Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) hat der BReg am 26.1.2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Sie empfiehlt die schrittweise Stilllegung von Braun- und Steinkohlekapazitäten bis zum vollst. Ausstieg aus der Kohleverstromung im Jahr 2038. Ziel des Projektauftrags ist die Bereitstellung der relevanten Informationen mit Blick auf die techn., operative und finanzielle Situation der Kraftwerksbetreiber (KWB), sowie die Wirkung von Stilllegungsoptionen auf KWB und den Strommarkt. Dabei müssen insb. die anstehenden Verhandlungen mit Braunkohle-KWB mit Analysen und Informationen begleitet werden. Die Ausgestaltung und einzelwirtschaftl. Konsequenzen einer Stilllegungsmaßnahme für Steinkohle-KWB ist genauso Untersuchungsgegenstand, wie die übergreifenden Interdependenzen und Wechselwirkungen von Stilllegungsmaßnahmen mit dem Strommarkt. Die vollständige Leistungsbeschreibung wird gegen Vorlage der unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung übermittelt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Referenznummer: 23306/003#009
Kurze Beschreibung:
Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) hat der BReg am 26.1.2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Sie empfiehlt die schrittweise Stilllegung von Braun- und Steinkohlekapazitäten bis zum vollst. Ausstieg aus der Kohleverstromung im Jahr 2038.
Ziel des Projektauftrags ist die Bereitstellung der relevanten Informationen mit Blick auf die techn., operative und finanzielle Situation der Kraftwerksbetreiber (KWB), sowie die Wirkung von Stilllegungsoptionen auf KWB und den Strommarkt. Dabei müssen insb. die anstehenden Verhandlungen mit Braunkohle-KWB mit Analysen und Informationen begleitet werden. Die Ausgestaltung und einzelwirtschaftl. Konsequenzen einer Stilllegungsmaßnahme für Steinkohle-KWB ist genauso Untersuchungsgegenstand, wie die übergreifenden Interdependenzen und Wechselwirkungen von Stilllegungsmaßnahmen mit dem Strommarkt.
Die vollständige Leistungsbeschreibung wird gegen Vorlage der unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung übermittelt.
Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) hat der BReg am 26.1.2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Sie empfiehlt die schrittweise Stilllegung von Braun- und Steinkohlekapazitäten bis zum vollst. Ausstieg aus der Kohleverstromung im Jahr 2038.
Ziel des Projektauftrags ist die Bereitstellung der relevanten Informationen mit Blick auf die techn., operative und finanzielle Situation der Kraftwerksbetreiber (KWB), sowie die Wirkung von Stilllegungsoptionen auf KWB und den Strommarkt. Dabei müssen insb. die anstehenden Verhandlungen mit Braunkohle-KWB mit Analysen und Informationen begleitet werden. Die Ausgestaltung und einzelwirtschaftl. Konsequenzen einer Stilllegungsmaßnahme für Steinkohle-KWB ist genauso Untersuchungsgegenstand, wie die übergreifenden Interdependenzen und Wechselwirkungen von Stilllegungsmaßnahmen mit dem Strommarkt.
Die vollständige Leistungsbeschreibung wird gegen Vorlage der unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung übermittelt.
Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Eine Signierung ist nicht erforderlich. Das Angebot muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 23.4.2019 bis 15:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 2.2) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind (siehe auch Abschnitt III, Nr. 1.2). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV; siehe Abschnitt II Nr. 2.5). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).
Bieterfragen richten Sie bitte an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Eine Signierung ist nicht erforderlich. Das Angebot muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 23.4.2019 bis 15:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 2.2) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind (siehe auch Abschnitt III, Nr. 1.2). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV; siehe Abschnitt II Nr. 2.5). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).
Bieterfragen richten Sie bitte an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) hat der BReg am 26.1.2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Sie empfiehlt die schrittweise Stilllegung von Braun- und Steinkohlekapazitäten bis zum vollst. Ausstieg aus der Kohleverstromung im Jahr 2038.
Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) hat der BReg am 26.1.2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Sie empfiehlt die schrittweise Stilllegung von Braun- und Steinkohlekapazitäten bis zum vollst. Ausstieg aus der Kohleverstromung im Jahr 2038.
