Im Rahmen des Forschungsprogramms „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden“ (Forschungsprogramm Stadtverkehr) finanziert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit nicht-investiven Finanzmitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) in Höhe von rund 4.2 Mio. EUR jährlich Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) zu allgemeinen und speziellen Fragen im Bereich des städtischen, kommunalen und regionalen Verkehrs und seiner Einbettung in das Gesamtverkehrssystem und weiterer gesamthafter integrierter Lösungsansätze.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) koordiniert das Forschungsprogramm. Aus den eingereichten Projektvorschlägen werden zu realisierende Projekte ausgewählt und vom BMVI als Forschungsvorhaben im Wege der Auftragsforschung ausgeschrieben und vergeben.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterstützung des BMVI bei der Aufstellung und Abwicklung des Forschungsprogramms „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (FoPS)“
1908/G12”
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des Forschungsprogramms „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden“ (Forschungsprogramm Stadtverkehr) finanziert das...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des Forschungsprogramms „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden“ (Forschungsprogramm Stadtverkehr) finanziert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit nicht-investiven Finanzmitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) in Höhe von rund 4.2 Mio. EUR jährlich Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) zu allgemeinen und speziellen Fragen im Bereich des städtischen, kommunalen und regionalen Verkehrs und seiner Einbettung in das Gesamtverkehrssystem und weiterer gesamthafter integrierter Lösungsansätze.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) koordiniert das Forschungsprogramm. Aus den eingereichten Projektvorschlägen werden zu realisierende Projekte ausgewählt und vom BMVI als Forschungsvorhaben im Wege der Auftragsforschung ausgeschrieben und vergeben.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer (AN) unterstützt und berät das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI/AG) bei der wissenschaftlich-inhaltlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer (AN) unterstützt und berät das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI/AG) bei der wissenschaftlich-inhaltlichen Aufstellung des Forschungsprogramms „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden“ (Forschungsprogramm Stadtverkehr; FoPS) und bei der fachlich-inhaltlichen Initiierung und Abwicklung einzelner Forschungsprojekte aus dem Programm.
Die FuE-Projekte sind wissenschaftlich und methodisch anspruchsvolle Untersuchungen und Studien zur Lösung von Problemen des Stadt- und Regionalverkehrs.
Sie reichen von Machbarkeits-/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, über empirische Erhebungen und statistische Analysen sowie planerische und technische Konzepte im Bereich der Verkehrsplanung und des Verkehrsmanagements bis hin zu Detailfragen der Verkehrssicherheit (z.B. Brandschutz, Barrierefreiheit, Winterdienst, Fuß- und Fahrradverkehr etc.). Das gesamte Themenspektrum muss vom AN fachlich inhaltlich auf wissenschaftlicher Basis abgedeckt und in das Gesamtsystem integriert werden. Das bedeutet, dass der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik sowie die „Forschungslandschaft“ im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigt werden müssen, um Redundanzen und damit Doppelforschung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu vermeiden. Insbesondere sind die FuE-Projekte im Sinne der oben beschriebenen Zielsetzung und Aufgaben des Forschungsprogramms ganzheitlich zu koordinieren und im Sinne eines Programms miteinander zu vernetzen.
Die Unterstützungs- und Beratungsleistungen umfassen folgende Aufgabengebiete/Arbeitspakete (AP):
AP 1 Aufstellen des Forschungsprogramms
AP 2 Fachliche Unterstützung bei der Vergabe von FuE-Projekten
AP 3 Fachliche Begleitung und Qualitätssicherung der einzelnen Forschungsprojekte
AP 4 Wissens- und Ergebnistransfer in Politik und Wissenschaft
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der AG hat die Möglichkeit der zweimaligen optionalen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Der AG teilt dem AN die Verlängerung spätestens 2 Monate...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der AG hat die Möglichkeit der zweimaligen optionalen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Der AG teilt dem AN die Verlängerung spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mit.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe II.2.7.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 –...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
2.1) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich/ Themenschwerpunkte:
a) Fachliche Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Aufstellung und Abwicklung von Förder- und/ oder Forschungsprogrammen im Verkehrsbereich auf Bundes- oder Landesebene *
* Ein Förder-/Forschungsprogramm umfasst ein Konzept für die Umsetzung von mehreren einzelnen Förder-/Forschungsprojekten. Dabei kann es sich sowohl um FuE- oder Investitionsprogramme im Verkehrsbereich auf Bundes- oder Landesebene handeln.
b) Wissens- und Ergebnistransfer über Internetplattformen sowie die Planung und Durchführung von Fachkonferenzen
2.2) Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, ob er
a) aktuell Bieter oder Auftragnehmer in noch nicht abgeschlossenen FoPS-Projekten ist und/oder
b) beabsichtigt, Bieter oder Berater von Forschungsnehmern zukünftiger FoPS-Projekte im Vertragszeitraum zu sein.
Im Falle einer Beteiligung zu a) und/ oder b) hat der Bieter darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision verhindert wird/ werden soll. Es ist schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, mit welchen Maßnahmen (organisatorische, personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen) eine mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 2.1)
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 2.1)
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Zu a)
* Ein Förder-/Forschungsprogramm umfasst ein Konzept für die Umsetzung von mehreren einzelnen Förder-/Forschungsprojekten. Dabei kann es sich sowohl um FuE- oder Investitionsprogramme im Verkehrsbereich auf Bundes- oder Landesebene handeln.
