureichen, dass die Deckungssummen mit der Auftragserteilung durch den Bieter/Auftragnehmer entsprechend diesen Vorgaben angepasst werden.