Ziel des Projektauftrags ist die Bereitstellung der relevanten Informationen mit Blick auf die techn., operative und finanzielle Situation der Kraftwerksbetreiber (KWB), sowie die Wirkung von Stilllegungsoptionen auf KWB und den Strommarkt. Dabei müssen insb. die anstehenden Verhandlungen mit Braunkohle-KWB mit Analysen und Informationen begleitet werden. Die Ausgestaltung und einzelwirtschaftl. Konsequenzen einer Stilllegungsmaßnahme für Steinkohle-KWB ist genauso Untersuchungsgegenstand, wie die übergreifenden Interdependenzen und Wechselwirkungen von Stilllegungsmaßnahmen mit dem Strommarkt.
Ziel des Projektauftrags ist die Bereitstellung der relevanten Informationen mit Blick auf die techn., operative und finanzielle Situation der Kraftwerksbetreiber (KWB), sowie die Wirkung von Stilllegungsoptionen auf KWB und den Strommarkt. Dabei müssen insb. die anstehenden Verhandlungen mit Braunkohle-KWB mit Analysen und Informationen begleitet werden. Die Ausgestaltung und einzelwirtschaftl. Konsequenzen einer Stilllegungsmaßnahme für Steinkohle-KWB ist genauso Untersuchungsgegenstand, wie die übergreifenden Interdependenzen und Wechselwirkungen von Stilllegungsmaßnahmen mit dem Strommarkt.
Die vollständige Leistungsbeschreibung wird gegen Vorlage der unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung übermittelt.
Bezeichnung des Loses: Betriebwirtschaftliche, operative und technische Bewertung von Kraftwerken
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: (Siehe Ziffer II 1.4)
Dauer: 21 Monate
Bezeichnung des Loses: Wechselwirkung einer Stilllegungsmaßnahme mit dem Strommarkt
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Siehe Ziffer II.1.4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin./Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen "Eignungskriterien und technische Leistungsfähigkeit"
Das Vorhaben dient der Unterstützung der BMWi bei der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB). Eine solche Umsetzung hat für das BMWi eine hohe Priorität und soll kurzfristig erfolgen. Die Hausleitung rechnet mit Kabinettsbeschluss bereits im Herbst.
Das Vorhaben dient der Unterstützung der BMWi bei der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB). Eine solche Umsetzung hat für das BMWi eine hohe Priorität und soll kurzfristig erfolgen. Die Hausleitung rechnet mit Kabinettsbeschluss bereits im Herbst.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche und technische Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisatorische Umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche und technische Qualität des Angebots
Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Eine Signierung ist nicht erforderlich. Das Angebot muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 23.4.2019 bis 15:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 2.2) eingestellt worden sein.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Eine Signierung ist nicht erforderlich. Das Angebot muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 23.4.2019 bis 15:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 2.2) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind (siehe auch Abschnitt III, Nr. 1.2). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV; siehe Abschnitt II Nr. 2.5). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind (siehe auch Abschnitt III, Nr. 1.2). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV; siehe Abschnitt II Nr. 2.5). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).
Bieterfragen richten Sie bitte an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWi zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden. Teilt das BMWi dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWi zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden. Teilt das BMWi dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Referat I B 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Quelle: OJS 2019/S 066-154627 (2019-03-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1806734.16 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Eine Signierung ist nicht erforderlich. Das Angebot muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 23.4.2019 bis 15:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 2.2) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind (siehe auch Abschnitt III, Nr. 1.2). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV; siehe Abschnitt II Nr. 2.5). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).
Bieterfragen richten Sie bitte an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Eine Signierung ist nicht erforderlich. Das Angebot muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 23.4.2019 bis 15:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 2.2) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind (siehe auch Abschnitt III, Nr. 1.2). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV; siehe Abschnitt II Nr. 2.5). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).
Bieterfragen richten Sie bitte an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
(Siehe Ziffer II 1.4).
Siehe Ziffer II.1.4).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-07 📅
Name: Ernst and Young GmbH
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1059775.92 EUR 💰
Name: r2b energy consulting GmbH
Postort: Köln
Land: Köln🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 746958.24 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
2
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).