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte innerhalb der letzten 5 Jahre nachzuweisen. Sie müssen noch nicht abgeschlossen sein. Dabei sollen auch mindestens einmal Unterstützungsleistungen zur Programmaufstellung enthalten sein.
Zu b)
Es müssen beide Tätigkeitsbereiche innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens einmal nachgewiesen werden.
Zu 2.2)
Auf Grund der Leistungspflichten des ANs ist eine Beteiligung an Forschungsprojekten im Rahmen des in der Leistungsbeschreibung benannten Forschungsprogramms Stadtverkehr oder Beratungs-/Unterstützungsleistungen für potentielle Forschungsnehmer grundsätzlich unzulässig, es sei denn, eine Interessenkollisionen ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Vermeidung von Interessenkonflikten: Anforderungen siehe Abschnitt III.1.3
2) Datenschutz/ Auftragsverarbeitung gem. Art.28 der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Vermeidung von Interessenkonflikten: Anforderungen siehe Abschnitt III.1.3
2) Datenschutz/ Auftragsverarbeitung gem. Art.28 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Der AN ist verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchzuführen, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Personen gewährleistet wird. Der AN hat „Technisch-organisatorische Maßnahmen“ zur Umsetzung der Vorgaben des Art. 32 DSGVO und den/die Verantwortlichen für den Datenschutz zu benennen.
Der AG schließt mit Zuschlagserteilung mit dem AN dazu eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung die Anlage zum Vertrag wird. (Die Vereinbarung wird mit Zuschlagserteilung wirksam).
(siehe Anlage 1 zum Vertrag „Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung inkl. Anhang“, F-BS)
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-18
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-18
12:00 📅
“1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von...”
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info;
2) Für Fragen zur Vergabe nutzen Sie ausschließlich die E-Vergabe-Plattform bis zum 6.3.2019 um 16.00 Uhr. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform frei zur Verfügung gestellt;
3) Die Wertung der Angebote erfolgt zweistufig. Zunächst erfolgt die Wertung des schriftlichen Angebotes gemäß Zuschlagskriterien 1.1 bis 2.2 und dem Zuschlagskriterium 3- Preis. Anhand der ermittelten Punktzahlen wird ausgehend von der hier erreichten höchsten
Punktezahl geprüft, welche Bieter unter Berücksichtigung von 4 Bewertungspunkten beim Zuschlagskriterium 2.3 (Präsentation) Aussicht auf eine Zuschlagserteilung hätten, selbst wenn das in der o. a. Zwischenwertung führende Angebot 1 Punkt beim Zuschlagskriterium 2.3 (Präsentation) erhalten würde. Nur diese Bieter werden zur Präsentation (Zuschlagskriterium Nr. 2.3) eingeladen. Die Präsentation findet voraussichtlich in der 14. KW 2019 statt. (Angaben ohne Gewähr)
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 036-081494 (2019-02-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 681533.61 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Vergabeunterlagen
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer (AN) unterstützt und berät das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI/AG) bei der wissenschaftlich-inhaltlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer (AN) unterstützt und berät das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI/AG) bei der wissenschaftlich-inhaltlichen Aufstellung des Forschungsprogramms „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden“ (Forschungsprogramm Stadtverkehr; FoPS) und bei der fachlich-inhaltlichen Initiierung und Abwicklung einzelner Forschungsprojekte aus dem Programm.
Die FuE-Projekte sind wissenschaftlich und methodisch anspruchsvolle Untersuchungen und Studien zur Lösung von Problemen des Stadt- und Regionalverkehrs.
Sie reichen von Machbarkeits-/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, über empirische Erhebungen und statistische Analysen sowie planerische und technische Konzepte im Bereich der Verkehrsplanung und des Verkehrsmanagements bis hin zu Detailfragen der Verkehrssicherheit (z. B. Brandschutz, Barrierefreiheit, Winterdienst, Fuß- und Fahrradverkehr etc.). Das gesamte Themenspektrum muss vom AN fachlich inhaltlich auf wissenschaftlicher Basis abgedeckt und in das Gesamtsystem integriert werden. Das bedeutet, dass der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik sowie die „Forschungslandschaft“ im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigt werden müssen, um Redundanzen und damit Doppelforschung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu vermeiden. Insbesondere sind die FuE-Projekte im Sinne der oben beschriebenen Zielsetzung und Aufgaben des Forschungsprogramms ganzheitlich zu koordinieren und im Sinne eines Programms miteinander zu vernetzen.
Die Unterstützungs- und Beratungsleistungen umfassen folgende Aufgabengebiete/Arbeitspakete (AP):
AP 1 Aufstellen des Forschungsprogramms
AP 2 Fachliche Unterstützung bei der Vergabe von FuE-Projekten
AP 3 Fachliche Begleitung und Qualitätssicherung der einzelnen Forschungsprojekte
AP 4 Wissens- und Ergebnistransfer in Politik und Wissenschaft
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Beratungs-/Unterstützungsleistung 1.1
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Beratungs-/Unterstützungsleistung 1.2
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation Personaleinsatz
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erfahrungen der verantwortlich eingesetzten Personen innerhalb der letzten 3 Jahre”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 25
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Siehe II.2.7
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 036-081494
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1908/G12
Titel:
“Unterstützung des BMVI bei der Aufstellung und Abwicklung des Forschungsprogramms „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (FoPS)“”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TÜV Rheinland Consulting GmbH
Postanschrift: Am Grauen Stein
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 789 034 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 681533.61 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 066-155217 (2019-03-29)